Restwert Fahrrad, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert ansetzen?

In einem Mietshaus kommen bei Renovierungsarbeiten im Kellerbereich durch Verschulden des Vermieters bzw. durch ihn beauftragte Firmen zwei Fahrräder abhanden.

Ein Fahrrad war 7 Jahre alt und kostete 599€, das andere 4 Jahre und kostete 499€.
Was setzt man als Schadenersatz an?
Muss man sich tatsächlich mit nur ca. 25-30% bzw. ca. 30-40% des Neuwertes zufriedengeben, was dem Wertverlust entsprechen würde, oder kann man auch mehr verlangen und erwarten?

Ist es vielleicht sogar sinnvoll die Hausratversicherung einzuschalten, kann die überhaupt hier helfen?

Gruß Crack

Ja, unbedingt.
denn die stellt bei der Haftung auf den am Neuwert orientierten Wiederbeschaffungswert ab.
Also, was kostet ein Rad dieses Typs und Ausstattung neu im Laden.

Bei Zeitwert mögen deine Prozentangabe sogar ungefähr hinkommen. Diesen Werte würde wohl die VS des Vermieters/Firma ansetzen. das wäre da auch korrekt.

MfG
duck313

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