Riesterförderung bei Paaren, wenn nur einer von beiden riestert?

Hallo!

Mal angenommen Person A ist 29, männlich, berufstätig, hat zurzeit keinen Riestervertrag, sondern nutzt die Brutto-Entgeltumwandlung seines Arbeitgebers bzw. dessen Betriebsrentenkasse.Person B ist 22, weiblich, Teilzeit-Studentin und zeitgleich Teilzeit-berufstätig in ihrem gelernten Beruf (sozialversicherungspflichtig), hat bisher noch keinerlei private Altersvorsorgemaßnahmen getroffen.

Person A und B sind ein Paar und leben seit kurzem in einer gemeinsamen Wohnung, haben noch keine Kinder, diese sind aber in nicht allzu ferner Zukunft geplant (max. 2). Person B wird nach dem Studium vermutlich ein höheres Einkommen haben, als A heute hat.

Person B macht sich zurzeit Gedanken über ihre Altersvorsorge und überlegt einen Riestervertrag abzuschließen und dabei mit 4% des Vorjahresbruttolohns die volle staatliche Förderung auszuschöpfen.

Frage 1: Hat Person B Anspruch auf die vollen Zulagen a) wenn die beiden nicht verheiratet sind, b) wenn die beiden verheiratet sind?
Frage 2: Wie verhält es sich bei Frage 1 a) und b), wenn die beiden zwischenzeitlich 2 Kinder bekommen haben?
Frage 3: Was passiert wenn B während der Ansparphase verstirbt? Verfallen dann die bis dahin eingezahlten Beiträge oder kann A dann nachträglich einen Riestervertrag abschließen und die eingezahlten Beiträge von B auf seinen Vertrag übertragen lassen?
Frage 4: Wäre auch für Person B eine Entgeltumwandlung sinnvoll, wenn die so erzielte Steuer- und Sozialversicherungsersparnis auf lange Sicht um ein vielfaches höher liegen würde, als die staatlichen Riesterzulagen?

Der Sachverhalt und die Fragen sind sehr umfangreich, ich hoffe trotzdem, dass hier jemand, der sich gut damit auskennt, weiterhelfen kann.

Hallo!

Moin!

Frage 1: Hat Person B Anspruch auf die vollen Zulagen a) wenn
die beiden nicht verheiratet sind, b) wenn die beiden
verheiratet sind?

Ja und ja.Wenn B unmittelbar zulagenbegünstigt ist,spielt es keine Rolle,ob der Ehemann ebenfalls riestert oder nicht.B muss nur jeweils den Mindesteigenbetrag in Höhe von 4% des Bruttovorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlen.

Frage 2: Wie verhält es sich bei Frage 1 a) und b), wenn die
beiden zwischenzeitlich 2 Kinder bekommen haben?

Es ändert sich nichts an der Fördersituation.B kann dann geringere Eigenbeiträge zahlen,weil die Kinderzulagen angerechnet werden,falls ein Kindergeldanspruch besteht und auch tatsächlich Kindergeld gezahlt wird.

Frage 3: Was passiert wenn B während der Ansparphase
verstirbt? Verfallen dann die bis dahin eingezahlten Beiträge
oder kann A dann nachträglich einen Riestervertrag abschließen
und die eingezahlten Beiträge von B auf seinen Vertrag
übertragen lassen?

A kann auch nach dem Tod von B einen Vertrag abschließen und das angesparte Vermögen förderunschädlich auf seinen Riestervertrag übertragen lassen.

Frage 4: Wäre auch für Person B eine Entgeltumwandlung
sinnvoll, wenn die so erzielte Steuer- und
Sozialversicherungsersparnis auf lange Sicht um ein vielfaches
höher liegen würde, als die staatlichen Riesterzulagen?

B sollte nicht nur die Förderung im Blick haben (wie im übrigen auch A),sondern auch die Modalitäten für die Verrentung.Unter Umständen sind Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge zu entrichten,während Riester „nur“ versteuert werden muss.BaV schmälert zudem das Bruttoeinkommen,was geringere Renten (Altersrente,EU-Rente,auch Krankengeld) zur Folge hat.Riester ist zudem deutlich flexibler (→Entnahme zum Erwerb von Wohneigentum,Teilkapitalisierung bei Ablauf to name a few).

Der Sachverhalt und die Fragen sind sehr umfangreich, ich
hoffe trotzdem, dass hier jemand, der sich gut damit auskennt,
weiterhelfen kann.

Ob es weiter geholfen hat?Ich hoffe doch!

