Hallo, ich bräuchte mal ein wenig Hilfe.
Folgender Sachverhalt: Meine Kollegin hat zum Jahresende eine Änderungskündigung erhalten. Sie geht jetzt statt 40 nur noch 20 Wochenstunden. Aus der Zeit der Vollzeit sind 2 Tage Resturlaub verblieben. Die Personalabteilung sieht diesen nun nur noch als einen Tag an, da sie ja nur noch 20 Stunden arbeiten geht. Ist das Rechtens?
Vielen Dank für eine Antwort…
Die Anzahl der Stunden hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Urlaubstage, wenn die Anzahl der Wochenarbeitstage gleich geblieben ist.
Beatrix
Richtig.
und selbst wenn sich die Tage nun reduzieren, so handelt es sich ja bei den 2 Tagen Resturlaub um einen alten Anspruch aus der alten Arbeitszeitvereinbarung.
Natürlich nicht. Das ist ja Anspruch aus dem alten Vertrag, also 16 (2*8) Stunden.
Gruß,
Steve
Die Arbeitstage haben sich von 5 auf 4/Woche verringert. Aber ich bin auch der Meinung das dies nicht relevant ist, da es ja quasi „alter“ Urlaub ist. Ist dies irgendwo gesetzlich geregelt, einen Paragraphen o. ä.? Um es der Personalabteilung vorzulegen?
Vielen Dank.
Regeln tut das prinzipiell das Bundesurlaubsgesetz.
Mittlerweile gibt es genau zu dieser Thematik sogar ein EuGH-Urteil. Zusammengefasst ist das Ganze hier gut.
Allerdings frage ich mich gerade, was das für eine Personalabteilung ist. Dieses Urteil hat in 2013 ziemliches Aufsehen erregt. Es ist wirklich ärgerlich, wenn Menschen nicht zugeben können, dass sie etwas nicht wissen und einfach mal was Falsches in die Luft schmeißen, nur um nicht „dumm“ da zu stehen. Gerade in der Personalabteilung oder auch Lohnbuchhaltung geht es um eine ganze Menge Geld und Verantwortung und hier mit gefährlichem Halbwissen zu brillieren, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar.
Data
Ich könnte jetzt noch erläutern, was die Personalabteilung dazu gesagt hat. Dann wird es richtig lächerlich und eigentlich eine Schaden…