Riester Banksparplan: IMO-Darlehenstilgung möglich

Hallo zusammen,

ich möchte noch in diesem Jahr einen Riester Banksparplan anlegen, um die Riester-Förderung voll auszuschöpfen. Meine Motivation liegt darin begründet, dass wir nach Zinsbindungsfrist unser Darlehen, dass wir 2008 zur Baufinanzierung aufgenommen haben, u.a. mithilfe des angesparten Riester Banksparplans tilgen möchten. Dies wird erst in ca. 12 Jahren der Fall sein und bis dahin kann ein netter Betrag angespart werden. Wir wohnen nun bereits in unserem Eigenheim.

Meine Frage nun an die Experten hier:

  1. Ist mein Vorhaben möglich? Ich meine, dass der Gesetzesgeber diesen Fall legimitiert hat.

  2. Welchen Banksparplan könnt ihr empfehlen?

Viele Grüße
toki

Hallo Toki,

soweit ich weiß, ist die Ablösung eines Immobiliendarlehens erst zum Rentenbeginn möglich - also nicht vor dem 60. bzw. 62. Geburtstag.

hoffe geholfen zu haben

Hallo zusammen,

ich möchte noch in diesem Jahr einen Riester Banksparplan
anlegen, um die Riester-Förderung voll auszuschöpfen. Meine
Motivation liegt darin begründet, dass wir nach
Zinsbindungsfrist unser Darlehen, dass wir 2008 zur
Baufinanzierung aufgenommen haben, u.a. mithilfe des
angesparten Riester Banksparplans tilgen möchten. Dies wird
erst in ca. 12 Jahren der Fall sein und bis dahin kann ein
netter Betrag angespart werden. Wir wohnen nun bereits in
unserem Eigenheim.

Meine Frage nun an die Experten hier:

  1. Ist mein Vorhaben möglich? Ich meine, dass der
    Gesetzesgeber diesen Fall legimitiert hat.

Nicht in der ART Banksparplan; sondern als Anlage über einen Bausparkassenvertrag. Der reine Banksparplan ist die empfehlenswerteste Anlage, aber nur wenn man die Kohle vor Renteneintrittsalter nicht braucht.

  1. Welchen Banksparplan könnt ihr empfehlen?

Die Bausparkassen-Variante ist meiner Meinung nach fehlgeleiteter Unsinn. Sie tilgen Ihrem Baukredit um dann mit dem Riester-Darlehn wieder einen Kredit tilgen zu müssen. Eine Schuldenfreiheit vor der Rente ist mit Riester nicht denkbar. Den streng genommen darf der Riestervertrag vor Beginn der Rente nicht förderungsunschädlich aufgelöst werden. Ausserdem, nur mal ausgesprochen, was passiert mit dem hübschen Riester-Bausparkredit wenn das Haus verkauft werden soll/muss; oder wenn sich die Eheleute (was ja nie und nimmer vorkommt) doch einmal trennen.??
Dann doch lieber das Geld auf die Seite legen und in 12 Jahren soviel wie möglich tilgen, wenn es an die Verlängerung geht. Oder sogar zwischendurch schon jedes Jahr sondertilgen. Die letzte Möglichkeit bringt am Meisten…nur sagen einem die Banken das nicht,

Viele Grüße
toki

Hallo Bärenkind,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das mit der Bausparkassen-Variante ist für mich auch Blödsinn. Zwar werden die Produkte toll verkauft und man wird fast schon als „Idiot“ abgestempelt, wenn man keinen abschließt. Rechnet man das dann alles durch, so ergibt sich überhaupt kein Vorteil für unsere Situation. Im Gegenteil, je nach Bausparvertrag zahlt man noch drauf! Die nackten Zahlen lügen nicht und man braucht dafür nur 10 Minuten!

Sondertilgung war auch zuerst unsere Idee, bis wir uns näher mit dem Wohn-Riester beschäftigten. Allerdings gibt es wohl nicht annähend ein Produkt, dass unsere Anforderungen erfüllt. Daher werden wir wohl Sondertilgen.

Aber habe ich Deine Antwort zu meiner ersten Frage richtig verstanden? Im Grund käme ein Banksparplan doch in Frage,oder?

Viele Grüße
toki

Hallo Bärenkind,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das mit der Bausparkassen-Variante ist für mich auch Blödsinn.
Zwar werden die Produkte toll verkauft und man wird fast schon
als „Idiot“ abgestempelt, wenn man keinen abschließt. Rechnet
man das dann alles durch, so ergibt sich überhaupt kein
Vorteil für unsere Situation. Im Gegenteil, je nach
Bausparvertrag zahlt man noch drauf! Die nackten Zahlen lügen
nicht und man braucht dafür nur 10 Minuten!

Sondertilgung war auch zuerst unsere Idee, bis wir uns näher
mit dem Wohn-Riester beschäftigten. Allerdings gibt es wohl
nicht annähend ein Produkt, dass unsere Anforderungen erfüllt.
Daher werden wir wohl Sondertilgen.

Aber habe ich Deine Antwort zu meiner ersten Frage richtig
verstanden? Im Grund käme ein Banksparplan doch in Frage,oder?

Als reiner Riestervertrag ist das, zumal event. Kinder vorhanden, das Zweitbeste als Altersvorsorge. Das Beste, um die Frage gleich zu beantworten ist die vollständige Ausschöpfung der betrieblichen Altersvorsorge.über den Arbeitgeber

Viele Grüße
toki

Hallo,

in der Finanz Test 11/2010 ist ein guter Bericht über Banksparpläne - Im Internet runterzuladen.
Bitte nicht böse sein, aber wir beraten zum Thema Riester ( schon aus haftungsgünden ) nur persönlich.

