Restschuld Baukredit

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe zu einem Baukredit noch eine Restschuld von 12000 Euro. Die Zinsfestschreibung endet im Februar. Die Bank (Sparda) macht mir ein neues Angebot, das ich am liebsten ablehnen oder (besser) nachgebessert haben würde, weil plötzlich kaum noch eine Sondertilgung möglich sein soll.

Meine Frage: Kann ich, wenn ich auf eine erneute Zinsfestschreibung verzichte, die Restschuld als Sondertilgung begleichen?

Ein Bankberater hat mir so etwas zwar erzählet, doch er war nicht willens (oder nicht in der Lage), mit etwas Schriftliches in die Hand zu geben, das dies bestätigt. Und da ich mit dieser Bank schon mehrfach die Erfahrung gemacht habe „was nicht schriftlich vorliegt, ist nichts wert“, hoffe ich, dass ich auf diesem Wege etwas Zuversicht erhalte.

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Oliver T.

Hallo. Wenn die Zinsbindung Ende Februar 2013 ausläuft, kann man zu diesem Datum selbstverständlich die Restschuld in einem Betrag ablösen, ohne Kosten. Wenn eine Grundshuld / Hypothek für die ursprüngliche Schuld eingetragen ist, fallen natürlich für die Löschung dieser Grundschuld / Hypothek Gebühren an. Diese haben allerdings nichts mit den Kreditkosten im ursprünglichen Sinne zu tun, denn die Bank dürfte eigentlich für die Löschungsbewillligung keine Kostenrechnung aufmachen, außer Notarkosten.

Hallo Oliver,

es gibt keine Verpflichtung, wieder einen Festzins zu machen! Lassen Sie die 12.000 Euro doch nach dem Februar einfach als variables Darlehen weiterlaufen!
Die Sparda soll Ihnen mal dafür per Mail ein schriftliches Angebot machen.
Die Zinsen dürften sich auch ohne Zinsbindung weit unter 5% bewegen - und es ist jederzeit eine (Sonder-)Tilgung möglich.
Viele Grüße
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Hallo Oliver,

Wenn du keine neue Zinsbindung unterschreibst, wird das Darlehen ab Februar variabel gestellt. Also ein sich ändernder Zinssatz meistens orientiert man sich hierfür am 3 Monats-Euribor zzgl. Aufschlag für die Bank (wahrscheinlich zwischen 4 und 6. %)

Ein variables Darlehen kannst du jederzeit tilgen. Ganz oder in Teilzahlungen. Die Grundlage hierfür ist das BGB. Demnach wirst du hierzu nichts schriftlich von der Bank bekommen. Aber wenn du nachlesen möchtest Schau die den Bereich Verbraucherdarlehen im BGB an. Das steht so im Bereich Paragraph 480 wenn ich nicht irre

Aber die flexible Rückzahlung nach Ablauf der Zinsbindung ist auf jeden Fall machbar. Und bei 12 TEU würde ich auch nicht neu festschreiben. Egal wie der Zins ist.

Gruß

Raphael Toussaint

Wenn Sie das Prolongationsangebot der Bank nicht annehmen, haben Sie selbstverständlich das Recht (und die Pflicht) das Darlehen zum Ende der Zinsbindung zurückzuzahlen.

Die Tilgung und die Freigabe der Grundschuld sind dann kostenfrei.

Eventuell kann es für Sie auch interessant sein, das Darlehen mit einer b.a.w. Kondition zu verlängern. Der Zins ist dann zwar variabel, das dürfte aber bei der geringen Summe kaum ins Gewicht fallen und Zinserhöhungen sind in nächster Zeit nicht sehr wahrscheinlich bzw. Nur in geringem Umfang zu erwarten. Vortei: Variabel verzinste Darlehen können Sie jederzeit sondertilgungen bzw. mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten.

Beste Grüsse
An
Anreas Grigoleit

Hallo,
zum Ablauf der Zinsfestschreibung ist eine vollständige Rückzahlung bzw. Kündigung des Darlehens möglich. Dies müsste auch so in den Kündigungsregelungen des Darlehensvertrages festgehalten sein.
Gruß

Liebe/r Primax,

vielen Dank für die Antwort. Sie gibt mir etwas mehr Sicherheit bei meiner Entscheidung.

Freundliche Grüße, OliverT.

Lieber Heinz,

vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort. Sie gibt mir etwas mehr Sicherheit bei meiner Entscheidung.

Freundliche Grüße, OliverT.

Liebe/r Primax,

vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort. Sie gibt mir etwas mehr Sicherheit bei meiner Entscheidung.

Freundliche Grüße, OliverT.

Hallo, Oliver,

zum Ende einer Zinsfestschreibung hast Du das Recht, die Restschuld kostenfrei zu begleichen.

Alternativ kannst Du statt einer neuen Zinsfestschreibung auch eine variable Verzinsung im Rahmen der Verlängerung wählen.

Eine variable Verzinsung unterscheidet sich im Hinblick auf die Zinshöhe bei „fairen“ Bedingungen aktuell nicht großartig von mittel- und langfristigen Zinsfestschreibungen und böte Dir den Vorteil, jederzeit mit einer max Kündigungsfrist von 3 Monaten Deine jeweilige Restschuld zu begleichen.

Beste Grüße,

Frank

Lieber Frank,

vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort. Sie gibt mir etwas mehr Sicherheit bei meiner Entscheidung.

Freundliche Grüße, OliverT.

Hallo Oliver,

grundsätzlich hast Du nach/am Ende der Zinsbindung die Möglichkeit das Darlehen in einer Summe (ohne weitere Kosten) vollständig oder teilweise zurückzuzahlen.

Hier kann auch die Ablösung durch eine andere Bank zum Ende der Zinsbindung erfolgen. Dieses ist im BGB verankert. Da kann sich keine Bank rausreden.

Sofern die Bank Dir kein für Dich akzeptables Angebot unterbreitet, kannst Du einfach bei anderen Banken anfragen. Häufig kommt dann bei der Ablösung als einzige zusätzliche Kosten die Umschreibungsgebühren für die Grundschuld auf die neue Bank hinzu. Diese sollte man vorher mal über einen Kostenrechner im Internet rechnen.

Viel Erfolg bei der Suche und den Verhandlungen.

mfg Sondey

Lieber Raffinixxx81,

vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort. Sie gibt mir etwas mehr Sicherheit bei meiner Entscheidung.

Freundliche Grüße, OliverT.

Lieber Andreas,

vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort. Sie gibt mir etwas mehr Sicherheit bei meiner Entscheidung.

Freundliche Grüße, OliverT.

Liebe/r Sondey,

vielen Dank für die schnelle und verständliche Antwort. Sie gibt mir etwas mehr Sicherheit bei meiner Entscheidung.

Freundliche Grüße, OliverT.

Kein Problem. Und Glückwunsch zum erledigten Kredit. Schuldenfreieheit ist etwas sehr wertvolles :smile: