Revisionsstand Pflicht?

Guten Tag Zusammen,

ich habe eine kurze Frage:

Ist ein Revisionsstand auf einem Dokument (AA oder VA) Pflicht bzw. kann ich den Revisionsstand weglassen wenn ich ein Ausstelldatum habe? (DIN EN ISO 9001:2008)

z.B.:
Erstellt:                                                        Ausstelldatum:
Geprüft:                                                        Revision:
Freigegeben:

In meinen Augen finde ich den Revisionsstand und das Datum „doppel gemoppelt“. Denn am Austelldatum kann man ja den aktuellen Stand sehen.

Gerne Eure Meinung hierzu.

Vielen Dank und Grüße

Jlnpipapo

Hallo Jlnpipapo,

wenn Du mit „Ausstelldatum“ das Datum der letzten Änderung meinst ist das richtig. Ein Revisionsstand ist nicht explizit gefordert (4.2.3 Lenkung von Dokumenten)

Es muß ersichtlich sein, wann das Dokument (AA oder VA) erstellt wurde und der aktuelle Stand muß abgesichert sein. Alle vorangegangenen Änderungsstände sind von einer versehentlichen Verwendung auszuschliessen. Sie müssen ungültig gemacht werden und können höchstens noch „zur Information“ dienen, ansonsten sind sie zu archivieren.

Du hast aber nicht nur interne Dokumente, wie VAs und AAs sondern auch externe Dokumente, wie Normen, Prüf- und Meßverfahren von externen Stellen, Gesetze, Verfahren von Kooperationspartnern und vieles mehr. Wie stellst Du hier sicher, stets nur den neuesten Stand zu verwenden?
Hier vereinfacht ein Revisionsstand (z.B. Buchstabenfolge) die Lenkung wieder.

Die manuelle Handhabung von Papieren ist aber recht aufwendig, habt ihr kein elektronisches System?

Gruß, Steff