Die betreffende Bank wäre hier der richtige Ansprechpartner.

gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo toki,

sorry, das ist nicht meine „Baustelle“.

Gruß
S. Heddinga

Hallo Toki,

grundsätzlich würde ich von Wohnriester abraten wegen der negativen Auswirkungen, wenn man sich nicht vertragskonform verhält. Wenn man sich aber 100 % sicher ist, dass man die immobilie nie verkaufen oder vermieten wird und immer dort selbst drinne wohnen bleibt, dann kann mann das so machen, wie Du Dir das vorstellst.

Die Variante, dass Du das Geld dann aus dem „normalen“ Riester-Vertrag entnehmen möchtest zur Tilgung, ist aus meiner Sicht die einzig sinnvolle bei Wohnriester und kann sich rechnen. Allerdings musst Du das ja auch am Ende dann versteuern. Geschenkt ist Riester nicht.

Ich empfehle meinen Kunden eher den Fondssparplan mit Riester und dann mit Alter 60 dann den Kredit abzulösen. 12 Jahre müssten ausreichend sein, aber wer eben absolute Planungssicherheit will, der muss das wohl mit nem Banksparplan machen. ob sich das insgesamt dann aber rechnet…?? Die eingezahlten Beiträge und die Zulage sind in jedem Fall garantiert, auch bei Fonds.

Hängt letztendlich auch von Deinem Steuersatz ab, sowohl in der Ansparphase, als auch im Rentenalter, ob sich das alles rechnet.

Da ich nicht mit Banksparplänen arbeite, kann ich da auch keinen empfehlen. Einfach mal zu ein paar Banken gehen oder im Internet recherchieren.

Viele Grüße
Volker Riegel

Hallo Herr Feldmann,

dazu habe ich bei Wikipedia folgenden Eintrag gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente

Dort unter Änderungen 2008 mal nachsehen. Deckt sich mit meinen Nachforschungen.

Viele Grüße
toki

Hallo,

offiziell kann nur ein Riesterdarlehen mit dem Guthaben abgelöst abgelöst werden, also funktioniert diese Idee nicht.

Ausnahme: Das Darlehen wird später durch ein Riesterdarlehen abgelöst und dies wiederum kann dann abgelösrwerden. Dazu braucht man aber eine Bank die sowas anbietet. Bisher kenne ich nur das Bhw das sowas anbietet.

  1. Besser wäre ein Riesterbausparvertrag, dann kann nicht nur mit dem Guthaben sondern auch noch zusätzlich mitdem günstigen Bauspardarlehen abgelöst werden. z.b. mit1,9%

lg Stefan

Hallo Toki,

erstmal Glückwunsch zu der Entscheidung. Wer ab 2008 Eigentümer geworden ist und keinen Wohn-Riester hat, produziert sich selbst einen Vermögensschaden.

Ich empfehle in diesem Fall den Testsieger LBS West (ich weiß jetzt nicht in welchem Bundesland Du wohnst)
Hier liegt der Darlehenszins später bei 2,70% im Tarif CL F Maxi bei einer Rate (Zins- + Tilgung) in Höhe von 5 Promille der Bausparsumme: Beispiel 50 T€ Bausparsumme bedeutet nach Ablösung 5 x 50 € = Rate € 250,- mtl.
Solltest Du monatlich mehr zahlen können, kannst DU auch den CL N Tarif mit 1,50% bei einer Rate von 8 Promille wählen. Bei 12 Jahren Laufzeit etwickelt sich der CL N aber etwas langsamer (d.h. kleinere Bausparsumme) als der CL F Maxi.
Den Tilgungsanteil machst Du dann später auch steuerlich geltend und kassierst die Zulagen - perfekt!
Mach Dir über die nachgelagerte Besteuerung keinen Kopf, falls es jemand besonders schlauen gibt, der Dir das negativ darstellt. Die Besteuerung wird gegenüber dem, was DU sparst verschwindend gering ausfallen.

Bei weiteren Fragen, meld Dich!

Hallo,

Riester kann zur Eigenheimförderung eingesetzt werden (zumindest derzeit).

  1. Was in 12 Jahren ist steht in den Sternen. Bis dahin ist vermutlich der Euro weg und wie noch gefördert wird ??
    Z.B. in Ungarn, Polen usw. wurden die staatlichen Vorsorgeprogramme gekürzt / enteignet.
  2. Die Rendite beim Banksparplan ist so oder so schlecht. Hier würde ich mehr Wert auf die Einstufung und Tätigkeiten der Bank legen. Wie lange kann sie existieren, wie viele schlechte Risiken hat sie. Zu empfehlen wären da eher Genossenschaftsbanken oder Sparkassen. Da hängt es aber auch von der Besicherung ab - welche Landesbank steht dahinter und wie steht die da.

Fazit: Da ich Banksparpläne sowieso schlecht finde, kann ich auch keine Empfehlung geben.

MfG

JOs

k.a.

Es sind zu wenig Informationen vorhanden, als dass man eine verlässliche Aussage geben kann. Hier hilft nur der Weg zu einem Finanzierungsexperten.

MfG
CKH

Sorry,
die Frage ist an mir vorbeigegangen.
Hier eine (wahrscheinlich unbefriedigende) Antwort.
Ich bin mit nicht sicher ob das so funktioniert.
Es hängt sehr stark vom Baubeginn ab. Für Bauten ab 2008 sollte es funktionieren und ist auch ein guter Weg. Bei Bauten vor 2008 geht das nicht. Da muss mit der Entschuldung bis zum normalen Ablauf des Riestervertrages wegen Alter (also mindestens 60 Jahre) gewartet werden.
Klarheit für den Einzelfall kann nur die Zulagenstelle bringen. Mit einer erstmal mündlichen und dann schriftlichen Anfrage über drv-bund.