Hallo!
In Bayern gibt es in klasse 4 Richtwerte wieviel
Probearbeiten geschrieben werden sollten.
12 Deutsch,Mathe und HSU je 5
Meine Frage ist wann darf dieser Wert unterschritten werden?
Im Schulgesetz steht nur in Ausnahmefällen.
Was ist so ein Ausnahmefall Krankheit?
Bei uns werden generell keine Proben nachgeschrieben,was ich
jetzt in der Klasse 4 nicht gut finde.
Wenn die Probe nicht nachgeschrieben wird und das Kind bei der Probe nachweislich krank war, ist es nicht schuld, wenn es diese Zahl nicht erreicht. Allerdings denke ich, dass sich diese Zahl auch nicht auf das einzelne Kind bezieht, sondern auf die gesamte Klasse.
Dann hätte ich noch eine Frage.
Wenn Kind in der Wunsch-Schule nicht angenommen wird,gibt es
die Möglichkeit einen Härtefallantreg zu stellen.
Welche Gründe wären denn ein Härtefall?
Also ich kenne zum Beispiel einen Fall, wo das Kind einer alleinerziehenden Mutter in der Innenstadt zur Mittagsbetreuung gegangen ist und deshalb die Innenstadthauptschule besuchen durfte anstatt der eigenen Sprengelhauptschule. Bei anderen weiterfuehrenden Schulen glaube ich jedoch nicht, dass man was machen kann, ausser die naechste Realschule/das naechste Gymnasium wuerde eine stundenlange Busfahrt bedeuten…
LG, Sarah