Hallo,
im Ernst: Ich frage mich, welche Arbeitnehmer und Beamte im Durchschnitt in Deutschland faktisch am meisten ihre Dienstpflichten verletzen können inkl. Korruption - und trotzdem ihren Beruf weiter ausüben dürfen, allenfalls nur strafversetzt:
Richter, Staatsanwälte oder Pfarrer?
Oder gibt es andere Berufe, die zu diesem Klub gehören?
Wer wäre darin die Nr. 1?
Servus Sepp
Nr 1 sind ganz eindeutig unsere Politiker.
Was bei einem Pfarrer Korruption sein könnte weiß ich nicht.
Ich meine unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer und Beamte!
(Politker können abgewählt werden, werden abgesetzt, treten zurück - freilich oft mit „goldenem Handschlag“ oder aufgefangen durch lukrative Jobs in der Wirtschaft.)
ZB. die Pfarrköchin oder Missbrauch, was natürlich nur eine üble Nachrede ist.
Was auch immer du mit
im Zusammenhang mit Korruption gemeint haben könntest, ist interessant zu wissen, dass für dich auch
=Korruption
@anon81230249 hat nicht nach irgendwelchen Verfehlungen gefragt, sondern explizit nach Korruption. Und sicherlich im herkömmlichen Sinne, also „Bestechlichkeit“ oder „Käuflichkeit“, und nicht die im Duden erwähnten „andere Weisen“ der moralischen Verdorbenheit.
Hallo,
was soll das werden - heiteres Berufe raten ?.
Die genaue Kenntnis darüber, wer die hat, wird mit Sicherheit damit nicht „hausieren“ gehen und alles andere stützt sich nur auf Hörensagen, Medien und sonstige Stammtischthesen.
Gruss
Czauderna
Ich schrieb ja von „Dienstpflichtverletzungen“ und „Korruption“, womit ich den weiten Begriff des Wortes meine. Da gehört Kinderschändung und in der kath. Kirche die „Pfarrhausfrau“ als heimliche Geliebte des Priesters dazu.
Letzteres verurteile ich aber nicht: Das Zölibat ist eine fragwürdige Praxis, kein wesentl. Teil des kath. Glaubens und kann auch wieder abgeschafft werden.
Auf Richter, Staatsanwälte und Pfarrer, auch evangelische, kam ich durch Freunde, die in diesen Berufen arbeiten oder mit ihnen besonders zu tun haben.
Es ist z. B. noch kaum bekannt, dass nicht wenige ev. Pfarrer wg. schweren Dienstpflichtverletzungen die Stelle wechseln müssen usw.
Wenn Du Dich das fragst, wäre es nützlich, sich zunächst einmal sachkundig zu machen. „Dienstpflichten“ haben nämlich lediglich Beamte, keine Arbeitnehmer - die kannst Du aus Deiner Frage also schon einmal streichen. Was „Korruption“ angeht, wäre es sinnvoll, sich zunächst mal einfach die einschlägigen Paragraphen im Strafgesetzbuch anzuschauen, also § 331 StGB und § 332 StGB. Zum Verständnis: § 331 StGB ist Vorteilsannahme, ohne dass darüber hinaus eine Dienstpflichtverletzung begangen wurde.
Was nun die beamtenrechtliche Behandlung solcher Fälle und die anderer Dienstvergehen angeht, so ist zu differenzieren, ob es sich um Bundesbeamte oder Landesbeamte handelt - entsprechend gelten Bundesbeamtengesetz und Bundesdisziplinargesetz oder aber die entsprechenden Gesetze des jeweiligen Bundeslandes. Ich beschränke mich hier auf das Bundesbeamtengesetz; inhaltlich unterscheiden sich die entsprechenden Landesgesetze allenfalls unerheblich davon.
Wichtig ist hier zunächst einmal § 41 BBG, wonach bei einer Verurteilung wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten automatisch das Beamtenverhältnis beendet ist. Ansonsten ist nach § 71 BBG auch die Vorteilsannahme, wenn sie nicht ausdrücklich genehmigt ist, eine Dienstpflichtverletzung. Übrigens: genehmigt wird so etwas allenfalls bei Geschenken von geringem materiellen Wert - beispielsweise ein Terminkalender mit Werbeaufdruck, wie sie manche Firmen gerne zum Jahreswechsel verteilen.
