Restaurant Rechnung zu hoch falscher Preis

Mir ist folgendes passiert:
Gestern war vor einer Gaststätte ein spezielles Preisangebot für Schnitzel 10,00
Auf der Rechnung war jedoch 13,50 berechnet. Bei der Reklamation wurde ich pampig angegangen „die Auszeichnung stimmt nicht mehr, ich berechne, eas ich denke“
Als dann noch der Kellner mir bedrohlich nahe kam, habe ich den überhöhten Preis gezahlt. Wie verhältmann sich richtig in Fällen, wo entgegen der Speisekarte zu hoch berechnet wird und eine Reklamation nicht hilft?? Vielen Dank

Hallo,
Möglichkeit 1:
Man betritt den Laden niemals wieder und lässt es gut sein.

Möglichkeit 2:
Man lässt den Chef kommen und spricht ruhig und diplomatisch über den Umstand (kreidet dabei den Kellner an).

Möglichkeit 3:
Man legt 10 € auf den Tisch und sagt: genauso steht es da vorne (in dem Fall wird man den Laden auch nie wieder betreten).

Möglichkeit 4:
Man konfrontiert den Chef und den Kellner damit, dass man durchaus weiß, was das Internet ist und es auch zu nutzen Versteht.

Möglichkeit 5:
Man legt dem Kellner 30 € hin und sagt, wenn du es nötig hast, dann nimm es. Steht auf und geht.
(in dem Fall wird man den Laden auch nie wieder betrten, aber es verschafft eine tiefe Genugtuung)
Such dir was aus.
Gruß

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Nicht zahlen und wenn Du Dein Handy dabei hast, zückst Du es und rufst die Polizei. Erstens wegen Betrug, zweitens wegen Bedrohung.
Vermutlich wird der Wirt oder Kellner dann schnell etwas ruhiger.

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Mein Gott, es geht doch auch anders. Immer die Polizei. „ich ruf die Polizei“. Wie Urdeutsch und Kleinbürgerlich. Gerade in so einem Fall. Glaubst du die haben nichts besseres zu tun al sich um 3 Euro zu kümmern? Oder ist das „ich ruf die Polizei“ eine Drohgebärde die zeigt, dass ich nicht genug Eier habe, nicht intelligent genug, oder zu schüchtern bin, ein Problem selbst zu lösen?

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Ich wäre insbesondere mit Gästen im Bewirtungsraum dan etwas lauter geworden in meiner Frage, weswegen der Wirt mir trotz Preistauszeichnung eines bestimmten Gerichtes ohne Extras einen höheren, als den angeschlagenen Preis berechnen wollen würde.

( Mit Betonung auf ohne Extras )

Dann würde ich das vom Wirt aufgerufene Verköstigungsentgelt auf den Boden purzeln lassen mit der Abgangsformel, diesen Laden wegen undurchsichtiger Preisgestaltung nicht wieder betreten, oder etwaig weiter empfehlen zu wollen.

Meine Antwort bezieht sich dabei aber nur auf eine offensichtlich gebahrende Übervorteilungsversuchung ohne Extrawünsche zur gewählten Speise und ohne Reject an die Küche teils angegessener Erst-Darbietung.

LG, KL.

Wie ich auf sowas reagiere weiß ich, weil ich meine Möglichkeiten/Fähigkeiten kenne. Da brauche ich nicht Dein, mit Verlaub, dummes Geschwätz.
Ich werde den Teufel tun und hier im Forum jemanden, den ich nicht kenne und von dem ich nichts weiß, empfehlen Krawall zu schlagen.
Solche Sprüche sind schnell geschrieben und in der Regel vermutlich nur Maulheldentum, weil der Schreiber weiß, dass er nie den Wahrheitsbeweis für seine Phantasieempfehlung liefern muss.

Ich habe kürzlich im Juraforum ein ähnliches Szenario skizziert. Aber es scheint auch unter Juristen(?) keine einheitliche Meinung darüber zu herrschen, was nun für ein Vertrag unter welchen Bedingungen zwischen Wirt und Gast zustande kommt.
Ich bin auf ein Sonderangebot eines Gerichtes hin in ein Lokal eingekehrt. Das Angebot war mit Kreide auf eine außerhalb des Lokals gelegene Tafel geschrieben. Auf der Rechnung war das Gericht plötzlich teurer.
Ausrede der Wirtin: da hätten irgendwelche „Witzbolde“ den Preis gefälscht.

Alles ist eine Frage der Beweisbarkeit der Behauptungen. Die Pozilei brauchts nicht wegen 3 Euro, auch wenn man sich noch so ärgert. Es gibt keinen Cent Trinkgeld und man geht nie wieder da hin. In einschlägigen Foren und Webseiten wird eine vernichtende Bewertung platziert. Mehr kann man nicht tun.

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Hier nicht. Der Kellner hat schon eingeräumt, dass der Preis auf der Tafel zwar vom Lokal stammt, aber eben nicht mehr aktuell sein soll.

