Hallo,
habe von Geburt RP. Bis vor kurzem keine nennenswerten Einschränkungen. Dann einen Schub gehabt, bei dem das eine Auge „schwarzsehend“ wurde, das andere seithersejhr stark eingeschränkt ist.
Habe seit kurzem „BL“ als Merkzeichen. Lohnt es sich dennoch aufgrund des Restsehens regelmäßig zum Augenarzt oder in die Uni-Klinik zu fahren? Gibt es Möglichkeiten, um das Restsehen so lange wie möglich zu erhalten? Und was für Rechte und besonders Pflichten habe ich mit dem Merkzeichen „BL“ und all den anderen?
Herzlichen Dank
Hi,
bevor ich dir richtige antworten geben kann hab ich erstmal vier Fragen.
- Da du das Zeichen BL hast, stellt sich mir die Frage, welchen Grad der Behinderung hast du auf deinem Ausweis?
- wie viel (messbares) Restsehvermögen hast du noch auf dem rechten Auge?
- Hast du eine Gesichtsfeldeinschränkung, den sog. Tunnenblick? - Wenn ja, auf Wieviel Grad ist dein Gesichtsfeld eingeschrenkt?
- Aus welchem Bundesland kommst du?
Diese Fragen brauche ich, um dir vor allem die Rechte, die du hast zu erläutern. Pflichten hast du erstmal keine nennenswerten, aber je nach dem massenhaft Ansprüche auf z.B. finanzielle Mittel.
Nun auf deine Frage mit dem Augenarzt klinik etc:
Natürlich ist es immer wichtig, einen Vorhandenen Sehrest profitabel zu nutzen. In wie fern es Möglichkeiten gibt, das Sehvermögen z.B. durch Medikamente zu schärfen bzw. die Schübe zu verhindern kann ich dir nicht sagen, da ich selbst nich an RP leide, sondern von Geburt an Vollblind bin. Aber Augenarzt und Uniklinik wissen da mehr drüber. Also auf jeden Fall weiter hingehen und untersuchen lassen. Wichtig ist aber auch, sich auf eine mögliche Erblindung des rechten Auges einzustellen. Ich denke hier, je nach fortschritt und Restsehvermögen auch an die Erlernung der Punktschrift, sodass dir das Lesen später nicht neu beigebracht werden muss und du noch die Möglichkeit hast, Punktschrift mit Hilfe der sog. Schwarzschrift zu lernen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen. Und wie oben erwähnt, wenn du die vier Fragen beantwortest kann ich dir nen bisschen mehr darüber sagen, was für Rechte dir dein Ausweis bzw. auch deine Blindheit bzw. Restsehvermögen einräumen.
lG Pascal
Hallo Pascal,
also zur ersten Frage ich habe den GdB 100. Zum messbaren Restvermögen kann ich dir genauere Werte nicht geben, da ich diese nicht kenne. Aber ich kannes so beschreiben, dass ich einen sehr kleinnen Tunnelblick habe und dieser nicht überall zur Orientierung ausreicht. Zudem kann ich lediglich mit Hilfsmitteln sehen bzw. lesen. Ich nutze vor allem Bildschirmlesegeräte mit der Möglichkeit einer starken Vergrößerung und Farbanpassung. Vergrößerungssoftware, habe das Langstock- und Mobitraining gemacht, komme aus NDS.Habe bei RP die unterschiedlichsten Aussagen zur von dir angesprochenen vollkommenen Erblindung oder auch zur Vererbarkeit der Erkrankung (auch von Ärzten, die nicht einer Meinung waren). Zudem sei auch die Geschwindigkeit der Verschlechterung (innerhalb weniger Tage) nicht gewöhnlich.
Danke…
Hi winterherz,
also lohnen wird es sich sicher. Ist natürlich die Frage, ob die Ärzte daran viel machen können. Ein Freund von mir hat auch RP und er meinte, meistens kann man da nichts machen. Er geht zwei Mal im Jahr zum Arzt und das reicht. Es gibt aber sehr unterschiedliche Formen von RP. Gibt sogar welche, bei denen man gleichzeitig noch schwerhörig wird. Man sollte meiner Meinung nach schon regelmäßig zum Arzt gehen. Muss wahrscheinlich nicht ganz so oft sein. Da kann dich dein Arzt aber am besten drüber informieren.
