Richtiges Verhalten eines Anwaltes?

Folgendes kurz geschildert.
Jemand möchte Jemanden Anderen verklagen. Trifft sich mit Wissen dieses Vorhabens mit dem zukünftig Angeklagten.Zu diesem Termin nimmt er seinen Anwalt mit (der bereits von der ganzen Sachlage bescheid weis ,aber noch nicht gehandelt hat ) .Dieser gibt sich bei dem Treffen jedoch nicht als Anwalt - ,sondern als normale Begleitung aus. Diese *normale Begleitung * treibt den künftig Angeklagten bei diesem Treffen massiv in eine Ecke- beleidigt, drängt sich immer wieder in das Gespräch ein,welches eigentlich künftiger Kläger und Angeklagter zu führen haben ,lacht den künftig Angeklagten aus ,möchte Fotos von der Umgebung des künftig Angeklagten machen,untersagt aber dem künftig Angeklagtem die Tonaufnahme (Beweisaufnahmen ). Darf ein Anwalt so agiren ? Hat der Angeklagte die Möglichkeit gegen diesen Anwalt auf Grund seines Verhaltens wirksam vorzugehen ?

Also in privaten Räumen des künftigen Angeklagten?
Konsequenz: Rausschmiss und Hausverbot.

der künftig Angeklagte wusste ja bei dem treffen nicht,dass es der Anwalt der Gegenseite ist

Sicher, aber warum eigentlich ? Wende Dich an die Anwaltskammer oder wenn er Dich beleidigt haben sollte, dann zeige ihn doch direkt an.

Warum hat man das „Gespräch“ nicht beendet und wenn das in den Räumlichkeiten des "Angeklagten " stattfand frage ich mich wieso man nicht den „Anwalt“ und ggf. auch den anderen rausgeschmissen hat ?

Aber ich glaube, wie so oft, die Schilderung ist nicht komplett und es fehlt wichtiges zum Verständnis.

mfG
duck313

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Der Anwalt ist Parteivertreter. Er muss vorprozessual der Gegenpartei nichts mitteilen, warum auch? Er hat ja mit der Gegenpartei nichts am Hut.

wurde bereits vorhin ja beantwortet - der künftig Angeklagte wusste ja bei dem treffen nicht,dass es der Anwalt der Gegenseite ist-…