Insofern ist die Sache recht einfach: davon auszugehen, dass der Gast bei der Bestellung oder gar beim Beginn des Verzehrs jeder Speise und jedes Getränks nach dem Preis fragt, ist lebensfremd. Vielmehr darf der Gast darauf vertrauen, dass die in der Speisekarte oder auf Tafeln verzeichneten Preise gültig sind, sofern es zwischen Speisekarten, Tafeln und sonstigen Informationen kein erkennbarer Widerspruch besteht.

Nach der Schilderung wurde der Gast nicht darauf hingewiesen, dass das Gericht, dass er bestellte, inzwischen einen anderen Preis hat. Da man dem Gastwirt und seinem Personal zutrauen darf, auf den Tafeln die aktuellen Preise aufzuführen, ist das ganze Dilemma nicht das Problem des Gastes.

Was der Gastwirt jedoch machen kann, ist sich auf einen Irrtum (§119 BGB) zu berufen, der implizit darin bestand, das Angebot des Gastes „ich will Schnitzel für 10 Euro“ (letzteres nicht ausgesprochen, aber gemeint) anzunehmen (Kellner schreibt auf und bringt das Essen später. Der Gastwirt kann also seine Willenserklärung anfechten (§ 122 Abs. 1 BGB), hat aber eine Schadensersatzpflicht. In diesem Fall ist dieser Weg relativ witzlos, weil das Schnitzel verspeist ist und der Schaden genau in der Differenz der Forderung des Gastwirtes und dem besteht, was der Gastwirt zahlen will.

:man_shrugging:

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Moin,

Die soll was in diesem noch zivilrechtlichen Fall unternehmen? Wenn’s handgreiflich wird, dann darfst du sie rufen.

-Luno

Es ist einfach eine Eskalation, die dem Gegenüber zeigt, dass man bereit ist für den kleinen Betrag ein Faß auf zu machen.
Er könnte dann einlenken (was ich für wahrscheinlich halte um nicht die anderen Gäste zu vergraulen) oder selber weiter eskalieren, was aber den Betriebsablauf erheblich stören würde.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass er den zweiten Weg wählen würde.
Es wäre ein Bluff, bei dem der Gast nichts riskiert, sich aber mit hoher Wahrscheinlichkeit durchsetzt.

Moin,

Und dann kommt sie nicht. Man kann sich damit nur lächerlich machen. Mal davon abgesehen, möchte ich mich einmal wieder am Begriff „Betrug“ abarbeiten. Diesen erbärmlichen Schwachsinn kann und will ich nicht akzeptieren. Nur weil was schief läuft, ist es noch lange kein Betrug,

aus https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Verfettung von ABSICHT (!) von mir. Immer gleich mit Betrug ist einfach nur unsäglicher Bullshit, mit Bluff hat das nichts mehr zu tun und eine Notrufzentrale hat wichtigere Aufgaben, als sich mit einem Idioten verbal zu prügeln, der aus dieser Mücke gleich einen Brontosaurus zu basteln.

Mal davon abgesehen, ist eine Speisekarte lediglich eine invitatio ad offerendum, eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Was dann heißt, es gibt kein Anrecht auf genau diesen Preis.
Die 10 Euro sind lediglich Verhandlungsbasis. Punkt. Nein, doppelte Punkte. Darüber hinaus ist es fraglich, ob überhaupt ein Vertrag entstanden ist, denn ich sehe keine übereinstimmenden Willenserklärungen.

Er riskiert, sich mit dem erfolglosen Anruf bei der Rennleitung lächerlich zu machen und wenn sie nicht kommt, was dann? Auch freuen sich die Notrufzentralen sicherlich über ganz ganz viele solcher Anrufe, die haben ja sonst nichts zu tun. Es bindet Zeit und Personal. Es kostet unsere Steuern, auch deine. Einerseits soll die Polizei ganz viele Verbrecher fangen und die Justiz verurteilen, andererseits werden gigantische juristische Fässer aufgemacht für derartigen dämlichen Kleinkram.
Wie wäre es als Vorschlag für dich: jeder Bundesbürger bekommt seinen persönlichen Polizisten zugeteilt, ach ne, Schichtdienst und Urlaub … macht so um 4 Polizisten pro Person, die dir dann die ganz vielen Betrügereien 24/7 vom Hals halt oder Ordnung schaffen? Oder dir werden die Kosten eines Einsatzes vorher genannt und du zückst deine Kreditkarte. Wobei … das würde die Zentralen entlasten, das könnte man sogar wie in einem Webshop organisieren.

Warum geht es gefühlt in unserer Gesellschaft nicht mehr mit Verhandeln, gleich die große Keule und fertig?

Unabhängig davon, scheint es einen „Ich rufe Polizei, weil Betrug!“ Virus zu geben, der sich rasant durch die Verkaufsplattformen verbreitet hat. Gegen den gibt es auch keine Impfung.

-Luno, facepalm

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[

Da ist schon der Fehler im Ganzen, das ist kein Angebot, ebenoswenig wie die Tafeln an den Tanken oder die Preise am Regal / Schaufenster. Ein Angebot muss persönlich an einen gereichtet sein.

