Riester Rente Kündigung Besteuerung nach §22 negativ

Hallo,
ich habe im letzten Jahr meine Riester-Rente gekündigt und vorzeitig auszahlen lassen. Rückkaufwert lag bei 9232 €. Eingezahlt habe ich so ca. 8500€. Abzüglich von Zulagen und Steuervorteilen habe ich 4800 € erhalten Nun habe ich von meinem Anbieter die Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag §22 5 Satz 7 bekommen.
Dort steht Besteuerung nach §22 Nr. 5… -2750€. Das muss ich nun irgendwie in meine Steuererklärung eintragen, auch wenn das bei meinem Programm nicht mit einem Minuswert funktioniert.
Heißt das jetzt, dass ich darauf auch noch mal Steuern zahlen muss??? Dann wären von meinen 8500€ eingezahlten beträgen ja fast nichts mehr übrig. Das finde ich schon merkwürdig. Oder gibt es Steuervorteile für mich. Ich habe leider nirgends Informationen gefunden.
Vielen Dank

Servus,

es gibt sehr viele Gesetze mit 22 und mehr Paragraphen. Hier geht es um § 22 Abs 5 Satz 7 EStG.

Wenn Du dort mal nachliest, siehst Du, dass es sich um eine Bescheinigung über zugeflossene Leistungen handelt, und diese sind negativ. Da ist nichts zu versteuern, der negative Betrag ergibt sich aus

Nein, der negative Betrag lässt sich nicht mit irgendwas anderem verrechnen.

Schöne Grüße

MM