Hallo könnt ihr mir helfen. Haben gestern unsere Hochzeit gefeiert und leider ist am Ende etwas schief gelaufen. Es hieß wir können das ganze Essen was übrig bleibt nach Hause nehmen. Schriftlich per Email festgehalten! Passte gut weil noch viele Gäste bei uns noch heute hatten und wir sie noch bewirten mussten… Doch leider hat die Location die Reste weggeschmissen…Banketleiterin hat es übersehen…
Kann man da Ermäßigung bekommen? Wenn ja wieviel Prozent? Was meint ihr?
Ich bin kein Jurist - daher kenne ich mich mit Vertragsrecht nicht aus.
Meine Erfahrungen in der Gastronomie sind jedoch so, dass ich Reste eingepackt bekomme.
Hier ist etwas schief gelaufen. Mein Versuch (oft erfolgreich) ein Vergleich bzw. eine Anfrage auf Kulanz.
Keine Drohung gegen den Anbieter, sondern einen Gutschein, ein Freiessen, einen Vergleich etc. anfragen.
Ein Preisnachlass wird fast immer abgelehnt und dann müsste man klagen (wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten).
Eine Ermäßigung denke ich nicht. Kommt eventuell auch darauf an wie viel übriggeblieben ist. Aber ob es dafür eine Rechntsprechung gibt, da bin ich überfragt.
Hallo,
mich würde interessieren, was denn aus der Sache geworden ist?
MFG
Hermann Nübel