Hallo,
angenommen ein Kleinunternehmer mit Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung (also USt-pflichtig) erhält eine Provisions-Gutschrift von einem Unternehmen aus GB. Ist im Prinzip vergleichbar mit einer Provision des Amazon Partnerprogramms.
In dieser Gutschrift ist keine USt ausgewiesen, stattdessen steht darauf, dass „diese Rechnung dem Reverse-Charge-Verfahren für USt (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers)“ unterliegt.
Ist das denn §13b UStG oder §18b Satz 1 Nr. 2 UStG? Habe leider widersprüchliche Aussagen erhalten.
Vielen Dank vorab!