Lieber Sir-Lactron!
Meine Information ist aus Österreich, ich weiß nicht wie genau sich die Situation in Deutschland ähnlich oder gleich darstellt. Ich vermute dass deine Anfrage aus Deutschland kommt.
Hier bei den Ösis ist die Ausbildung wie folgt gegliedert:
Zuerst wirst du als Rettungs-Helfer (immer unter der Verantwortung eines Rettungs- oder eines Notfall-Sanitäters) meist als 3. Mann im Team geführt und absolvierst die Schulung und Prüfung zum Rettungs-Sanitäter. Teil der Ausbildung ist auch ein sogenanntes „Berufs-Modul“ in dem gesetzliche Hintergründe, die Entwicklung des Berufsbildes und andere rechtliche Belange unterrichtet werden.
Die Ausbildung wurde in den letzten Jahren im Bereich der Rettungs-Organisationen, des Bundesheeres und der Feuerwehren in ein kooperatives Bildungsschema geformt und nach mehreren Anläufen Ende des vergangenen Jahrtausends dann im Jahre 2002 auf eine gesetzliche Basis gestellt.
Die Bezeichung Rettungs-Sanitäter (RS) und Notfall-Sanitäter (NFS) ist also erst seit 2002 hier in Österreich gesetzlich als Berufsbild und Ausbildung geregelt. Nachdem in vielen Bereichen versucht wird innerhalb der EU-Länder Gleichklang und Anerkennung zu erzielen, kann ich mir vorstellen, dass es änliche Ausbildungen und Zielsetzungen bei dir gibt.
Als geprüfter Rettungs-Sanitäter wird man dann auch auf die Menschheit losgelassen und wird entweder von einer der Rettungs-Organisationen (Rotes Kreuz, Samariterbund, Joaniter, usw.), einer Institution mit behördlichem Charakter (Bund, Land, Gemeinde), oder auch im Dienste des Militärs als Rettungs-Sanitäter beschäftigt. Die Qualifikation Notfalls-Sanitäter (NFS) kann erst nach längerer praktischer Erfahrung, berufsbegleitender Fortbildung und Ablegung einer neuerlichen Prüfung geführt werden. Zusätzlich können einzelne Berechtigungen mit dieser Qualifikation erworben werden die im Notfall zu Maßnahmen am Unfallort berechtigen die ansonsten bisher nur dem Arzt vorbehalten waren.
Um den Beruf des RS innerhalb eines Betriebes einbringen und ausüben zu können bedarf es der gleichen Aus- und Fortbildung, wie dies auch im hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Fall bei den genannten Institutionen gefordert und geboten wird. Zur Aufrechterhaltung der Berufs-Bezeichnung RS ist im Zeitraum von 24 Monaten ein Fortbildungs-Umfang von 16 Stunden nachzuweisen sowie zusätzlich unter Aufsicht eines Notartzes die Reanimation praktisch am Übungsobjekt umzusetzen (Re-Zertifizierung). Wird diese Fortbildungsverpflichtung nicht nachgewiesen erlischt die Berechtigung zur Berufs-Ausübung, gleichgültig ob die Arbeit des RS hauptamtlich odere ehrenamtlich geleistet wird. Der Notfallsanitäter hat darüber hinaus noch zur Aufrechterhaltung seiner Zusatz-Berechtigung(en) entsprechende Praxiszeiten, Fortbildungen und Nachweise zu erbringen, ohne die er gegebenenfalls auch zurückgestuft werden kann zum NFS ohne spezifische Berechtigung.
Wenn du also bereits in einem ehrenamtlichen Sanitäts-Bereich ausgebildet wurdest und Prüfungen abgelegt hast, dann sollte es keine Probleme bereiten die erlangte Qualifikation auch im beruflichen Umfeld mit den vorhandenen Zertifikaten nachzuweisen und zur Anerkennung zu bringen.
Ich selbst wurde zum Beispiel ursprünglich beim Militär augebildet und hatte neben dem (damals so genannten) Sanitäts-Gehilfen auch die Ausbildung zum OP-Gehilfen und zum Sanitäts-Unteroffizier genossen. Das war vor nunmehr über 30 Jahren. In den vergangenen Jahren wurden diese Berufs-praktischen Ausbildungen und die nachfolgenden Aus- und Fortbildungen auf den heutigen Ausbildungs-Stand getrimmt und schließlich im Berufsbild des Notfall-Sanitäters anerkannt. Wichtig bleibt dabei, dass kontinuierlich Fortbildung konsumiert wird und praktische Übungen absolviert werden, auch wenn man durch ehrenamtliche oder hauptamtliche Verwendung meint ausreichend geschult zu sein.
Alles Gute bei der Arbeit
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