Wenn Du § 41 BBG mit dem Strafrahmen im StGB vergleichst, siehst Du, dass allenfalls bei minder schweren Fällen von Vorteilsannahme oder Bestechung diese Konsequenz nicht eintritt - bei Richtern im Fall von Bestechlichkeit nicht einmal dann, da ist selbst in minder schweren Fällen 6 Monate Freiheitsstrafe die Mindeststrafe. Natürlich wird bei solchen leichten Fällen dann - wie bei anderen Dienstvergehen auch - ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das zu den in Teil 2 des BDG aufgeführten Disziplinarmaßnahmen führen kann. „Strafversetzung“ ist übrigens keine Disziplinarmaßnahme; im deutschen Beamtenrecht gibt es so etwas nicht.
Gruß,
Ralf
Wenn ich von Dienstpflicht, Korruption, Strafversetzung schreibe,
meine ich dies im landläufigen, weiten Sinne.
Natürlich hat auch jeder Angestellte dienstliche ‚Pflichten‘.
Strafversetzungen von Pfarrern werden natürlich nicht so benannt, sondern nur als ‚Versetzung‘ aufgrund des Antrags seines Kirchengemeinderats oder auch durch Intervention „von oben“.
Ich frage nicht nach den vorgeschriebenen Sanktionen und Disziplinarmaßnahmen, sondern nach ihrer realen Umsetzung!
Pfarrer z. B. werden wg. des Pfarrermangels immer weniger oder gar nicht mehr strafversetzt, weil viele Entscheider lieber einen skandösen, dienstuntauglichen Pfarrer haben als gar keinen.
Außerdem wird Fehlverhalten von Pfarrern als „Bodenpersonal Gottes“ grundsätzlich ignoriert und vertuscht bis hin zur Kinderschändung!
Und war das Verhalten, Laissz faire, der Justiz beim Parteispendenskandal gegenüber Kanzler Kohl nicht auch im weiten Sinne korrupt?
Haben Staatsanwälte und Richter nicht faktisch eine Sondererlaubnis zur Korruption, wenn sie
- wider besseren Wissens - keine Anklage erheben, keine Berufung zulassen, zu milde Urteile fällen (Uli Hoeness) etc.?
Hallo,
das Beispiel mit Hoeness ist deine Privatmeinung und in diesem Zusammenhang auch ziemlich daneben, den beiden ersten Punkten ist nicht zu widersprechen.
Gruss
Czauderna
Vor dem Gesetz sind ALLE gleich. Einige leider gleicher!.
Hallo,
warum wurde dann als Beispiel kein Mörder oder Kinderschänder genannt, der mit wenigen Jahren Haft bedacht wurde, dann ich die Psychiatrie abgeschoben wurde und heute wieder ein freier Mann ist, also nie wirklich im Gefängnis oder Zuchthaus gesessen hat?
Ich kann es sagen, weil dieser Mensch vor dem Gesetz geschützt wurde und anonym geblieben ist, also die Öffentlichkeit nicht wusste und bis heute nicht weiß, wer er ist und wo er heute lebt.
Vor dem Gesetz sind alle gleich - wirklich ?
Gruss
Czauderna
Möchtest du hier etwas lernen? Oder brauchst du nur eine Bühne, auf der du deinen Unmut inszenieren kannst?
Zunächst einmal muss man unterscheiden: Staatsanwälte sind Beamte und weisungsgebunden (§ 146 GVG). Richter sind keine Beamte und nicht weisungsgebunden. Sie sind vielmehr sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG). Diese sachliche Unabhängigkeit wird durch eine gewisse persönliche Unabhängigkeit flankiert (Art. 97 Abs. 2 GG). Könnten politische Entscheidungsträger Richter für unliebsame Entscheidungen mit einer „Strafversetzung“ sanktionieren, wäre die sachliche Unabhängigkeit faktisch eingeschränkt.