Grüße,sapine

Aber sicher doch! Das hilft mir sehr weiter. Vielen Dank!
Deine Bedenken zur Entgeltumwandlung kann ich nachvollziehen. Es stimmt, dass dadurch auch Nachteile entstehen können. Andererseits beinhaltet der Entgeltumwandlungsvertrag von A neben der Altersrente auch die EU-Rente, so dass dort schon mal ein Ausgleich geschaffen wird. Eine Teilentnahme von bis zu 30% zu Beginn der Rentenphase ist dort ebenfalls möglich. Dass die Betriebsrente aus der Entgeltumwandlung später nicht nur versteuert wird, sondern auch sozialversicherungspflichtig ist, stimmt auch, jedoch wird durch die höhere Förderung in der Ansparphase auch ein deutlich größerer Kapitalstamm gebildet und die schlussendliche Rente fällt vermutlich höher aus. Ich denke das wird sich also in etwa die Waage halten. Beispiel: A verzichtet in der Ansparphase monatlich auf 250 Euro von seinem Bruttogehalt, die dafür in die Rentenversicherung fließen, dadurch hat er netto nur einen Abzug von etwa 150 Euro. Die übrigen 100 Euro werden ihm „geschenkt“. Das sind pro Jahr also 1.200 Euro „Zulage“. Um das zu erreichen müsste man bei Riester mindestens 4 Kinder haben, die nach 2008 geboren wurden und die sind bei A und B nicht geplant (max. 2). Bei einem Eigenbeitrag von 150 Euro wird bei Riester also viel weniger Geld zinswirksam angespart.
Was Person A bei Riesterverträgen außerdem abschreckt, sind die hohen Gebühren, Abschlusskosten und was auch immer da im Laufe der Jahre an die Versicherungsgesellschaft abgedrückt werden muss, wenn z.B. mal der Beitrag angepasst werden muss. Die Gebühren fressen die staatliche Förderung zu einem nicht unbeachtlichen Teil auf. Bei der Betriebsrente sind die Verwaltungskosten dagegen gering und Abschlusskosten fallen gar keine an. Die beiden Produkte sind also so unterschiedlich, dass sie schwer zu vergleichen sind. Für A als Laien hatte die Entgeltumwandlung seinerzeit mehr Sinn gemacht, als Riester. Wer am Ende wirklich die bessere Wahl getroffen hat, werden wir frühestens in mehreren Jahrzehnten wissen.

Hallo,

die betriebliche Altersvorsorge gab es schon vor der Rentenreform 2001.
Die Riester-Rente wurde erst 2001 eingeführt, da die staatlich Rente, auf Grund der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67, gekürzt wurde/wird.

Dazu ein Auszug der DGB Website (den Link setze ich nicht, da die Seite veraltete Werte hat):
Das Rentenniveau des Standardrentners sinkt von heute (2001) 53 Prozent auf ca. 43 Prozent (2030) - also um ca. ein Fünftel. Die staatliche geförderte Zusatzrente kann diesen Verlust in aller Regel wettmachen.

16BIT

Aber sicher doch! Das hilft mir sehr weiter. Vielen Dank!
Deine Bedenken zur Entgeltumwandlung kann ich nachvollziehen.
Es stimmt, dass dadurch auch Nachteile entstehen können.
Andererseits beinhaltet der Entgeltumwandlungsvertrag von A
neben der Altersrente auch die EU-Rente, so dass dort schon
mal ein Ausgleich geschaffen wird.

Davon würde ich abraten. Wenn schon, dann auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeitsrente und keine Erwerbsunfähigkeitsrente.

Eine Teilentnahme von bis
zu 30% zu Beginn der Rentenphase ist dort ebenfalls möglich.
Dass die Betriebsrente aus der Entgeltumwandlung später nicht
nur versteuert wird, sondern auch sozialversicherungspflichtig
ist, stimmt auch,

Evt. besteht auch die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Dann muss man später von den Erträgen keine KV-Beiträge entrichten.

jedoch wird durch die höhere Förderung in
der Ansparphase auch ein deutlich größerer Kapitalstamm
gebildet und die schlussendliche Rente fällt vermutlich höher
aus. Ich denke das wird sich also in etwa die Waage halten.
Beispiel: A verzichtet in der Ansparphase monatlich auf 250
Euro von seinem Bruttogehalt, die dafür in die
Rentenversicherung fließen, dadurch hat er netto nur einen
Abzug von etwa 150 Euro. Die übrigen 100 Euro werden ihm
„geschenkt“. Das sind pro Jahr also 1.200 Euro „Zulage“.

