Ist der Rettungsassistent ein Beruf im Sinne der DRV ; BG oder ähnliches, im Falle einer Berufsunfähigkeit, bei folgender Ausbildung
erlernter Handwerklicher Beruf mit Abschluß, danach Erste-Hilfe Ausbildung und Tätigkeit im Rettungsdienst/ Feuerwehr, danach Rettungs-Sanitäterausbildung mit Abschluß, Anerkennung zum Rettungsassistent, 32 Jahre im Beruf tätig mit weiterbildung zum OrGl.