Rezept für Fussauflage am Arbeitsplatz

Mein Arbeitgeber möchte für die Anschaffung einer ergonomischen Fußauflage, welche 20-30 € kostet ein ärztliches Rezept. Ich hab nicht wirklich Lust meinen Hausarzt danach zu fragen, extra einen Termin machen, ewig warten usw. Ich denke über einen Online Dienst lohnt sich das nicht wegen den Kosten. Mein Lösungsgedanke ist nun einfach die Anschaffung selbst zu tragen oder hat noch jemand eine andere Idee für mich?

Hi,

Genauso würde ich das auch machen.

Gruß T

1 Like

Na ja, wenn es für dich so beschwerlich ist, zum Arzt zu gehen und ihn um eine Verordnung zu bitten, dann kauf sie halt. Für 20-30 Euro, zumal du schon sagst, dass du keine Lust hast, dich ums Rezept zu kümmern, hat sich nicht mal gelohnt, hier den Thread zu eröffnen. :roll_eyes:

2 Like

Der Arbeitgeber sei angehalten, sich einmal mit der Arbeitsstättenverordnung vertraut zu machen. Er ist gesetzlich verpflichtet, für eine ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes zu sorgen. Das gilt bereits in der Grundsausstattung auch schon ohne ärztliches Attest. Daher ist auch völlig irrelevant, welche Meinung der Arbeitgeber oder andere zu dem Thema haben.

" 6.1

Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze

(1) Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.

(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.

(3) Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen.

(4) Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.

(5) Die Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.

(6) Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.

(7) Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann."

https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/anhang.html

1 Like

Wenn der Arbeitgeber einen höhenverstellbaren Tisch bereitgestellt hat, muss er zB. keine Fußstütze besorgen :woman_shrugging:t3:

1 Like

Hallo,

wie kommst Du auf diese seltsame Logik?

Höhenverstellbare Schreibtische und Fußstützen haben in ihren Auswirkungen nicht unbedingt miteinander zu tun.

&tschüß
Wolfgang

1 Like

Ein höhenverstellbarer Schreibtisch hat weder arbeitsmedizinisch noch -rechtlich mit einer Fußtstütze etwas zu tun, noch hat diese Aussage irgendetwas mit der Ausgangsfrage zu tun, in der es um diesen überhaupt nicht geht.
Wer-meint-was