Guten Tag,
Wer kommt eigentlich für die Reparaturkosten eines defekten Doppelspindeleckventils auf, welches sich in der Küche nicht mehr absperren ließ?
Der Monteur, der den Austausch des Ventils vorgenommen
hat, war der Meinung, dass die Reparatur von der Vermietungsgesellschaft übernommen werden muss, da das Ventil eine Art „Gebäudebestandteil“ ist, und somit deren Gebäudeversicherung die Kosten übernimmt.
Nun weigert sich aber die Vermietungsgesellschaft die Reparaturkosten (über 320 €) und die aus dem Schaden entstandenen Kosten für Wasseraufsaugen in dem Mieterkeller (auch 60 €) zu übernehmen.
Der Mitarbeiter der Vermietungsges. meinte nur, durch die Küchenübernahme vom Vormieter hätte der jetzige Mieter auch dieses Ventil übernommen, und wäre somit auch für die Reparatur zuständig, denn von Haus aus, baut die Gesellschaft keine Doppeleckventile ein. (Ist das wirklich möglich? Das Haus wurde 2001 erbaut!)
Ist der Mieter verpflichtet festzustellen, ob der Vormieter das Ventil eingebaut hat (jetziger Mieter wäre somit für die komplette Kostenübernahme zuständig), oder ob der Vermieter doch ursprünglich das Doppelventil eingebaut hat?
Es gibt im Mietvertrag auch eine Kleinreparaturklausel. Die besagt, dass der Mieter auch u.a.für die Reparatur von Ventilen zuständig ist, wenn die Kosten im Einzelfall nicht 105 € übersteigen.
Frage: Kommt jetzt die Reparaturklausel zum Tragen, oder muss der Mieter die Kosten von fast 400 € alleine tragen, obwohl ihn kein Verschulden trifft? Oder muss der Vermieter oder seine Versicherung unabhängig von der Reparaturklausel für die Kosten aufkommen?
Hat Jemand eine Idee?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Samito