Resturlaub

Hallo,
ein Freunde hat einen Job als Koch zum 15.5.17 angenommen.
im vertrag wurden 25 Tage urlaub festgehalten.
gekündigt wurde er zum 1.08.17
Jetzt ist meine Frage: Wie viel urlaub steht ihm zu???
Ich habe von einer Regelung gehört, das man bei einer Kündigung nach dem 30.06 des jahres den vollen Anspruch des jahresurlaubs hat. Ist das so und wenn ja, wo kann ich das nachlesen???
habe auch davon gehört, dass jeder monat egal ob nur halb gearbeitet als ganzes berechnet wird und das bei krummen zahlen der urlaubstage aufgerundet wird, ist das so???
oder wieviel urlaub steht dem Freund zu???

Hat der Freund denn vor dem 15.5 gearbeitet? Wenn ja, wie viel Urlaubstage hatte er denn da genommen?

[Beitrag editiert vom www Team]

Ja aber in einem anderen Betrieb und dort hatte er für dieses Jahr von Januar bis April 8 Tage Urlaub

Ne, das stimmt so natürlich überhaupt nicht. Wer mehr als 6 Monate in einer Firma gearbeitet hat, hat den vollen Anspruch. Wenn man zum 01.01. schon bei der Firma angestellt war, ergibt sich der 30.06. als Stichtag.
Der Freund hingegen hätte erst ab dem 15.11.17 den vollen Anspruch.
Der Freund hat seit dem 15.05. genau zwei VOLLE Monate gearbeitet (und einen halben), demnach Anspruch auf zwei Zwölftel der 25 Tage, das wären vier Tage.

§4 BUrlG:
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

§5 BUrlG:

  1. Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.

[Beitrag editiert vom www Team]

vielen dank für die infos, bekommt er für den halben monat denn einen tag urlaub oder wird der urlaub aufgerundet auf ein weiteres 1/12 jahresurlaub???

Hallo,

der Gesetzestext spricht eindeutig von einem Zwölftel für jeden VOLLEN Monat.
Vielleicht schaust du aber noch in deinen Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag, falls dieser anzuwenden ist.

hallo,

der Urlaubsanspruch von 2/12 (für zwei volle Monate bei 25 Tagen/Jahr)) ergibt 4,166 Tage.
4 tage Urlaub können genommen werden. Der Rest von 0,166 wird zwar nicht aufgerundet (da kleiner als 0,5) verfällt aber nicht, sondern muß in Geld oder Freizeit vergütet werden.

&Tschüß
Wolfgang