Zu dem BL kann ich dir nur einige Infos geben. Da bekommt man ziemlich viele Rechte. Beispielsweise kannst du dein Blindengeld erhöhen lassen oder überhaupt welches bekommen. Das ist aber vom Bundesland abhängig wie hoch das ist und ob es das überhaupt gibt. Eine Radio- und Rundfunkgebührenbefreiung müsstest du eigentlich auch bekommen. Am besten kann dich darüber der DVBS informieren (http://www.dvbs-online.de).
Ansonsten wünsche ich dir noch viel Glück und hoffe, dass du es schaffst mit deiner Behinderung zu leben und auch im Arbeitsleben nicht ausscheidest.
Gruß
Der_Dunkle_Mann
Hallo,
grundsätzlich lohnt es sich dann, regelmäßig den Augenarzt aufzusuchen, wenn der Arzt es für richtig hält. Als Laie ist es gerade wegen des medizinischen Fortschritts schwer, das aus der Ferne zu beurteilen, auch wenn es für RP zur Zeit wenig Hoffnung gibt.
Die Merkzeichen kann man im Internet sehr schön nachgooglen. Hier daher in Kürze:
BL: Weitgehend gleiche Rechte wie bei aG, Parkerleichterung, in der Regel auch Blindengeld/-Hilfe, usw.
B: Recht auf ständige Begleitung, Freifahrt der Begleitung im ÖPNV.
RF: Befreiung von der Rundfunkgebühr.
Viele Grüße
HI,
so NDS ist zwar nicht perfekt, aber nun ja. Auch hier gibt es Blindengeld. Deswegen wollte ich wissen, wie viel du noch siehst. Aber in NDS siehts da mit den Gesetzen soweiso irgendwie immer auf neue Interessant aus.
die Blindengeldleistung, die ich an deiner Stelle versuchen würde zu beantragen, ist definitiv ein Recht von dir, wobei es eine Freiwillige Leistung des Landes NDS ist. Ich schlüssel dir das mal auf:
"Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen.
Zivilblinde (blinde Menschen) erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Voraussetzung ist:
die Feststellung des Merkzeichens BL
der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Nds. gelegen hat)
Seit dem 01.01.2009 beträgt das Blindengeld:
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
320,-- € mtl.
nach Vollendung des 25. Lebensjahres
265,-- € mtl.
bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen
100,-- € mtl.
Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften werden auf das Blindengeld angerechnet."
(Quelle: http://www.soziales.niedersachsen.de/live/live.php?n… Grade gefunden.
Ist zwar nicht so viel, wie du z. B. in NRW bekommst (hier wohn ich) aber Geld stinkt sprichwörtlich nicht.
Als nächstes: Wenn du einen GdB von 100 hast, hast du schon die WErtmarke? Damit kannst du umsonnst Bus & Bahn im Regionalverkehr fahren. Spart wieder Geld, vorallem weil man als Blinder oder fast blinder darauf angewiesen ist, um selbstständig von A nach B zu kommen.
Dann, sagst du ja schon selbst, hast du nen Lesegerät und Vergrößerungssoftware für den computer. Ich hoff mal, dass hat dir brav die Krankenkasse bezahlt, denn das sind Krankenkassenleistungen, genau so wie Stocktraining ebenfalls von der krankenkasse finanziert wird.
so ich glaub das waren erstmal die wichtigsten Rechte, die du so hast. Ah nee, einen hab ich noch. Wenn du BL im Ausweiß hast, müsstest du eigentlich auch Recht auf G und H haben, woraus sich dann das B ergibt. Damit fährt deine Begleitperson umsonnst mit dir Regionalverkehr oder Bus. Mach dich da mal schlau, falls du’s nicht hast.
Wenn du noch Fragen hast, darin kenn ich mich aus…
lG Pascal
p. S. wenn du tippfehler findest darfst sie behalten, is ja schon Spät!
Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner.
Ich habe ehr mit Personen zu tun, denen man mit einer Brille, Lupe, Kontaktlinsen,… noch helfen kann.
Ob die Untersuchungen sinnvoll sind, sollte der Augenarzt entscheiden.
Rechte bzw. Pflichten erfahren sie am besten in den Blinden und Sehbehinderten-Vereinen (gibt es in jeder größeren Stadt)… ==> einfach mal googeln
Liebe Grüße aus Köln