Ich bin 2010 nach 2 Jahren in der Bundeswehr als HG mit dem §55 (5) Soldatengesetz entlassen worden. ( meiner Meinung nach zu Unrecht)
Leider hab ich mich damals nicht dagegen gewehrt. Ich habe versucht auf dem normalen Weg wieder in die Bundeswehr zu kommen. Leider wurde dies von dem Psychologen abgeschmettert bevor es überhaupt zur Musterung gekommen ist. Da die Bundeswehr allerdings mein Traum war/ ist und ich für diese Institution gelebt habe möchte ich zumindest wieder an Übungen teilnehmen wenn leider auch nur über den Reservistenverband evtl. Ergibt sich dort mit sehr viel Glück eine Möglichkeit wieder in den aktiven Dienst zu kommen (Die Hoffnung stirbt zuletzt). Meine Frage ist ob es überhaupt möglich ist nach einem Ausscheiden aus der Bundeswehr mit dem §55 (5) SG überhaupt in den Reservistenverband einzutreten.
PS: Für alle die meinen blöde Kommentare abgeben zu müssen weil ich mit dem §55 (5) SG ausgeschieden bin behaltet diese bitte für euch denn Ihr kennt die Hintergründe nicht , ich möchte diese hier auch nicht weiter aufführen.
MfG Soul~Catcher