Hallo, ich bin bei der BKK versichert und habe auch von der BKK die Krankenkassenkarte, die ich beim Arzt vorzeigen muß um ein Rezept zu erhalten. Jetzt bin ich seit 6 Wochen arbeitslos und brauche unbedingt ein neues Rezept für Tabletten, habe aber ja nach wie vor nur die BKK-Karte, bin aber doch in Arbeitslosigkeit gesetztlich versichert bei der AOK? Gibt es da jetzt Probleme, wenn ich ein Rezept bestelle? Ich habe ja nur die BKK-Karte???
Kann mir das jemand beantworten??
DANKE
LG