Ich habe selbst als Richter Entscheidungen gegen „mein Bundesland“, also meinen Arbeitgeber, getroffen und war dabei völlig entspannt. In einer Entscheidung stand sogar die Staatsanwaltschaft, quasi die Justiz selbst, auf der Beklagtenseite, und wir haben dem Kläger, einem ehemaligen Beschuldigten, Recht gegeben. Einmal habe ich einen Rechtsstreit mitentschieden, in dem ein Bundesministerium gegen ein privatwirtschaftliches Unternehmen vorgegangen ist. In der Presse stand zu lesen, dieses Unternehmen würde sich mit dem „mächtigen Ministerium“ anlegen. Da habe ich mich gefragt, wie sich ein Journalist eigentlich die Arbeitsweise eines Gerichts vorstellt. Das Ministerium hatte überhaupt keine „Macht“, die uns als zur Entscheidung berufene Richter irgendwie hätte beeindrucken oder beeinflussen können. Darum war es überhaupt kein Problem, gegen das Ministerium zu entscheiden, und diese Entscheidung hat die Beschwerdeinstanz dann auch bestätigt. Maßstab war im Einklang mit Art. 97 Abs. 1 GG allein das Gesetz. Das privatwirtschaftliche Unternehmen hatte keine geringeren Chancen, weil auf der anderen Seite ein „mächtiges Ministerium“ stand.
Irgendwo bei YouTube hat mal jemand einen Bericht über eine Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichts „pro Rundfunkbeitrag“ mit ungefähr diesen Worten kommentiert: „Das war ja klar, dass die so entscheiden würden. Ansonsten hätten die am nächsten Tag ihre Kündigung gesehen.“ Auf den Hinweis eines anderen Users, dass man Richtern nicht kündigen könne, sagte er nur, dass das ja rechtlich sein möge, man die Veträge der Richter dann aber eben trotzdem einfach gekündigt hätte. Natürlich hat ein Richter keinen Arbeitsvertrag, den man kündigen könnte, wirksam oder unwirksam. Aber bei der Schelte gegen die Justiz und übrigens auch gegen Politiker rufen ja meistens die am lautesten, die am wenigsten Ahnung haben.
Deinen bisherigen Beiträgen entnehme ich, dass dir die richterliche Unabhängigkeit zu weit geht („faktisch Sondererlaubnis zur Korruption“). Gleichzeitig gibst du zu erkennen, dass du dich nicht wirklich auskennst. Woher willst du ohne Sachkenntnis, ohne Fachkenntnis und ohne Aktenkenntnis wissen, dass etwa Uli Hoeneß zu milde bestraft wurde, was mehrere Richter mit Sachkenntnis, mit Fachkenntnis und mit Aktenkenntnis anders beurteilt haben? Und wenn die Strafe zu niedrig ausgefallen sein sollte (was ich schon mangels Aktenkenntnis nicht beurteilen kann), wovon schließt du auf Korruption? Können Richter nicht aus anderen Gründen falsch entscheiden?
Ich bezweifle auch, dass du beurteilen kannst, ob eine Berufung zuzulassen ist oder nicht. Mindestvoraussetzung wäre ja, dass du die einschlägigen Gesetze kennst und die Fachliteratur und die (insbesondere höchstrichterlichen) Entscheidungen von Gerichten, aus denen sich Maßstäbe ableiten lassen.
Was Anklagen angeht, die „wider besseres Wissen“ nicht erhoben werden (was auch immer du damit meinst): Das riecht nach Strafvereitelung im Amt (§ 258a Abs. 1 StGB).
Die Ironie liegt übrigens darin, dass gerade deine Beiträge hier im Thread zeigen, wie dringend wir unabhängige Richterinnen und Richter brauchen. Du sagst doch nichts anderes, als dass Richter, die Fälle, die du ohne Sachkenntnis, ohne Fachkenntnis und ohne Aktenkenntnis anders entschieden haben möchtest, diszipliniert werden sollten. Dann würden nicht mehr Recht und Gesetz gelten. Es würde gelten, was fachunkundige Personen auf Grundlage irgendwelcher Medienberichte und höchstpersönlicher Emotionen sich so vorstellen.
Zu dem hier:
eine kleine Ergänzung:
Richter und Richterinnen befinden sich nicht in einem Beamtenverhältnis. Für sie gelten die Beamtengesetze daher nur insoweit, wie die Richtergesetze auf sie verweisen.
Besonderheiten ergeben sich zudem aus Art. 97 GG (siehe meinen Beitrag oben).
