Rezept bei Arbeitslosigkeit?

Hallo, ich bin bei der BKK versichert und habe auch von der BKK die Krankenkassenkarte, die ich beim Arzt vorzeigen muß um ein Rezept zu erhalten. Jetzt bin ich seit 6 Wochen arbeitslos und brauche unbedingt ein neues Rezept für Tabletten, habe aber ja nach wie vor nur die BKK-Karte, bin aber doch in Arbeitslosigkeit gesetztlich versichert bei der AOK? Gibt es da jetzt Probleme, wenn ich ein Rezept bestelle? Ich habe ja nur die BKK-Karte???

Kann mir das jemand beantworten??

DANKE
LG

Hallo… du bleibst auch während der Arbeitslosigkeit bei der selben Kasse (BKK)versichert. Die Arbeitsagentur meldet dich dorthin an. Deine bisherige Karte bleibt gültig.

Gruß, Christian

Hallo,

wieso sind Sie bei der AOK versichert? Sie bleiben auch bei der BKK, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind. Sie sollten sich umgehend mit dem Arbeitsamt und Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, damit dies geklärt wird.

Mfg

Matthias

Hallo, Almzenzi,

Die Beiträge, die ein arbeitsloser Versicherungsnehmer an seine Krankenkasse zahlen muss, werden von der Agentur für Arbeit übernommen.Vorsussetzung: Der Versicherungsnehmer muss regemäßig Leistungen vom Arbeitsamt beziehen. Fazit: Solange man arbeitslos ist, übernimmt die Arbeitsagentur die KV. Also kann man auch weiterhin die Versichertenkarte benutzen.
Alles Gute- Schaddie

Hallo,

dass alle Arbeitslosen bei der AOK versichert sind, ist ein weit verbreitetes Gerücht, stimmt aber einfach nicht. Das Arbeitsamt müsste Dich eigentlich nach Deiner Krankenkasse gefragt haben und Dich dann auch dort anmelden, so dass Du auch als Arbeitsloser bei Deiner BKK versichert bleibst. Am besten nochmal beim Arbeitsamt nachfragen, bei welcher Kasse sie Dich angemeldet haben, aber eigentlich sollte es keine Probleme geben.

Grüße

Ralf

Sie bleiben natürlich bei der BKK versichert (sofern Sie nicht selbst wechseln d.h. der BKK kündigen).

Also dürfen Sie Ihre Karte weiter nutzen.