In einem Mietshaus kommen bei Renovierungsarbeiten im Kellerbereich durch Verschulden des Vermieters bzw. durch ihn beauftragte Firmen zwei Fahrräder abhanden.
Ein Fahrrad war 7 Jahre alt und kostete 599€, das andere 4 Jahre und kostete 499€.
Was setzt man als Schadenersatz an?
Muss man sich tatsächlich mit nur ca. 25-30% bzw. ca. 30-40% des Neuwertes zufriedengeben, was dem Wertverlust entsprechen würde, oder kann man auch mehr verlangen und erwarten?
Ist es vielleicht sogar sinnvoll die Hausratversicherung einzuschalten, kann die überhaupt hier helfen?
Gruß Crack