Retourkosten bei Kauf auf Amazon ?

Hallo,

Person kauft auf Amazon einen Artikel für 35 Euro. Der Artikel kostet zusätzlich Versandkosten.

Artikel kommt an, ist aber nicht so wie die Person es sich wünscht. Sie stellt einen Retourauftrag an Amazon.

Der Händler antwortet man soll die Ware zurückschicken UND die Versandkosten tragen ( also wieder 6,90 Euro ).

Somit hätte die Person zwar ihre 35 Euro bekommen, aber insgesamt 14 Euro an Versandkosten verloren. Ein Minusgeschäft.

Kann die Person hier etwas machen ? Ist der Händler nicht verpflichtet den Kaufpreis plus alle Unkosten der Person zu erstatten ? Oder zumindest Amazon ?

Wer weiss was ?

MfG

Hallo

Person kauft auf Amazon einen Artikel für 35 Euro. Der Artikel
kostet zusätzlich Versandkosten.

Artikel kommt an, ist aber nicht so wie die Person es sich
wünscht. Sie stellt einen Retourauftrag an Amazon.

Der Händler antwortet man soll die Ware zurückschicken UND die
Versandkosten tragen ( also wieder 6,90 Euro ).

Das steht eigentlich schon länger so in den AGB von Amazon, Rücksendekosten bei einem Warenwert unter 40€ sind vom Käufer zu tragen. Zusätzlich ist eigentlich die 40 Euro Grenze gefallen, aber Amazon hat das offensichltich noch nicht übernommen (und wäre in diesem Fall eh nicht anwendbar).

„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt […]“

Gruß,
.L

Hi,

(und wäre in diesem Fall eh nicht anwendbar)

Warum nicht? Die Ware ist doch nicht kaputt o.ä. sondern nur „nicht so wie die Person es sich wünscht“. Warum muss die Person dann die Versandkosten nicht zahlen?

„(…) Ab dem 13. Juni 2014 muss man den Widerruf ausdrücklich erklären, und zwar am besten schriftlich. Ein kommentarloses Zurückschicken der Ware reicht nicht mehr aus. Der Widerruf kann formlos erfolgen, in einem Satz. Angegeben werden sollte auf jeden Fall die Kundennummer, Bestellnummer und das Datum. Eine Begründung ist nicht notwendig. Auch telefonisch kann man widerrufen, mit der Schriftform ist man aber, falls es zum Streit kommt, auf der sichereren Seite. (…) Online-Shop-Betreiber können die Portokosten für die Rücksendung komplett an den Kunden weitergeben, müssen darauf jedoch in ihrer Widerrufsbelehrung hinweisen. Große Online-Shops sind in dieser Hinsicht oft kulant und bieten Gratis-Retouren an.“ http://www.br.de/themen/ratgeber/inhalt/verbrauchert…

Gruss
K

Hallo

(und wäre in diesem Fall eh nicht anwendbar)

Warum nicht? Die Ware ist doch nicht kaputt o.ä. sondern nur
„nicht so wie die Person es sich wünscht“. Warum muss die
Person dann die Versandkosten nicht zahlen?

Missverständnis, da der Wert unter 40€ liegt, konnte der Verkäufer auch schon unter der alten Regel die Rücksendekosten einfordern, das meinte ich damit :smile:

Grüße,
.L