Wobei man noch prüfen könnte, ob der AG auch bereit wäre
eine BAV ohne Ergänzung des AN (100 €) zu entrichten.

Um
das zu erreichen müsste man bei Riester mindestens 4 Kinder
haben, die nach 2008 geboren wurden und die sind bei A und B
nicht geplant (max. 2). Bei einem Eigenbeitrag von 150 Euro
wird bei Riester also viel weniger Geld zinswirksam angespart.
Was Person A bei Riesterverträgen außerdem abschreckt, sind
die hohen Gebühren, Abschlusskosten und was auch immer da im
Laufe der Jahre an die Versicherungsgesellschaft abgedrückt
werden muss,

Bei der BAV werden die Kosten bei Abschluss bzw. innerhalb der ersten 5 Jahre fällig.

wenn z.B. mal der Beitrag angepasst werden muss.
Die Gebühren fressen die staatliche Förderung zu einem nicht
unbeachtlichen Teil auf. Bei der Betriebsrente sind die
Verwaltungskosten dagegen gering und Abschlusskosten fallen
gar keine an.

Ach ja - wie kommst Du denn auf diese Idee?
Einfach mal in die Unterlagen schauen die der AG bei Abschluss ausgehändigt bekommt.
Lass dir davon eine Abschrift geben.

Die beiden Produkte sind also so
unterschiedlich, dass sie schwer zu vergleichen sind. Für A
als Laien hatte die Entgeltumwandlung seinerzeit mehr Sinn
gemacht, als Riester. Wer am Ende wirklich die bessere Wahl
getroffen hat, werden wir frühestens in mehreren Jahrzehnten
wissen.

Ein Vergleich mit unterschiedlichem Vertragsbeginn ist nicht möglich,
da heute die Garantiezinsen nur noch bei 1,75 % und ab nächstes Jahr vermutlich bei 1,25 % liegen.

Außerdem kommt es wie immer auch auf die Entscheidung drauf an welches Produkt bei welchem Versicherer abgeschlossen wurde, denn auch da gibt es riesengroße Unterschiede.

Gruß Merger

„Davon würde ich abraten. Wenn schon, dann auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeitsrente und keine Erwerbsunfähigkeitsrente.“

Richtig, Berufsunfähigkeitsversicherung wäre besser. Kriegt aber nicht jeder. A und B haben leider beide gesundheitliche Einschränkungen, die kein Versicherer akzeptiert. Die Versicherer haben die freie Auswahl, wen sie versichern wollen und wen nicht, man hat also keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb lieber eine erhöhte Erwerbsunfähigkeitsrente, als nur die Staatliche. Außerdem ging es hier ja darum, dass eben die staatliche Erwerbsminderungsrente durch das künstlich herabgesenkte Bruttoeinkommen gemindert wird. Und diese Minderung wird dadurch aufgefangen, dass der Vertrag auch einen Erwerbsminderungsteil hat, der deutlich über dem Gesetzlichen liegt.

„Evt. besteht auch die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
Dann muss man später von den Erträgen keine KV-Beiträge entrichten.“

Ich denke nicht, dass das so einfach geht. Außerdem zahlt man in der privaten Versicherung auch KV-Beiträge, nur dass die nicht automatisch vom Brutto abgehen, sondern separat bezahlt werden müssen und im Alter, wo das Risiko für die PKV höher wird, steigen die Beiträge dann ins Unermessliche.

„Wobei man noch prüfen könnte, ob der AG auch bereit wäre
eine BAV ohne Ergänzung des AN (100 €) zu entrichten.“
Tut er bereits. A hat eine Pflichtversicherung bei der Betriebsrentenkasse in die der Arbeitgeber mit einzahlt, ein gewisser (kleiner) Eigenbeitrag ist dennoch Pflicht. Bei der hier gemeinten Entgeltumwandlung geht es darüber hinaus um eine zusätzliche freiwillige Versicherung. Der Beitrag ist hier fast frei wählbar, man muss nur mindestens etwa 18 Euro monatlich einzahlen und maximal 388 Euro monatlich, wenn man Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen will, was darüber liegt, wird zum Teil versteuert und ist sozialabgabenpflichtig.

„Ach ja - wie kommst Du denn auf diese Idee?
Einfach mal in die Unterlagen schauen die der AG bei Abschluss ausgehändigt bekommt.
Lass dir davon eine Abschrift geben.“

Unterlagen liegen vor. Zitat: „Abschlusskosten: keine; Laufende Verwaltungskosten in der Ansparphase: 2 Prozent der eingezahlten Beiträge pro Jahr; Aufbau einer Reserve (Verwaltungskostenrückstellung) für die Verwaltungskosten in der restlichen Laufzeit bis zur Rentenphase: 1 Prozent der versicherten Jahresrente; Aufbau einer Reserve (Verwaltungskostenrückstellung) für die Verwaltungskosten in der Rentenphase: 1 Prozent der eingezahlten Beiträge.“
Kosten bei Beitragsänderung, Beitragsfreistellung oder Tarifwechsel: derzeit keine.

