Riester als bAV und Insolvenz

Hallo,

ich habe vor Jahren eine Riesterversicherung abgeschlossen. Damals war ich selbstständig und mittelbar (durch die verbeamtete Ehefrau) zulagenberechtigt.
Eingezahlt habe ich dort nie.
Durch die Scheidung musste ich Verbraucherinsolvenz anmelden und befinde mich jetzt in der Wohlverhaltensphase.
Mittlerweile arbeite ich als Angestellter im öff. Dienst.
Ich überlege mir nun in die Riester einzuzahlen, da ein neuer Rentenversicherungsvertrag nicht lohnenswert erscheint.
Meines Wissens wird ein bestimmter Prozentsatz vom Brutto verlangt um die volle Zulage zu erhalten.
Bedingt durch die Insolvenz und sehr hohe Umgangskosten bleibt mir nicht viel vom Netto.
Nun überlege ich ob es möglich und sinnvoll ist die Riester als bAV inkl. VL wiederzubeleben, da bAV meines Wissens das steuerpflichtige Brutto reduziert und ich mehr netto in der Tasche hätte als bei einer normalen Riester.

Bin ich auf dem Holzweg?

Gruß
Bori

Hallo,

Du schreibst hier von 3 völlig unterschiedlichen Anlagemöglichkeiten,
die rein gar nichts miteinander zu tun haben.

  1. Riester-Rente - weitere Zahlungen sind hier möglich.
    um die volle Zulage zu erhalten, müssen 4 % vom Jahresbrutto-Einkommen abzüglich der Zulage eingezahlt werden.
    Der Maximal-Beitrag incl. Zulage beträgt 2.100 €

  2. Betriebliche Altersversorgung ist möglich, bitte mit dem Arbeitgeber absprechen. Im öffentlichen Dienst sind nicht alle Versicherer zugelassen. In diesem Vertrag ist der Versicherungsnehmer der Arbeitgeber.

  3. meinst Du wirklich die VL (vermögenswirksame Leistung) ?
    oder evt. die VBL (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes).
    Die VBL schließt die Behörde für ihre Mitarbeiter ab - vergleichbar mit einer betrieblichen Altersversorgung.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo,

Du schreibst hier von 3 völlig unterschiedlichen
Anlagemöglichkeiten,
die rein gar nichts miteinander zu tun haben.

Ich werte dies als „nein“, also dass ich RiesterRente nicht als bav machen kann bzw. VL dort einzahlen lassen kann.

  1. meinst Du wirklich die VL (vermögenswirksame Leistung) ?
    oder evt. die VBL (Zusatzversorgung des öffentlichen
    Dienstes).
    Die VBL schließt die Behörde für ihre Mitarbeiter ab -
    vergleichbar mit einer betrieblichen Altersversorgung.

Ich meinte tatsächlich Vermögenwirksame Leistungen).

Gruß Merger

Gruß

André