Reparaturrechnung

Hi,

ich hatte im vergangenen Jahr einen Autounfall. Dieser ist dann nach dem Schadensgutachten von der gegnerischen Versicherung reguliert worden. Nun meine ich zu wissen, dass es am Ende völlig unerheblich, was ich mit dem Geld mache, zumal der Schaden recht überschaubar (aber für die Versicherung teuer) war. Ich habs dann letztendlich machen lassen. Der Reparateur hat mir einen fairen Preis gemacht allerdings gabs keine Rechnung. Hab mir aber nicht viel dabei gedacht, denn es gab ein Rückgutachten, das besagt, dass alles wach- und fachgerecht repariert wurde. Das hab ich dann zur Versicherung geschickt und nun wollen die ne Reparaturrechnung.
Meine Frage ist wieso. Es gibt ein unabhängiges Gutachten.

Ich hätt das doch auch genausogut selbst machen können, solang der Gutachter bescheinigt, dass es eben fachgerecht repariert wurde, kann das der Versicherung doch egal sein.

Lg Alex:smile:

Hallo,

Hi,

ich hatte im vergangenen Jahr einen Autounfall. Dieser ist
dann nach dem Schadensgutachten von der gegnerischen
Versicherung reguliert worden. Nun meine ich zu wissen, dass
es am Ende völlig unerheblich, was ich mit dem Geld mache,
zumal der Schaden recht überschaubar (aber für die
Versicherung teuer) war. Ich habs dann letztendlich machen
lassen. Der Reparateur hat mir einen fairen Preis gemacht
allerdings gabs keine Rechnung.

Also Schwarzarbeit. - Dass dies strafbar ist, dürfte auch dir bekannt sein.

Hab mir aber nicht viel dabei
gedacht, denn es gab ein Rückgutachten,

Wer hat dies denn ausgestellt - die Reparaturwerkstatt die die Reparatur ohne Rechnung ausführte ?

das besagt, dass alles
wach- und fachgerecht repariert wurde. Das hab ich dann zur
Versicherung geschickt und nun wollen die ne
Reparaturrechnung.

Richtig, die wollen sich überzeugen, dass entsprechend des Gutachtens die Arbeit ausgeführt wurde. Ansonsten wird die Mehrwertsteuer abgezogen, die Du dann zurückzahlen darfst.

Außerdem könnte es beim nächsten Schaden mit der Erstattung ein Problem geben.

Meine Frage ist wieso. Es gibt ein unabhängiges Gutachten.

Und nach diesem wurde von dem Versicherer gezahlt, also incl. MwSt.

Ich hätt das doch auch genausogut selbst machen können, solang
der Gutachter bescheinigt,

welcher Gutachter, würde so etwas bescheinigen ?

dass es eben fachgerecht repariert
wurde, kann das der Versicherung doch egal sein.

Nein - siehe oben.

Lg Alex:smile:

Gruß Merger