Hallo zusammen,
zur Berechnung des Riestereinzahlbetrags wird ja der Bruttolohn genommen.
Also in der Lohnsteuerbescheinigung Ziffer 3.
Ich habe nun eine Abfindung erhalten, die in der Lohnsteuerbescheinigung Ziffer 10 eingetragen ist.
Spielt diese Abfindung zur Berechnung des Riestereinzahlbetrags eine Rolle ?
Besten Dank
Abacuss