Reparaturkosten Eckventil Vermietersache?

Guten Tag,

Wer kommt eigentlich für die Reparaturkosten eines defekten Doppelspindeleckventils auf, welches sich in der Küche nicht mehr absperren ließ?

Der Monteur, der den Austausch des Ventils vorgenommen
hat, war der Meinung, dass die Reparatur von der Vermietungsgesellschaft übernommen werden muss, da das Ventil eine Art „Gebäudebestandteil“ ist, und somit deren Gebäudeversicherung die Kosten übernimmt.

Nun weigert sich aber die Vermietungsgesellschaft die Reparaturkosten (über 320 €) und die aus dem Schaden entstandenen Kosten für Wasseraufsaugen in dem Mieterkeller (auch 60 €) zu übernehmen.

Der Mitarbeiter der Vermietungsges. meinte nur, durch die Küchenübernahme vom Vormieter hätte der jetzige Mieter auch dieses Ventil übernommen, und wäre somit auch für die Reparatur zuständig, denn von Haus aus, baut die Gesellschaft keine Doppeleckventile ein. (Ist das wirklich möglich? Das Haus wurde 2001 erbaut!)

Ist der Mieter verpflichtet festzustellen, ob der Vormieter das Ventil eingebaut hat (jetziger Mieter wäre somit für die komplette Kostenübernahme zuständig), oder ob der Vermieter doch ursprünglich das Doppelventil eingebaut hat?

Es gibt im Mietvertrag auch eine Kleinreparaturklausel. Die besagt, dass der Mieter auch u.a.für die Reparatur von Ventilen zuständig ist, wenn die Kosten im Einzelfall nicht 105 € übersteigen.

Frage: Kommt jetzt die Reparaturklausel zum Tragen, oder muss der Mieter die Kosten von fast 400 € alleine tragen, obwohl ihn kein Verschulden trifft? Oder muss der Vermieter oder seine Versicherung unabhängig von der Reparaturklausel für die Kosten aufkommen?

Hat Jemand eine Idee?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Samito

Hallo,
ich kann Dir leider keine rechtverbindliche Antwort auf deine Frage geben.
Ich selber habe auch eine Kleinreparaturklausel in meinem Mietvertrag und würde für mein Verständnis davon ausgehen, das das in deinem Fall greift.
In jedem Fall würde ich mich hierbei rechtlich beraten lassen, kostet in aller Regel auch erst etwas, wenn dich ein Anwalt vertritt.
Sorry das ich nicht mehr dazu sagen kann.
Wünsche trotzfdem einen positiven Ausgang

guten morgen

wer hat das eckventil montiert ? der wohnungseigentümer
oder der mieter, weil er das eckventil mit abzweig ,für seine spülmaschine braucht ? wer montiert hat muß auch
reparieren.diese eckventilchen haben meißt ein
innenteil,kann man rausdrehen u. ersetzen.diese innenteile setzen sich zu u. sind in 90 % aller fälle der grund für die störung der maschinen.
gruß , 4pauline

Hallo Samito,

sorry, dass ich euch nicht helfen kann! Ich bin selbst Laie und hier geht es ja um einen Versicherungsfall. Wendet euch doch mal an eure Hausratversicherung und fragt da nach, für welche Schäden die aufkommen. Ansonsten empfehle ich Anfrage bei Mieterschutzbund.

Viel ERfolg!

hallo Samito,

grundsätzlich sollte der Mieter dem VM einen Schaden melden, eine Frist zur Behebung desselben setzen und ankündigen, daß bei Nichtbehebung der Mieter diese Reparatur nach Ablauf der Frist auf Kosten des VM durchführen lasse.
Ich verstehe leider den Schaden nicht, hört sich ein wenig nach Notfall an, welche Regeln hier gelten weiß ich leider nicht.
Bitte poste Dein Problem doch mal aufs allgemeine Board, da gibt es Leute, die sich deutlich besser auskennen.
Herzlich Grüße

Hallo,

Dein Fall ist etwas kompliziert, eigentlich müsstest
Du nichts bezahlen (Reparaturklausel im Mietvertrag)
aber wenn das Ventil zu der Küche gehört und nachträglich von Mieterseite eingebaut wurde ?!

