Hallo,
Wenn die Proforma-Rechnung zur Dokumentation ist, wieso kann
der polnische Lieferant nicht selber eine ausstellen?
Weil der Versender die Rechnung ans Paket pappen muss. Wenn also der Schweizer etwas an den Polen schickt, muss auch der Schweizer eine Rechnung zu der Lieferung schreiben.
Das klingt gut mit der Rückware. Habe aber nachgelesen, dass
die Rückabwicklung innerhalb von 3 Jahren passieren soll bzw.
dann frei von Gebühren ist. Was ist, wenn auf die Ware der
Hersteller 10 Jahre Garantie gibt und nach ca. 7 Jahren etwas
zurück nach Polen muss?
Dann funktioniert eine Abwicklung als Rückware nicht. Im Zweifel geht nur „ganz normaler Versand“ mit allen eventuellen Einfuhrgebühren.
Die besonderen Zollverkehre sind an gewisse Bedingungen geknüpft (wie eben die 3-Jahres-Frist für Rückwaren), insofern muss man im Einzelfall schauen, was der beste Weg in eurem Fall ist. Rückware oder aktive Veredelung waren nur Ideen, wie es möglich sein könnte. Ob das in diesem Fall konkret funktioniert kann ich nicht sagen, das müsstest du im Detail klären. Ansprechpartner ist dann der Zoll in Polen, denn dort wird das Paket ja eingeführt.
Mmh, wäre dann nicht auch die Schweiz der Einführer gewesen
und man hätte bei der Einfuhr schon Proformas erstellen
müssen?
Wenn die Ware ohne Geldfluss in die Schweiz geliefert worden wäre, hätte man das auch mit Proforma Invoices machen können.
Einführer ist nicht der, der die Ware verschickt, sondern der Empfänger. Auch wenn du Ware bekommst gilst du in der EU nicht als „sozusagen passiver, Unbeteiligter“, sondern du bist als Empfänger Zollbeteiligter und Zollverpflichteter, denn du führst die Ware ein. Man unterstellt hier, dass man Waren meistens aktiv bestellt und somit einführt.
Es passt vom Bild her nicht so ganz zu Geschenksendungen, die man ja ohne eigenes Zutun bekommt. Aber die Rechtslage nimmt eben trotzdem auch den Empfänger in die Pflicht.
Hintergedanke ist, dass der Zoll immer nur den Empfänger im eigenen Land erreichen kann, aber keinen Zugriff auf Versender in anderen Ländern hat. An wen soll sich der Zoll halten wenn nicht an den Empfänger?
Muss man als Ausführer nicht irgednwo mit einer Nummer
angemeldet sein und statistische Meldungen abgeben und
Zollgebühren abführen?
Wenn man mehr als 3x im Jahr gewerblich importiert muss man eine ATLAS-Zollnummer haben. Dazu hatte ich in den FAQ, die ich im ersten Artikel verlinkt habe, ganz unten etwas geschrieben.
Es gibt auch Regeln für den Export, wann eine Anmeldung nötig ist und wann nicht. Bedenke aber, dass ich nur zu deutschem und EU-Import wirklich etwas sagen kann, nicht zu Schweiz-Export. Im großen und ganzen werden die Regeln da nicht völlig anders sein als in der EU, aber manchmal liegt der Teufel im Detail. Im Zweifel muss der Schweizer Rücksprache mit seinem Zoll halten um zu erfragen, ob er sich dort registrieren muss und ob er irgendeine „Kundennummer“, entsprechend der ATLAS-Nummer hier bei uns, benötigt.
Wie verhält es sich, wenn mit dem polnischen Lieferanten „frei
Haus“
ausgemacht wurde und er demnach alle Kosten für die Einfuhr
übernehmen muss. Dann muss er doch auch bestimmt alle Kosten
und Mühen übernehmen, wenn die Ware aufgrund von Mängeln
zurückgeht, oder?
Da muss man unterscheiden. Welche Regeln zur Reklamation und Gewährleistung zwischen Schweiz und Polen vereinbart sind, ist ja eine Frage der Handelsbeziehung und hat mit dem Zoll und dem Versand nichts zu tun.
Wenn du bei Neckermann bestellst, interessiert DHL, wenn sie das Paket transportieren, auch nicht, ob und welche Garantien du für die Ware von Neckermann bekommst.
Wer die Kosten für Versand und Einfuhr übernimmt und wo der Gefahrenübergang stattfindet, regeln die sog. INCO-Terms (am besten mal danach googlen!). Dort wird in internationalen Geschäften festgelegt, wer die Kosten für Versand und Verladung trägt, wie weit der eine und ab wann der andere zuständig ist und wer was bezahlt, außerdem, wer ab wann die Verantwortung trägt.
Generell können die Vertragspartner sich untereinander frei einigen, wer da was zahlt und wie lange der eine oder wann der andere zuständig wird.
Das sind im Prinzip nur Handelsfragen, die den Zoll wenig interessieren.
Es spielt aber insofern (indirekt) eine Rolle, als die Gesamtkosten des Versands höher sind wenn der Versender (hier Schweiz) alle Kosten trägt. Dann würde man den Wert von „Ware plus Versand“ höher ansetzen und die Einfuhrabgaben wären höher.
Gruß,
MecFleih