Reservist Beorderung aufheben unerwünscht

Hallo,

ein Reservist (OG) wird aus der Bw-Reserve entlassen und kann sich binnen 14 Tagen dazu äußern. Der OG ist damit aber nicht einverstanden. Wie könnte er erreichen, dass die Beorderung NICHT aufgehoben wird?

Vielen Dank für Antworten!

Feivel007

Hallo,

ein Reservist (OG) wird aus der Bw-Reserve entlassen

Dann braucht man ihn mit seiner Qualifikation nicht mehr.

und kann sich binnen 14 Tagen dazu äußern. Der OG ist damit aber nicht einverstanden. Wie könnte er erreichen, dass die Beorderung NICHT aufgehoben wird?

Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Er kann sich äußern, das wird dann gelocht und abgeheftet und der OG ist trotzdem raus.
Wenn allerdings in der Äußerung nun drinsteht, dass man inzwischen zivil eine Qualifikation erworben hat, auf die die BW scharf ist und man sich außerdem noch bereiterklärt immer und an jedem Auslandseinsatz teilzunehmen, könnten die Chancen besser stehen.
Ich habe letztens auch so einen Brief bekommen. Ich war mir gar nicht bewußt, dass ich noch irgendwo in der bayrischen Pampa beordert war.
Schön wenn es auch mal geht, ohne dass man noch irgendwas dazu tun muss.
Da die Wehrpflicht ausgesetzt ist und diese Reserve ja nur ein Teil davon war, denke ich mal, dass jetzt jeder Ehemalige solch ein brieflein bekommt. Reservist war man doch auch nicht freiwillig sondern auf Grundlage der Wehrpflicht geworden, oder irre ich mich da?

Grüße

Hallo,
nach http://de.wikipedia.org/wiki/Reservist#Reservisten_d… (was auch meiner Meinung entspricht) hat das nichts mit der Wehrpflicht zu tun. Ganz ohne die, gäbe es aber vermutlich auch keine Wehrüberwachung, indirekt hängt es also doch zusammen.
Da die Wehrpflicht nicht abgeschafft wurde, bleibt alles beim alten. Der Status einiger Reservisten wird sich aber vermutlich ändern, da die Einheiten, für die sie gedacht sind, aufgelöst werden.
Ich selbst war seinerzeit in eine reine Reserveeinheit beordert. Solche wird es vermutlich auch weiterhin geben.

Cu Rene

Hallo,

Ganz ohne die, gäbe es aber vermutlich auch keine Wehrüberwachung, indirekt hängt es also doch zusammen.

Na das meine ich doch. Das ist irgendwo im Wehrpflichtgesetz verankert. Und die Wehrpflicht ist ausgesetzt.

Da die Wehrpflicht nicht abgeschafft wurde, bleibt alles beim alten.

Ja, ausgesetzt.

Ich selbst war seinerzeit in eine reine Reserveeinheit beordert. Solche wird es vermutlich auch weiterhin geben.

Sowas gibt es wirklich noch? Nicht schlecht.
Na dann muss ich meine Antwort ebe darauf begrenzen, dass der OG mit seiner Qualifikation nicht gebraucht wird und es keinen Rechtsanspruch auf eine Beorderung gibt. Ansonsten würde es sicher auch nicht Beorderung sondern Wunschkonzert heißen. ;o)

Grüße

Hallo,

und man stelle sich mal vor,welch ein Potential in den neuen Bundesländern schlummert.

Alle Grundwehrdienstleistende wurden überhaupt nicht in die Reserve
der Bundeswehr übernommen.

Die sind bestimmt alle „östlich“ angehaucht und somit für den Reservedienst in der Bundeswehr untragbar.

Während sich „fast“ jeder Reservist der „DDR Volksarmee“ davor gefürchtet hat,eine Einberufungsüberprüfung zum Reservedienst zu bekommen (6 Wochen bis zu 3 Monaten mit immensen finanziellen und familiären Einschränkungen),wären vielleicht diese Personen in der heutigen Zeit froh aus der Arbeitslosigkeit bzw. Hartz4 zu entfliehen.

Damit möchte ich feststellen,das nicht alle „Reservisten der VA“
arbeitslos oder Hartz4 Empfänger waren oder sind,aber ebenso eine solide Grundausbildung(Polituntericht mal ausgeklammert) erhalten haben.

mfg Bollfried

Hallo

und man stelle sich mal vor,welch ein Potential in den neuen Bundesländern schlummert.

Potential wofür?

Alle Grundwehrdienstleistende wurden überhaupt nicht in die Reserve der Bundeswehr übernommen.

In welchem Passus des Wehrpflichtgesetzes hat das denn gestanden? Wir reden hier von Grundwehrdienstleistenden der Bundeswehr? Und nicht etwa von Leuten die ihren „Ehrendienst“ bei der NVA leisten „durften“.

Die sind bestimmt alle „östlich“ angehaucht und somit für den Reservedienst in der Bundeswehr untragbar.

Nö. Ist jetzt zwar nur eine vage Vermutung, aber ich denke mal, dass es nicht so ist, dass die ehemaligen, ausschließlich in der NVA gedienten, Soldaten kein Reservist der Bundeswehr werden durften, sondern, dass sie es nicht werden mussten. Wer aber Interesse hatte UND gleichzeitig Bedarf vorlag, konnte auch Wehrübungen ableisten.

Während sich „fast“ jeder Reservist der „DDR Volksarmee“ davor gefürchtet hat,eine Einberufungsüberprüfung zum Reservedienst zu bekommen (6 Wochen bis zu 3 Monaten mit immensen finanziellen und familiären Einschränkungen),wären vielleicht diese Personen in der heutigen Zeit froh aus der Arbeitslosigkeit bzw. Hartz4 zu entfliehen.

Ja, aber woraus ergibt sich hier das Potenzial für die Bundeswehr? Die brauchen doch die ganzen Reservisten nicht, die sie jetzt schon haben.

Damit möchte ich feststellen,das nicht alle „Reservisten der NVA“ arbeitslos oder Hartz4 Empfänger waren oder sind,aber ebenso eine solide Grundausbildung(Polituntericht mal ausgeklammert) erhalten haben.

Naja, die liegt dann aber auch schon ein paar Donnerstage zurück. Wenn solche „Alten“ noch zu Wehrübungen einberufen werden, dann müssen sie schon über irgendwelchen besonderen Qualifikationen verfügen, die die Bundeswehr partout nicht anders bekommen kann.

Grüße