Hallo.
Nach einer Renovierung musste in einer Wohnung der Boiler im Bad neu angeschlossen werden. Da mit Gas geheizt wird, hat dies eine Spezialfirma übernommen. Dabei wurde eine undichte Gasleitung festgstellt und diese ohne weitere Anfragen (Kostenvoranschlag etc.) direkt repariert.Dies geschah mithilfe eines Spezialverfahrens durch die Steigleitung vom Keller aus.
Die Rechnung beträgt nun weit über 1400.-
Meine Frage: Müsste das nicht die Gebäudeversicherung tragen?
Kennt sich hier jemand aus und kann weiterhelfen?
Hallo,
es besteht durchaus die Möglichkeit Gasleitungen mitzuversichern.
Ob bei deinem Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde, kann man hier natürlich nicht beantworten.
Gruß
tycoon
Hallo Jules,
Hallo.
Nach einer Renovierung musste in einer Wohnung der Boiler im
Bad neu angeschlossen werden. Da mit Gas geheizt wird, hat
dies eine Spezialfirma übernommen. Dabei wurde eine undichte
Gasleitung festgstellt und diese ohne weitere Anfragen
(Kostenvoranschlag etc.) direkt repariert.Dies geschah
mithilfe eines Spezialverfahrens durch die Steigleitung vom
Keller aus.
Ist es richtig, dass die defekte Gasleitung hinter der Gasuhr war ?
Denn davor ist der Schaden evt. sogar über den Gasversorger abgedeckt.
Die Rechnung beträgt nun weit über 1400.-
Meine Frage: Müsste das nicht die Gebäudeversicherung tragen?
Wenn Gasleitungen nach den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, ja.
Diese Frage sollte man seinem Versicherer stellen, oder die Versicherungsbedingungen studieren.
Grundsätzlich sollte man bei solchen Schäden Fotos machen, damit der Versicherer erkennen kann, welche Ausbesserungen erforderlich waren.
Gruß Merger
Vielen Dank. Wir versuchen über die hausverwaltung an die Versicherungsdaten heranzukommen und über die Reparaturfirma an die Schadensdetails.
Vg
Julia Claßen
Normale Abnutzung versicherbar?
Ich bin nicht die Fachfrau, frage mich aber angesichts der bisherigen Anworten der Fachleute:
Sind normale Abnutzungen versicherbar? Irgendwann mal ist jede Gasleitung hinüber…
Falls jemand mit Ahnung antworten könnte, würde ich mich freuen.
Erdbeerzunge
Hallo Erdbeerzung,
Ich bin nicht die Fachfrau, frage mich aber angesichts der
bisherigen Anworten der Fachleute:Sind normale Abnutzungen versicherbar? Irgendwann mal ist jede
Gasleitung hinüber…
Richtig - nehmen wir einmal an, eine Gasleitung ist undicht und ein Teilstück wird ausgetauscht.
Dazu ist allerdings erforderlich, dass die Wand aufgerissen werden muss um die Gasleitung freizulegen und nach der Reparatur wieder zu schließen.
Der Austausch dieses defekten Teilstücks zahlt der Kunde selbst.
Die weiteren Kosten zahlt der Versicherer.
Allerdings sind Gasleitungen nicht in allen Gebäudeversicherungen mitversichert.
Gruß Merger
Äh Merger,
welcher Versicherer übernimmt sowas?? Der wäre in spätestens 12 Monaten pleite.
Der Austausch dieses defekten Teilstücks zahlt der Kunde
selbst.
Die weiteren Kosten zahlt der Versicherer.
Wenn der Schaden selbst nicht unter die Deckung fällt, werden auch die Kosten für „den Weg dorthin“ bezahlt. Bitte nenne mir doch mal das konkrete Produkt bzw. den Passus in den Bedingungen, woraus sich das ergeben soll.
Danke und Grüße, M
Hi
Ich bin nicht die Fachfrau, frage mich aber angesichts der
bisherigen Anworten der Fachleute:Sind normale Abnutzungen versicherbar? Irgendwann mal ist jede
Gasleitung hinüber…
Rohrbruch ist Rohrbruch, wenn kaputt dann neu
Wenn der richtige Tarif beim richtigen Versicherer gewählt ist dann sollte im Bedingungswerk stehen:
§ 3 Leitungswasser
- Bruchschäden innerhalb von Gebäuden
Der Versicherer leistet Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
aa) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen,
bb) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
cc) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
dd) von Gasleitungen
Greetz
Zahao
Meine Frage: Müsste das nicht die Gebäudeversicherung tragen?
Nein, weil es kein in der Gebäudeversicherung versicherter Schaden ist.
Wenn der richtige Tarif beim richtigen Versicherer gewählt ist
dann sollte im Bedingungswerk stehen:
VGB § 7, 9. Reparaturkosten bei Undichtigkeiten an
Gasleitungen die in Erweiterung von Teil A § 3 Ziff. 1 für
die Reparatur von Undichtigkeiten an Gasleitungen
entstehen.
Quelle: Unsere VGB 2011 / § 7
Gruß Keki
Hallo Merker,
bist Du Dir da so sicher??? Da müßte man ja bei einem Leck in der Wasserleitung auch die Rep. der Leitung selbst bezahlen u. das Aufhacken bez. die Versicherung. Dem ist aber nicht so. Sie bez. alles. Gasleitungen muß man allerdings mit versichern lassen, da die Gebäudevers. meist heißt: Feuer, Wasser, Sturm u. Hagel. Da liege ich doch richtig? Oder?
Gruß lumabl
Hallo Lumabl,
Hallo Merker,
bist Du Dir da so sicher??? Da müßte man ja bei einem Leck in
der Wasserleitung auch die Rep. der Leitung selbst bezahlen u.
das Aufhacken bez. die Versicherung.
ja - bei den meisten Versicherer wird dies dann als Kulanz mit gezahlt.
Sie bez. alles. Gasleitungen muß man allerdings mit versichern
lassen, da die Gebäudevers. meist heißt: Feuer, Wasser, Sturm
u. Hagel. Da liege ich doch richtig? Oder?
ja - Gasleitungen müssen in den Versicherungsbedingungen auftauchen,
ansonsten besteht kein Versicherungsschutz
Gruß lumabl
Gruß Merger
Hallo,
Dazu ist allerdings erforderlich, dass die Wand aufgerissen
werden muss um die Gasleitung freizulegen und nach der
Reparatur wieder zu schließen.Der Austausch dieses defekten Teilstücks zahlt der Kunde
selbst.
Die weiteren Kosten zahlt der Versicherer.
sorry, aber das ist sicher falsch!
Entweder die Gasleitungen sind versichert, dann zahlt der VR alles,
oder die Leitungen sind nicht versichert, dann zahl VR nichts.
Gruß Merger
Gruß
tycoon