Reparaturen Mietwohnung. Was muss der VM und was der Mieter machen ?

Hallo,

was muss der Vermieter in einer Mietwohnung alles Reparieren ? Und was der Mieter wenn ich Mietvertrag steht : Kleinreparaturen bis 100 Euro sind vom Mieter zu tragen ( Klausel wurde vom Vermieter nicht ausgeschlossen. Sonst hätte der Mieter die Wohnung nicht bekommen ).

  1. Defekter Rollladen

  2. Zimmertür ist an der Scharnier ausgebrochen nachdem sie zu fest geöffnet wurde ( im Streit ).

  3. Waschbeckenarmaturen sind schon sehr alt und sollten erneuert werden ( Haus ist 40 Jahre alt und es wurde seitdem nicht viel gemacht ). Kann der Mieter dies verlangen ?

  4. Es nisten Vögel unter dem Dach am Fenster des Mieters. Dadurch ist Schlaf nicht möglich. Kann man verlangen diese Nester entfernen zu lassen ?

Gruß

Hallo!

grundsätzlich muss alles der Vermieter machen.

Laut Vertrag kann über die Kleinreparaturklausel etwas dem Mieter auferlegt werden, wenn es wirksam ist. Also eine Höhe je Einzelfall plus eine Höhe je Jahr für mehrere solcher Fälle gibt.
Und das betrifft nur (!) Reparaturen an Dingen die dem Mietergebrauch unterliegen und deshalb mit der zeit verschleißen. Beispiel Lichtschalter, Tür-und Fensterbeschläge, Sanitärarmaturen, Rolläden.
Und diese z.B. 100 € je Einzelfall sind keine Selbstbeteiligung. Es bedeutet bist 100 € trägt alles der Mieter, kostet die Reparatur 110 € trägt alles der Vermieter- also nicht etwa nur die übersteigenden 10 € !

Selbst verschuldete Schäden durch Unachtsamkeit oder gar Mutwilligkeit muss der Verursacher tragen. Das ist doch wohl klar !

Alte Sanitärarmaturen müssen nicht auf Vermieterkosten ersetzt werden solange sie noch einwandfrei funktionieren.

Und das Vogelnest ? Das ist Natur und muss (sollte auch) hingenommen werden. Aus Naturschutzgründen darf man Nester auch nicht entfernen, jedenfalls nicht während der Brutzeit.
Man kann sie im Herbst entfernen (lassen) und neue Nester verhindern indem man etwas davor baut.

MfG
duck313

Hallo.

Zu1: Ein Rolladen gehört zu den Bauteilen, die vom Mieter direkt benutzt werden. Eine Reparatur daran kann unter diese Klausel fallen.

Zu2: Ein selbst verursachter Schaden ist voll vom Mieter zu übernehmen.

Zu3: Anspruch auf Modernisierung besteht nicht.

Zu4: Ein bebrütetes Nest darf überhaupt nicht entfernt werden.

Ob die Klausel deines Vertrages überhaupt gültig ist, kann man dir sagen, wenn du den vollen Wortlaut hier einstellst.

Der Mieter kann seine Haftpflichtversicherung „fragen“