Sorry da bin ich leider überfragt. Ich hoffe das
Du noch hilfreiche Antworten bekommst.

Grüße

Hallo…sollte tatsächlich der Vormieter dieses Ventil eingebaut haben, haftet dieser bzw. deren Handwerker für den Schaden, da es nicht zulässig ist, ohne Absprache mit dem Eigentümer bauliche Veränderungen an der fest installierten Hausinstallation vorzunehmen.
Da es sich hier offensichtlich um einen versteckten Mangel handelt und du die Wohnung vom Vermieter so übernommen hast und nicht vom Vormieter, haftet der Vormieter gegenüber dem Vermieter. Aus dem einfachen Grunde:

  • Vormieter übergab die Wohnung an den Vermieter
  • Vermieter übergab die Wohnung an den Nachmieter

Demzufolge haftet der Vermieter gegenüber dir und der Vormieter gegenüber dem Vermieter.
Der Vermieter ist noch 6 Monate nach Auszug des Vormieters gegenüber diesen regressforderungsberechtigt (Kautionsabzug).
Da diese Sache keine Kleinreperatur ist, wirkt die Klausel nicht, daß der Mieter diese Kosten tragen muss.

Knifflige situation, aber drück dir die daumen Mfg…

Ich kenne den Zweck dieses Ventils nicht. Ist es vielleicht, um 2 Geräte zusammen anzuschliessen.

Es kommt wirklich darauf an, ob es zur Wohnungsausstattung gehört oder ob der Vormieter es installiert hat.
Wenn ich Wohnungen vermiete, in denen noch Möbel oder sonstige Einrichtungen vorhanden sind, die nicht von mir eingebaut wurden, wird im Mietvertrag ein Vermerk gemacht, dass …Gegenstände (genaue Bezeichnung) nicht Gegenstand des Mietvertrages sind. Mehrfach wurden Heißwasserbereiter über Spülen von Mietern eingebaut und vom Nachmieter übernommen. Hier musste der Nachmieter unterschreiben, dass er für die Reparaturen allein aufkommt.
Also diese Frage wäre erst einmal zu klären.

Ansonsten ist es so, dass Mieter nur bis zu 3 x jährlich - in meinen Mietverträgen sind es jeweils nur bis 77 Euro - für Kleinstreparaturen selbst bezahlen müssen. Dies trifft jedoch nur für bestimmte Dinge zu, die im Mietvertrag auch zu lesen sind, z. B. Rolladengurte, Toilettendeckel, Schalter, Steckdosen etc.

Versuche erst einmal, dich beim Vormieter zu erkundigen, ob er die Küche und das Ventil eingebaut hat.

MfG
Ulla

hallo samito,

leider kann ich hier nicht weiterhelfen. lt. verschiedenen foren ist der mieter für kleinreparaturen selbst verantwortlich. wie es in deinem fall ist, weiß ich nicht. ich würde jedenfalls den vermieter nochmals drauf ansprechen und auf den mietvertrag mit der kleinreparatur-klausel hinweisen. es hätte natürlich auch sein können, dass du den vermieter vorher in kenntnis hättest setzen müssen, damit er einen möglichen klempner hätte rufen können. ansonsten müßte deine hausratversicherung soweit vorhanden einspringen.

gruß schnueffel

Hi Samito!

