Richterliches Ermessen Unterhalt

Hallo Fachleute,

die Düsseldorfer Tabelle ist wohl nicht bindend, sondern als Empfehlung zu verstehen.
Wo ist denn der Ermessensspielraum eines Richters, der über die Höhe des Kindesunterhalts entscheidet?
Darf es angehen, das ein Richter in RP einem Unterhaltspflichtigen mit 8000,-€ Einkommen einen Kindesunterhalt von 265,- auferlegt, während ein Richter in NRW einem Unterhaltspflichtigen mit 5000,- € einen Kindesunterhalt von 320,- € auferlegt?
Beim Ersteren liegen keine „eheprägenden“ Verbindlichkeiten vor, bei Zweitem wohl.

Vielen Dank für Antworten

tantal

Hallo Tantal,

könnte es sein, dass in diesen beiden Fällen, die Kinder unterschiedlicher Altergruppen angehören?

Fall 1 z. B. Kind zwischen 6 und 11 Jahre und Fall 2 Kind zwischen 12 und 17?

Grüsse
dragonkidd

Hi dragonkidd,

beide Kids sind 16.
Macht es einen Unterschied, das der erste Pflichtige EU-Beamter, der zweite Pflichtige Angestellter in der Industrie ist?

MfG

tantal

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Hallo,

tja, im Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand…

Es könnte sein, das im ersteren Fall der Anwalt besser war, der EU-Beamte mehr Werbungskosten absetzen kann(Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, private KV) weitere unterhaltspflichtige Angehörige hat oder oder oder…

Es gibt -wie in allen Rechtsstreitigkeiten- so viele zu berücksichtigende Einzelheiten, dass pauschal hier nix beantwortet werden kann.
Die Gründe für die Entscheidung stehen normalerweise im Urteil.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass für 16-jährige Kinder in D mindesten 288,- € bezahlt werden muss.

Informationen gibts bei jedem Jugendamt

grüsse
dragonkidd

Hallo dragonkidd

tja, im Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand…

„Vor Gericht bekommt man kein Recht, sondern ein Urteil“
ist sicher ebenso treffend.

Vielen Dank für Deine Antworten.

MfG

tantal

Es könnte sein, das im ersteren Fall der Anwalt besser war,
der EU-Beamte mehr Werbungskosten absetzen kann(Fahrtkosten,
doppelte Haushaltsführung, private KV) weitere
unterhaltspflichtige Angehörige hat oder oder oder…

Es gibt -wie in allen Rechtsstreitigkeiten- so viele zu
berücksichtigende Einzelheiten, dass pauschal hier nix
beantwortet werden kann.
Die Gründe für die Entscheidung stehen normalerweise im
Urteil.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass für 16-jährige Kinder in D
mindesten 288,- € bezahlt werden muss.

Informationen gibts bei jedem Jugendamt

grüsse
dragonkidd