Außerdem neigen Rechtsprechung und Lehre in nicht unbedenklichem Ausmaß dazu, die Strafbarkeit von Richtern wegen Rechtsbeugung einzuschränken; dies hat Auswirkungen auf das Disziplinarrecht.
Korrektur:
Die Ironie liegt übrigens darin, dass gerade deine Beiträge hier im Thread zeigen, wie dringend wir unabhängige Richterinnen und Richter brauchen. Du sagst doch nichts anderes, als dass Richter, die Fälle, die du ohne Sachkenntnis, ohne Fachkenntnis und ohne Aktenkenntnis anders entschieden haben möchtest, diszipliniert werden sollten. Dann würden nicht mehr Recht und Gesetz gelten. Es würde gelten, was fachunkundige Personen auf Grundlage irgendwelcher Medienberichte und höchstpersönlicher Emotionen sich so vorstellen.
Ich wollte sagen:
Die Ironie liegt übrigens darin, dass gerade deine Beiträge hier im Thread zeigen, wie dringend wir unabhängige Richterinnen und Richter brauchen. Du sagst doch nichts anderes als das: Wenn Richter Entscheidungen treffen, die du ohne Sachkenntnis, ohne Fachkenntnis und ohne Aktenkenntnis falsch findest, sollten eben diese Richter sanktioniert werden. Dann würden nicht mehr Recht und Gesetz gelten. Es würde gelten, was fachunkundige Personen auf Grundlage irgendwelcher Medienberichte und höchstpersönlicher Emotionen sich so vorstellen.
Eben nicht, auch nicht „im landläufigen, weiten Sinn“. Angestellte haben eine Arbeitspflicht, deren Umfang sich aus ihrem Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber ergibt. Im Unterschied zu Beamten gibt es da bei Straftaten oder schweren Ordnungswidrigkeiten keine zusätzlichen (disziplinarischen) Sanktionen wie bei Beamten, solange die Arbeitspflicht weiter erfüllt werden kann. Zum Beispiel verliert ein Angestellter, wenn er wegen einer Straftat seinen Arbeitsplatz verliert, nicht seine bislang erworbenen Rentenansprüche. Bei den Pensionsansprüchen eines Beamten sieht das hingegen anders aus - die sind ebenfalls futsch.
Übrigens spricht man bei Angestellten auch nicht von „Korruption“ - allenfalls von Untreue, § 266 StGB.
… usw. usf. - völlig andere Baustelle. Pfarrer sind idR sog. Kirchenbeamte. Kirchen haben als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Befugnis, eigene Beamte zu ernennen. Für die gelten dann die sog. Kirchengesetze oder -verordnungen. Diese wiederum basteln sich die Kirchen selbst, damit hat die staatliche Legislative (also die demokratisch gewählten Volksvertretungen, Bundestag bzw. Landesparlamente) nichts zu tun.
Wenn Du damit Probleme hast, wie diese sog. Kirchengesetze aussehen und wie sie gehandhabt werden, gibt es ein ganz einfaches Mittel: austreten und den Laden nicht länger mit Deiner Kirchensteuer (die nicht wirklich eine Steuer, sondern ein Mitgliedsbeitrag ist) mitfinanzieren. Wenn Du kein Mitglied bist - was juckt’s Dich dann? Hauptsache, kirchliche Mitarbeiter unterliegen - wie jeder Bürger (einschließlich Beamte) - den staatlichen Gesetzen, wenn sie Mist bauen. Ob sie dann zusätzlich von ihren Vorgesetzen noch eins auf den Deckel kriegen oder nicht, interessiert zumindest mich als Nichtmitglied nicht die Bohne - es geht mich auch schlicht und einfach nichts an.
Und wenn die Arbeitspflicht nicht weiter erfüllt werden kann?
Und § 299 StGB?
Berechtigter Einwand, hatte ich übersehen.
Eine Kündigung wegen Inhaftierung ist keine „zusätzliche (disziplinarische) Sanktion“. Aber jetzt weiß ich ja, wie du es gemeint hast.
Was denkst du denn über die offensichtlich nicht stattgefundene Aufklärung im Fall Oury Jalloh?
Das hat mit dem Thema vielleicht nichts zu tun, ich habe nur gerade die Gelegenheit ergriffen, weil ich diesen Fall ziemlich verstörend finde.