Reservist trotz §55 5?

Ich bin 2010 nach 2 Jahren in der Bundeswehr als HG mit dem §55 (5) Soldatengesetz entlassen worden. ( meiner Meinung nach zu Unrecht)
Leider hab ich mich damals nicht dagegen gewehrt. Ich habe versucht auf dem normalen Weg wieder in die Bundeswehr zu kommen. Leider wurde dies von dem Psychologen abgeschmettert bevor es überhaupt zur Musterung gekommen ist. Da die Bundeswehr allerdings mein Traum war/ ist und ich für diese Institution gelebt habe möchte ich zumindest wieder an Übungen teilnehmen wenn leider auch nur über den Reservistenverband evtl. Ergibt sich dort mit sehr viel Glück eine Möglichkeit wieder in den aktiven Dienst zu kommen (Die Hoffnung stirbt zuletzt). Meine Frage ist ob es überhaupt möglich ist nach einem Ausscheiden aus der Bundeswehr mit dem §55 (5) SG überhaupt in den Reservistenverband einzutreten.

PS: Für alle die meinen blöde Kommentare abgeben zu müssen weil ich mit dem §55 (5) SG ausgeschieden bin behaltet diese bitte für euch denn Ihr kennt die Hintergründe nicht , ich möchte diese hier auch nicht weiter aufführen.

MfG Soul~Catcher

Hallo,
scheint eher auf eine Rechtsfrage hinauszulaufen. Wenn es eine militärpolitische Frage wäre, dann müsste vielleicht der Sinn und Zweck des § 55 (5) SG diskutiert werden.

Ich bin 2010 nach 2 Jahren in der Bundeswehr als HG mit dem §55 (5) Soldatengesetz entlassen worden. ( meiner Meinung nach zu Unrecht)
Leider hab ich mich damals nicht dagegen gewehrt. Ich habe versucht auf dem normalen Weg wieder in die Bundeswehr zu kommen. Leider wurde dies von dem Psychologen abgeschmettert bevor es überhaupt zur Musterung gekommen ist. Da die Bundeswehr allerdings mein Traum war/ ist und ich für diese Institution gelebt habe möchte ich zumindest wieder an Übungen teilnehmen wenn leider auch nur über den Reservistenverband evtl. Ergibt sich dort mit sehr viel Glück eine Möglichkeit wieder in den aktiven Dienst zu kommen (Die Hoffnung stirbt zuletzt). Meine Frage ist ob es überhaupt möglich ist nach einem Ausscheiden aus der Bundeswehr mit dem §55 (5) SG überhaupt in den Reservistenverband einzutreten.

Also Reservist wird man nicht durch Mitgliedschaft im Reservistenverband. Allerdings kann grundsätzlich jeder dort Mitglied werden. Nicht-Reservisten dann eben nicht als ordentliches Mitglied. Als Nicht-Reservist darf/kann man dann auch nicht an allen Übungen teilnehmen. Wehrübungen dürften ohnehin ausgeschlossen sein.
Für einen Wiedereintritt in die Bw wird es neben den Umständen einer unehrenhaften Entlassung auch darauf ankommen, was man ihr zu bieten hat. Im Moment bauen die doch eher Stellen ab?

Grüße

Moin,

nehmen wir mal an, du warst in einem großen Stahlwerk angestellt.
Und wenn ich das richtig sehe, bist du fristlos gekündigt worden.
Das kommt nicht von „mal eben so“.
Wenn ein (ziviles) Arbeitsverhältnis so beendet wurde, dann darfst du zwar diene ehemalige Firma noch so toll finden, aber einstellen wird man dich nicht mehr. U.U. hast du sogar Hausverbot.
Und wenn die Personaldecke noch so knapp ist: auch eine Aushilsjob (Reservist) wirst du DORT nie mehr bekommen.
Mitglied bei der IG Metall darfst du natürlich bleiben, aber wenn diese bei deinem Ex-Arbeitgeber eine Veranstaltung macht, kann man dir trotzdem den Zutritt zum Werksgelände verwehren - und sei es nur für eine Werksführung.

Nach meiner bescheidenen Meinung bist du raus, punktum.

RF