Hallo,
wenn trotz langem Sparen und staatlichen Vergünstigungen und Versprechungen die Riester-Rente überraschend gering ausfällt :
ist es möglich, eine Renteauszahlung zu vereinbaren, ohne dass es eine Rückgewähr der nicht ausgezahlten Beträge an die Hinterbliebenen gibt?
Wo ist das geregelt?
Vielen Dank