Ich bin weder Anwalt noch sachverstädiger!
Meine Antwort ist daher auch nicht bindend!
Dieses besagte „Eckventil“ gehört m.E-zur Wohnungund die Rep.Kosten müsste der Vermieter zahlen.
Es sei denn , bei der Wohnungsübergabe ist auch auf diesen nachträglichen Einbau und deren Haftung hingewiesen worden.
Woher willst du den wissen , das das nicht das Original-Ventil gewesen ist , welches eingebaut war.
Ich denke auch weiterhin , das es nicht zu den " Schönheitsreparatur" gehört. Da sind wohl eher Tapeten und Malerarbeiten mit gemeint.
Meiner Meinung muß die Vermietergesellschaft den Schaden und das neue Ventil voll übernehmen.
Aber , wie ich schon sagte , meine Meinung und nicht fundiertes Wissen!
LG Frank

Hallo!

Muss ich mit einer fundierten Antwort passen, ich würde jedoch definitiv nichts bezahlen!

Hallo Samito,
die Kleinreparaturklausel sollte hier nicht greifen, da die Reparatur ja wesentlich teurer ist.
Vom Mieter zu verlangen, er müsse prüfen wer welche Installationen ausgeführt hat, geht zu weit.
Der Vermieter hat ja gestattet, das dieses Ventil eingebaut wird.
Ich habe in der Rechtssprechung nichts gegenteiliges gefunden.
Hier ist der Vermieter heranzuziehen bei den Kosten.
In den BGH Urteilen zu Kleinreparaturen ist auch immer die Rede von der Verhältnismässigkeit. Also bei einer Vierzimmerwohnung wäre ein höherer Betrag denkbar als bei einer 1-2 Zimmerwohnung.
Aber € 320,-- geht zu Lasten des Vermieters.
Viel Erfolg
fragmich46

Hallo Samilo,hierzu kann ich leider nichts sagen.Die
NRW-Verbraucherzentrale oder der örtliche Mieterverein
können Dir darüber Auskunft geben.Mit freundlichen Grüßen karlhans35

HAllo Samito,

tut mir leid, dass ich erst jetzt reagiere, war ein paar Tage offline.

Wenn der Vermieter sagt, dass er das Eckventil nicht eingebaut hat, dann stimmt das entweder oder Du musst ihm - eventuell mit Hilfe des Vormieters - das Gegenteil beweisen.
Vielleicht kannst Du einen Kompromiss raushandeln, dass er sich an den Kosten beteiligt, weil das Ventil ja im Haus bleibt und damit den Wert der Wohnung erhöht. Allerdings wäre das reine Kulanz, aber mit Freundlichkeit kommt man oft weiter als mit dem Beharren auf Rechtsstandpunkten.

Viel Glück! wünscht heihei

Guten Tag,

Wer kommt eigentlich für die Reparaturkosten eines defekten
Doppelspindeleckventils auf, welches sich in der Küche nicht

es ist besser dazu einen Anwalt oder den Mieterbund zu fragen
m.f.G.

Ciao Samito,

es kann natürlich sein, dass ich der Vermiter aus seiner Verantwortung stehlen will. Wenn es sich jedoch um eine Gesellschaft handelt die das Gebäude profesionell betruet, dann hält die sich sicher nicht mit so nem Kleinkram auf. Könntest natürlich die anderen Mieter fragen wie das bei ihnen ist.

Ich weiss nciht was das für ien Ventil ist. Mir scheint es jedoch plausibel, dass der Hauseigentümer in der Küche ein einfaches Verschlußventil installiert und den Mietern die eine Küche einbauen, dann den Rest überlässt, da jeder was anderes machen will.

Vorgehensweise:
a) Frag doch mal bei deiner Hauhaltsversicherung nach ob sie den Schaden regulieren würde. Wenn du eine solche hast, dann hilft sie dir viell auch den Schaden auf den Vermieter abzu wälzen. Eine Haftpflicht würde dir nur bei den 60€ Schaden helfen, der anderen entstanden ist.

b) Versuch dich parallel mit der Hausverwaltung zu einigen, dass du die Pauschale von 105€ übernehmen würdest.

Verhandeln ist streitigkeiten immer vorzu ziehen.

Viel Erfolg
mar

Da hilft der Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht.

Guten Tag,

sorry, leider bin ich da überfragt, evtl Regelung im Mietvertrag nachlesen.