Hallo!
Mal angenommen Person A ist 29, männlich, berufstätig, hat zurzeit keinen Riestervertrag, sondern nutzt die Brutto-Entgeltumwandlung seines Arbeitgebers bzw. dessen Betriebsrentenkasse.Person B ist 22, weiblich, Teilzeit-Studentin und zeitgleich Teilzeit-berufstätig in ihrem gelernten Beruf (sozialversicherungspflichtig), hat bisher noch keinerlei private Altersvorsorgemaßnahmen getroffen.
Person A und B sind ein Paar und leben seit kurzem in einer gemeinsamen Wohnung, haben noch keine Kinder, diese sind aber in nicht allzu ferner Zukunft geplant (max. 2). Person B wird nach dem Studium vermutlich ein höheres Einkommen haben, als A heute hat.
Person B macht sich zurzeit Gedanken über ihre Altersvorsorge und überlegt einen Riestervertrag abzuschließen und dabei mit 4% des Vorjahresbruttolohns die volle staatliche Förderung auszuschöpfen.
Frage 1: Hat Person B Anspruch auf die vollen Zulagen a) wenn die beiden nicht verheiratet sind, b) wenn die beiden verheiratet sind?
Frage 2: Wie verhält es sich bei Frage 1 a) und b), wenn die beiden zwischenzeitlich 2 Kinder bekommen haben?
Frage 3: Was passiert wenn B während der Ansparphase verstirbt? Verfallen dann die bis dahin eingezahlten Beiträge oder kann A dann nachträglich einen Riestervertrag abschließen und die eingezahlten Beiträge von B auf seinen Vertrag übertragen lassen?
Frage 4: Wäre auch für Person B eine Entgeltumwandlung sinnvoll, wenn die so erzielte Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auf lange Sicht um ein vielfaches höher liegen würde, als die staatlichen Riesterzulagen?
Der Sachverhalt und die Fragen sind sehr umfangreich, ich hoffe trotzdem, dass hier jemand, der sich gut damit auskennt, weiterhelfen kann.