Resturlaub nach Jobwechsel

Hallo zusammen,

ich habe heute die Verdienstbescheinigung meiner alten Firma bekommen. Eigentlich habe ich keinen Resturlaub mehr, allerdings wurde im Januar in meiner alten Firma ein neues System eingeführt, um die Stunden und Urlaubstage einzutragen. Als ich mich Ende Januar in den Resturlaub (und damit Ende des Arbeitsverhältnisses) verabschiedet habe, war das System noch nicht fertig, also habe ich meine geleisteten Stunden und Anzahl Urlaubstage an meine Chefin geschickt mit der Bitte, dies für mich eintragen zu lassen.

Jetzt kam wie gesagt die Verdienstbescheinigung mit noch 8 verbliebenden Urlaubstagen :smile: die 8 Urlaubstage aus dem Januar und auch Arbeitsstunden (das weiß ich von meinem Projektleiter) wurden nicht eingetragen.

Was passiert jetzt mit den 8 Tagen (falls es nicht doch noch irgendwie auffällt)?
Darf ich die 8 Tage bei der neuen Firma beziehen? Oder ist das nicht möglich, da man normalerweise nur 2,5 Tage Urlaub pro Monat erhält und es sich bei den 8 Tagen noch um Resturlaub aus 2014 handelt?

Oder muss das durch die alte Firma ausbezahlt werden in dem Fall? Das möchte ich natürlich nicht beantragen, weil ich befürchte, dass es dann auffallen wird.

Vielen Dank für eure Antworten!
Arbeitnehmerin

Servus,

bloß zur Sicherheit - das kann wichtig sein: Handelt es sich bei dem, was Du Verdienstbescheinigung nennst, eventuell um die ganz reguläre Gehaltsabrechnung, auf der (z.B. rechts oben, wenn sie mit DATEV gemacht ist) Resturlaub ausgewiesen wird?

Oder geht es um etwas anderes, auf dem explizit das Wort „Bescheinigung“ steht?

Ich frage deswegen, weil aus den Angaben auf der Gehaltsabrechnung für sich allein jedenfalls kein Anspruch abgeleitet werden kann - weder gegenüber dem alten, noch gegenüber dem neuen Arbeitgeber.

Schöne Grüße

MM

Mir schleierhaft, wie man den verbliebenen (Alt-)Urlaub von Arbeitgeber A beim neuen Arbeitgeber B abfeiern kann…?
Und was heißt"…wenn es dann auffallen wird…" ?
Entweder man hat alten Urlaub - dann kann man ihn abfeiern, oder, weil nicht mehr dort beschäftigt, sich auszahlen lassen. Oder man hat keinen alten Urlaub, dann hat man auch keine Ansprüche mehr zu stellen.
Deine Geschichte hört sich eher nach einem Rechenfehler Deines ehemaligen Arbeitgebers an, bei dem Du Angst hast, dass er auffliegt, bevor Du den Vorteil abgegriffen hast.

Some kind of strange…

Grüße, Maureen

Hallo,

du hast den Resturlaub ja genommen, wenn ich das richtig verstehe.

Für den neuen AG sind nur die genommenen Urlaubstage interessant, da er sicherstellen muss, das du auf dein Jahresminimum kommst. Theoretisch könnte man ja ein halbes Jahr bei A arbeiten (Probezeit ohne Urlaub zu nehmen) und dann zu B wechseln und wieder ein halbes Jahr keinen Urlaub nehmen. Das soll durch die Bescheinigung der genommenen Urlaubstage verhindert werden.

Gruß,
Steve