Retoure nach Kauf - angeblich unvollständig

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, ich hatte bei 2 shops ,die beide ein und demselben gewerblichen Verkäufer gehören( auch die gleiche Anschrift besitzen) je eine Hose über ebay gekauft. Diese passten beide nicht und ich habe sie zusammen in einem Paket versichert an den VK zurückgeschickt. Dieser behauptet nun, dass er zwar ein Paket erhalten habe, darin hätte sich aber nur eine Hose befunden. Er scheint auf diese Masche zu fahren, denn im Bewertungsportal findet man dahingehend zahlreiche Hinweise.) Er weigert sich nun zurückzuzahlen.Bevor ich jetzt einen Rechtsanwalt beauftrage, wollte ich erst einmal bei „wer weiss was“ anfragen, ob es sich überhaupt lohnt. Bin ich verpflichtet, jede Hose einzeln zurückzuschicken in einem separaten Paket oder ist durch den versicherten Versand in einem Paket ( versichert mit 500 € und der Warenwert betrug ca. 80€) meine Pflicht auch erfüllt wurden? Über eine Nachricht wäre ich sehr dankbar.

Anzuführen wäre evt. noch, dass ich von dem Paket ein Foto gemacht habe, indem eindeutig 2 Hosen ersichtlich sind und Zeugen gibt es für die Rücksendung auch. Ich hatte mich absichtlich schon abgesichert, da ich über andere Negativbewertungen des Vk gelesen hatte und seine unseriösen Geschäftspraktiken. Er erpresst mich nun per mail- Geld zurück, erst wenn ich die Negativbewertung bei e bay zurücknehme. Das werde ich aber auf keinen Fall tun. Viele Grüsse frettchen 3199

Hallo, frettchen, da hast Du Dir einen falschen Experten ausgesucht. Fachgebiet: Wein- u. Spirituosen.
Nichts für ungut

Sorry, da hat mir das System wohl einen Streich gespielt. Danke trotzdem…und vielleicht brauche ich mal einen Rat zu Wein, dann weiss ich ja, wer mir helfen kann!

Hallo, frettchen, da hast Du Dir einen falschen Experten
ausgesucht. Fachgebiet: Wein- u. Spirituosen.
Nichts für ungut

Hallöchen,

Zur Rechtslage sei wie folgt ausgeführt:

Sie sprechen davon, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelte. Wenn Sie nun über das Internet Waren bestellen, sind wir im Bereich des sog. Fernabsatzgeschäfts. Hier hat der Kunde - binnen 2 Wochen, sofern eine Aufklärung erfolgt - das Recht, den Vertrag durch einfachen Widerruf (bzw. ggf. Rücksendung der Ware), ohne Angabe von Gründen zu Fall zu bringen. In diesem Falle sind die gewährten Leistungen zurückzuerstatten.
Heißt: Hose gegen Geld

Sie waren also zunächst einmal (sofern fristgerecht) berechtigt, die Hose zurückzuschicken und das Geld zurückzufordern.
Ggf. bietet sich noch eine ausdrückliche Erklärung in Textform an! Allerdings sollte mit der fristgerechten Erklärung, nunmehr das Geld zurückzuverlangen, die Form gewahrt sein.

Problematisch könnte hier allenfalls sein, dass es sich um 2 verschiedene Shops handelte. Wenn man allerdings mit 100% Sicherheit weiß, dass der Verkäufer in beiden Fällen identisch ist, wäre es auf den 1. Blick ein Akt der Willkür, würde man verlangen, dass die Hosen auch in zwei getrennten Paketen zurückversendet werden. Insb. dann, wenn die Hosen auch nur in einem Paket geliefert wurden.

Anders könnte das sein, wenn die Hosen auch schon in zwei verschiedenen Paketen geliefert worden sind. Häufig ist es dann ja auch so, dass der Verkäufer mit jeder Lieferung einen Retourenschein verschickt, da er ab einem Warenwert von 40 € die Kosten der Rücksendung trägt (vgl. § 357 Abs. 2 BGB).

In diesem Kontext sei ferner darauf hingewiesen, dass der Verkäufer auch die Gefahr der Rücksendung trägt. Kommt die ordnungsgemäß zurückgeschickte Ware (dafür könnten Sie ja durch den Zeugen Beweis anbieten) nicht beim Verkäufer an, geht das zu seinen Lasten, vgl. § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB.
Sie hätten in diesem Zusammenhang das Paket gar nicht versichern müssen.

Langer Rede, kurzer Sinn:

Es bestand ein 2-wöchiges Widerrufsrecht (bei fehlender Aufklärung bis zu einem halben Jahr, vgl. § 355 Abs. 2 und 4 BGB).
Erfolgte die Rücksendung/Widerrufserklärung (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschickens) in diesem Zeitraum, trägt der Verkäufer das Risiko, dass die Ware auf dem Rücktransport verloren geht.

Schritt 1 wäre nun, dem Verkäufer schriftlich, unter Androhung sonst rechtliche Schritte durch einen RA prüfen zu lassen, zur Rückzahlung aufzufordern. Ggf. bietet es sich auch an, eigene Rechtsausführungen einzubauen. Muss aber nicht, das kann gerade bei Laien dem RA vorbehalten bleiben.

Schritt 2 ist dann die Konsultierung eines Rechtsanwalts, sowie die gerichtliche Geltendmachung (ggf. zunächst über ein Mahnverfahren) des Rückzahlungsanspruchs.

Zum Teil mit der „Erpressung“. Diese Nachricht würde ich ausdrucken (und das Original auf dem PC zu späteren Beweiszwecken - vornehmlich im Zivilverfahren, denn damit erkennt er ja gewissermaßen an, dass er zur Rückzahlung verpflichtet ist - gespeichert lassen) und dem RA mit vorlegen.

Freundliche Grüße
Pia

Alle Angaben ohne Gewähr! :wink:

Hallo, vielen , vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Ich hatte ebenfalls in diese Richtung gedacht nach Prüfung der geltenden Rechtsvorschriften und wollte mir dahingehend eine zweite Meinung einholen. Ich werde die Sache dem Anwalt übergeben.
Die Hosen wurden übrigends tatsächlich in 2 verschiedenen Paketen geliefert, allerdings ohne Rücksendeschein. Damit hat der VK offensichtlich Probleme, denn er jammerte andauernd darüber, dass er die Rücksendekosten tragen muss.
Das kann aber nicht mein Problem sein. Vielen Dank nochmals und eine schöne Woche wünscht frettchen3199