Hallo,
ich habe vor Jahren eine Riesterversicherung abgeschlossen. Damals war ich selbstständig und mittelbar (durch die verbeamtete Ehefrau) zulagenberechtigt.
Eingezahlt habe ich dort nie.
Durch die Scheidung musste ich Verbraucherinsolvenz anmelden und befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensphase.
Mittlerweile arbeite ich als Angestellter im öff. Dienst.
Ich überlege mir nun in die Riester einzuzahlen, da ein neuer Rentenversicherungsvertrag nicht lohnenswert erscheint.
Meines Wissens wird ein bestimmter Prozentsatz vom Brutto verlangt um die volle Zulage zu erhalten.
Bedingt durch die Insolvenz und sehr hohe Umgangskosten bleibt mir nicht viel vom Netto.
Nun überlege ich ob es möglich und sinnvoll ist die Riester als bAV inkl. VL wiederzubeleben, da bAV meines Wissens das steuerpflichtige Brutto reduziert und ich mehr netto in der Tasche hätte als bei einer normalen Riester.
Bin ich auf dem Holzweg?
Gruß
Bori