Hallo ,
ich habe mal wieder eine Frage was das Arbeitsgesetzt angeht. Ich (AN) möchte gern den Betrieb wechseln. Ich würde heute meine Kündigung einreichen (11.01.2017) Ich bin damals in den Betrieb am 01.02.2012 eingestiegen quasi weniger als 5 Jahre Betriebszugehörigkeit. (Laut Gesetz 1 Monat Kündigungsfrist) In meinen Arbeitsvertrag steht nun drin das ich eine Kündigungsfrist von 3 Monate habe. Jetzt habe ich dazu noch folgendes im Internet gefunden:
„Eine Verlängerung der für den Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfristen ist möglich, jedoch nur auf das für den Arbeitgeber geltende Maß. Auch hierzu bedarf es einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag.“ Quelle
Erste Frage: darf mein (AG) die Kündigungsfrist auf 3 Monate erhöhen? Da ja eigentlich Gesetzlich geregelt ist das er meine Frist auf sein Maß erhöhen darf (also 1 Monat, wenn ich das richtig verstehe.)
Die zweite Frage: Spielt es eine Rolle in der Frist ob ich vor oder Nach dem 15ten meine Kündigung einreiche bei der Berechnung der Kündigungsfrist?
Vielen Danke Tommy