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Warum die Aufregung, kann ja jeder machen wie er will. Einfach Schwanz einziehen und gut ist.

Zu dieser Frage wurden Meinungen erbeten und ich habe meine geschrieben…
Oder habe ich da was falsch verstanden und es geht eigentlich um die Beschimpfungen von Antwortenden?
Ich habe nicht die Absicht mich an diesem Spielchen zu beteiligen.

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Moin,

Auch Meinungen haben keinen Schutzschild. :wink:

-Luno

Aber Anspruch auf halbwegs anständige Antworten.
Ich will das jetzt nicht weiter breit reden und denke mir einfach: jeder wie er kann.

Es sind ja schon viele „lustige“ Ideen gekommen, allein die hier mE einzig zutreffende und noch ansatzweise sinnvolle Geschichte fehlt: Nach § 13 PAngV ist eine Gaststätte verpflichtet ein korrektes Preisverzeichnis (darunter fällt neben der bepreisten Speisekarte durchaus auch eine Tafel mit einem Sonderangebot) aufzustellen/auszulegen. Und nach § 20 Ziffer 4 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 13 Abs. 2 zum Zeitpunkt des Angebots kein / kein korrektes Preisverzeichnis vorlegt.

D.h. man könnte sich hier an die Gewerbeaufsicht wenden und dort mitteilen, dass man in dem Laden das Schnitzel nicht zum Preis auf der Tafel erhalten konnte und ganz im Gegenteil auch noch angegangen wurde, als man auf den angeschlagenen Preis verwiesen hat.

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Moin,

So sind wir zu dir. :grin:

Der Gastwirt tut sicherlich gut daran, ein Bußgeld zu vermeiden. Aber soweit ich das verstehe, verhilft das dem Gast direkt nicht zum besseren Preis.

-Luno

Hallo,
würde man sich strafbar machen, wenn man sich weigert, den höheren Preis zu zahlen und den ausgeschilderten Preis auf den Tisch legt und geht?
So hätte ich es nämlich gehalten.

Habe ich das? Das wäre mir neu.

Das schreibt, mit Verlaub, der richtige

Diesen satz finde ich ein wenig Konfus. Aber mit ehemals 15 Jahren Selbstständigkeit in der Gastronomie erdreiste ich mich solche Tips zu geben.

Ja, wissen wir, die Polizei rufen.

Ich habe oben 5 Möglichkeiten genannt, zwischen denen der Gast entscheiden kann um das Problem unbürokratisch und ohne viel Nachspiel für alle Beteiligten zu beseitigen. Der oben genannte Fehler ist sicherlich nicht zu aktzeptieren, aber passiert. Mir ist er auch schon unterlaufen. Natürlich habe ich dem Gast dann das Essen zum günstigeren Preis gegeben und den Fehler sofort behoben. Hätte dieser allerdings mit der Polizei gedroht hätte ich dicht gemacht und ihn auflaufen lassen. Gleich mit der Polizei drohen ist einfach assozial. Man kann Probleme lösen. Mit Hirn, Herz und Verstand. Ziemlich viele Wirte haben einen guten Draht zur Polizei. Du hättest mit deinem Getöse meinen Laden mit einer Anzeige wegen Zechprellerei verlassen. Also bitte sei auch du vorsichtig, welche Tips du Leuten gibst, die du nicht kennst.
Gruß

Das wäre auch „mein“ Ansatz. Speisekarte und daneben liegenden Kassenbon fotografieren. Den Gadtwirt fragen, ob er wirklich möchte, dass ich in meiner Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wirklich dazuschreiben soll, dass er auf den Mehrpreis besteht und dann zahlen. Je nach Gegebenheiten auch ankündigen, dass ich bei meinem nächsten Spaziergang in der Nähe mir die angeschlagenen Preise anschaue.

Mein „sportlicher Ehrgeiz“ tritt immer dann zutage, wenn jemand mich übervorteilen möchte und dann auch noch suggeriert, er wäre im Recht. Wenn dem Gastwirt das selbst unangenehm wäre, würde ich das zahlen und nur andeuten, dass er die Preise zeitnah korrigieren soll.

Der Aufgabenbereich von Aussichtbehörden wurde schon vor einigen Jahren um der Verbraucherschutz erweitert. Der Fokus liegt zwar immer noch im fairen Wettbewerb, aber Verbraucherschutz ist nicht mehr nur noch ein zufälliges Abfallprodukt. Das zeigt schon darin, dass die PAngV dem Verbraucherschutzrecht zugeordnet wird.

Daher ist es durchaus prinzipiell möglich, dass die Gewerbeaufsicht eine Rückzahlung durchdrückt. Das wird sie aber wohl eher nicht wegen drei Euro machen. Wenn sich aber die Verbraucher-Beschwerden häufen,

Vielmehr wir sie beim nächsten „Besuch“ mal die Karte anschauen und ggf. die Kassenbuchungen dagenhalten.

Die Aufsichtsbehörden sind inzwischen IMHO eh eines der schärfsten Schwerter im Verbraucherrecht geworden.

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