Riester Förderung -Einzahlung wegen Bankmitarbeiterin verpasst.
Ich treffe mich am Ende jeden Jahres mit meiner Bankangestellten und wir schauen über meine Sachen und klären eben, was zu tun ist. U.a. wollte sie dann Ende 2014 auch das Jahresbrutto von 2014, um meine Riestereinzahlung zu ermitteln (ich habe 2 KInder und arbeite nicht Vollzeit…d.h. ich würde zu ca 94% gefördert werden). Im Januar hatte ich dann mein Bruzto noch nicht und schrieb ihr eine Email, ob es reichen würde, ihr das Brutto im Februar zu übermitteln. Ich bekam eine positive Email zurück. Anfang Februar sendete ich ihr das Brutto per Email. Danach telefonierte ich mit ihr; wie immer wollte sie sich um die Enzahlung kümmern.
Wie dem auch sei-dieses Jahr das selbe Spiel-und ihr fiel auf, dass letztes Jahr nicht eingezahlt wurde. Ich sagte dazu nichts. Habe aber eben in meinen Emails geschaut und konnte oben Geschriebenes rekonstruieren. Ich ärgere mich sehr!
1.Was ratet ihr mir jetzt zu tun? (ich weiss, dass ich jetzt nicht nachzahlen kann)
2. Wisst ihr bis wann man einzahlen muss? (Evtl reichte das nicht im Februar, so, wie sie behauptete?)
Vielen lieben Dank im Vorraus!
Hallo
Ich kapiere das überhaupt nicht.
Und wieso Januar oder Februar?
Man muss mindestens 4 % seiner rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres einzahlen. Und das muss bis zum 31.12. des Jahres passiert sein, d. h. der Betrag muss bis dahin auf dem Riesterkonto eingegangen sein. Für das Jahresbrutto von 2014 müssten diese 4 % also bis spätestens 31.12.2015 auf dem Riesterkonto eingegangen sein. - Das wurde mir bei der Bank so gesagt, und so steht es auch in Wikipedia.
Ich würde die Bankangestellte fragen, ob sie sich eventuell irgendwie verantwortlich fühlt, wenn sie entgegen der Abmachung die Einzahlung nicht leistet, oder was sie dazu denkt. Ansonsten würde ich in Zukunft kontrollieren, ob die Einzahlung geleistet wurde oder nicht. Das sieht man doch auf seinen Kontoauszügen.
Viele Grüße
Da hat sich die Mitarbeiterin anscheinend in der Vergangenheit zu Aussagen und Aktivitäten hinreißen lassen, die gar nicht in ihren Aufgabenbereich fielen und fallen. Es ist weder Aufgabe von Bankangestellten, das Bruttoeinkommen von Kunden zu ermitteln (warum auch immer der Kunde das nicht selbst macht und vor allem, warum auch immer der Kunde das Anfang des Folgejahres noch nicht durchführen kann) noch ist es Aufgabe von Bankangestellten, die Höhe der optimalen Einzahlung zu ermitteln noch ist es deren Aufgabe, diese Einzahlung ohne explizite (d.h. unter Nennung des Betrages) Anweisung auch noch vorzunehmen.
Tatsächlich könnte man sogar auf den Gedanken kommen, daß sie damit Handlungen vorgenommen hat, die sie gar nicht vornehmen durfte, da sie nicht den steuerberatenden Berufen angehört.
Der langen rede kurzer Sinn: ich würde die Kirche im Dorf lassen, mich darüber freuen, daß sich die Frau in den vergangenen Jahren um meinen Kram gekümmert hat und diesen fürderhin selbst erledigen.
Gruß
C.