Restkreditversicherung Selbständigkeit

Hallo,
wenn über eine Schwarmfinanzierungs-Plattform zur Sicherung eines Kredites eine teuere Restkreditversicherung abgeschlossen wurde, die Bedingungen aber beim Abschluss online nicht einzusehen waren und jetzt die Versicherung sich weigert zu zahlen, was kann man da machen. Der Grund zur Weigerung ist, dass der Versicherungsnehmer selbständig ist. Der VN war dies auch schon vor dem Kredit und im Kreditprojekt wurde es mehrmals dargelegt. Zudem steht niergens auf der Plattform (auch jetzt noch nicht) das ein Selbständiger nicht versichert wird.
Der VN ist jetzt arbeitslos gemeldet und hatte 1Jahr zuvor nur geringe Einnahmen aus der Selbständigkeit!
Gruß
Jürgen

Hallo,

abgeschlossen wurde, die Bedingungen aber beim Abschluss online nicht einzusehen waren und jetzt die Versicherung sich weigert zu zahlen, was kann man da machen. Der Grund zur Weigerung ist, dass der Versicherungsnehmer selbständig ist.

Da muß ma sich schon wundern, dass ein Selbständiger einen Vertrag abschließt, ohne die Bedingungen zu kennen. Jetzt etwas zu machen wird sehr schwer, weil man die Gültigkeit der Bedingungen anfechten muß. Ohne einen Anwalt wird da nichts gehen.

Der VN ist jetzt arbeitslos gemeldet und hatte 1Jahr zuvor nur geringe Einnahmen aus der Selbständigkeit!

Dann werden die Kosten des Anwaltes vermutlich nicht aufzubringen sein. Ob Prozeßkostenhilfe hier greift, wage ich zu bezweifeln.

Gruß

Nordlicht

Sorry, kann da keine belastbare Antwort geben. Da einige meiner Kunden / Projekte evtl. auch den Finanzierungspfad gehen werden, hoffe ich ebfls. auf Informationen.

Ihnen: Toi, toi, toi!
StefanR

Hallo,

Hallo,
wenn über eine Schwarmfinanzierungs-Plattform zur Sicherung
eines Kredites eine teuere Restkreditversicherung
abgeschlossen wurde, die Bedingungen aber beim Abschluss
online nicht einzusehen waren und jetzt die Versicherung sich
weigert zu zahlen, was kann man da machen.

Solche Vertragsabschlüsse, sollte man nur dann tätigen, wenn man auch etwas davon versteht. Und dazu gehört auch, dass man die jeweiligen Vertragsbedingungen durchliest.

Der Grund zur
Weigerung ist, dass der Versicherungsnehmer selbständig ist.
Der VN war dies auch schon vor dem Kredit und im Kreditprojekt
wurde es mehrmals dargelegt. Zudem steht niergens auf der
Plattform (auch jetzt noch nicht) das ein Selbständiger nicht
versichert wird.

Solche Informationen findet man in den Vertragsbedingungen und nicht auf einer Internet-Seite.

Der VN ist jetzt arbeitslos gemeldet und hatte 1Jahr zuvor nur
geringe Einnahmen aus der Selbständigkeit!

Bei Internetabschlüssen trägt der Abschließende die Verantwortung selbst.

Man sollte die Vertragsbedingungen studieren, woraus man dann entnehmen kann,
ob der Versicherer im Recht ist - oder auch nicht.

Alternativ kann man einen Anwalt einschalten (Versicherungsrecht).

Gruß
Jürgen

Ein Tipp für die Zukunft: keine Verträge mehr übers Internet abschließen,
sondern einen Finanzberater, Kreditvermittler vor Ort aufsuchen - z.B. bei einer Bank oder Versicherung.

Gruß Merger

Ja, herzlichen Dank für Ihre Antwort

Herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben.

Oh Gott, Sie klingen wie mein Vater! Ich dachte jetzt lieber an lösungsorientierte Hilfe/Antworten und Tipps. Ein einfaches „da kann ich Ihnen leider nicht helfen“ hätte mir mehr geholfen.

Oh Gott,

man sollte Gott hier weg lassen, der kann nichts dafür, dass Sie ohne Kenntnisse einen Vertrag abgeschlossen haben.

Sie klingen wie mein Vater!

Finde ich toll, dass ihr Vater ihnen schon ihren Fehler aufgezeigt hat.

Ich dachte jetzt lieber
an lösungsorientierte Hilfe/Antworten und Tipps.

Ach so, auch meine Antwort haben Sie nicht verstanden.
Na dann ist es auch klar, dass Sie ohne weiter nach zu denken, solch einen Abschluss im Internet getätigt haben.

Wir kennen ihre abgeschlossenen Vertragsbedingungen nicht, also können wir auch nicht weiter helfen. Also nur Tipps für die Zukunft geben.

Ein einfaches
„da kann ich Ihnen leider nicht helfen“ hätte mir mehr
geholfen.

Ein Vorschlag für die Zukunft: Schreiben Sie bei ihrer nächsten Frage auch gleich die Antwort dazu, die Sie erwarten.

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