Hi zusammen an die Wissenden die sich mit Arbeitsrecht auskennen
Eine Frage :
Ich habe meinen Job zum 01.03 Termingerecht mit Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt
Die Beweggründe tun hier nichts zur Sache
wenige Tage später hatte ich ausgerechnet wieviele Resturlaubstage mir noch aus 2016 und wieviel Urlaub mir noch aus den 2 Monaten 2017 zusteht und diese als Resturlaub von 11 Tagen zusätzlich noch der Aufgelaufenen Überstunden ab den 13.02. bis zum Ablauf der Restarbeitszeit beantragt
Gestern bekomme ich dann bei der Nachfrage ob das klar geht mit dem Urlaub die Antwort : NEIN .
Letzter Arbeitstag ist der 28.02.2016
der noch zur verfügung stehende Urlaub und die noch anstehenden Überstunden ,werden auf dem letzten Gehalt ausbezahlt
ist das Rechtlich zulässig das der Arbeitgeber diesen Resturlaub verweigert und auszahlen will ?
wer kennt sich da aus ?