Ich habe bisher keinen Riestervertrag gefunden, bei dem so geringe Kosten anfallen.

„Ein Vergleich mit unterschiedlichem Vertragsbeginn ist nicht möglich,
da heute die Garantiezinsen nur noch bei 1,75 % und ab nächstes Jahr vermutlich bei 1,25 % liegen.“

Richtig, aber A hat ja seinerzeit als er den Vertrag abgeschlossen hat, auch die verschiedenen Angebote der privaten und betrieblichen Rentenversicherer miteinander verglichen und ist zu diesem Ergebnis gekommen.

Gruß Daniel

„Davon würde ich abraten. Wenn schon, dann auf jeden Fall eine
Berufsunfähigkeitsrente und keine Erwerbsunfähigkeitsrente.“

Richtig, Berufsunfähigkeitsversicherung wäre besser. Kriegt
aber nicht jeder. A und B haben leider beide gesundheitliche
Einschränkungen, die kein Versicherer akzeptiert.

Und wie bekam man dann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Auch da sind die gleichen Gesundheitsfragen erforderlich.

Die
Versicherer haben die freie Auswahl, wen sie versichern wollen
und wen nicht, man hat also keinen Anspruch auf eine
Berufsunfähigkeitsversicherung. Deshalb lieber eine erhöhte
Erwerbsunfähigkeitsrente, als nur die Staatliche. Außerdem
ging es hier ja darum, dass eben die staatliche
Erwerbsminderungsrente durch das künstlich herabgesenkte
Bruttoeinkommen gemindert wird. Und diese Minderung wird
dadurch aufgefangen, dass der Vertrag auch einen
Erwerbsminderungsteil hat, der deutlich über dem Gesetzlichen
liegt.

„Evt. besteht auch die Möglichkeit in eine private
Krankenversicherung zu wechseln.
Dann muss man später von den Erträgen keine KV-Beiträge
entrichten.“

Ich denke nicht, dass das so einfach geht. Außerdem zahlt man
in der privaten Versicherung auch KV-Beiträge, nur dass die
nicht automatisch vom Brutto abgehen, sondern separat bezahlt
werden müssen und im Alter, wo das Risiko für die PKV höher
wird, steigen die Beiträge dann ins Unermessliche.

Man zahlt aber keine Beiträge für Renten aus einer Betrieblichen Altersversorgung wenn man privat krankenversichert ist.

Gruß Merger

„Und wie bekam man dann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Auch da sind die gleichen Gesundheitsfragen erforderlich.“
Nein, hier wurden keinerlei Gesundheitsfragen gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Tarifoption. Man muss diesen Baustein nicht wählen, aber man kann. A hat diesen Tarif mit EU gewählt und musste hierfür keine Gesundheitsfragen beantworten.

„Man zahlt aber keine Beiträge für Renten aus einer Betrieblichen Altersversorgung wenn man privat krankenversichert ist.“

Gut, das mag sein. Nur bringt einem das dann in der Ansparphase nicht die gewünschten Sozialabgaben-Befreiungen. Dann zahlt man die PKV-Beiträge ja vom Netto und profitiert eben weniger durch den eigentlichen Reiz der Brutto-Entgeltumwandlung.
Und zum Ende der Ansparphase hin von der Gesetzlichen in die Private zu wechseln, wird so nicht funktionieren, sonst würde das ja jeder Rentner machen. In dem hohen Alter ist das Risiko so hoch, dass sie einen entweder gar nicht erst versichern wollen oder wenn doch, sind die Beiträge so hoch, dass man sie kaum bezahlen kann. Und damit hat man ja nichts gewonnen.

Gruß Daniel

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„Man zahlt aber keine Beiträge für Renten aus einer
Betrieblichen Altersversorgung wenn man privat
krankenversichert ist.“

Gut, das mag sein. Nur bringt einem das dann in der
Ansparphase nicht die gewünschten Sozialabgaben-Befreiungen.
Dann zahlt man die PKV-Beiträge ja vom Netto und profitiert
eben weniger durch den eigentlichen Reiz der
Brutto-Entgeltumwandlung.

Was so natürlich falsch ist, denn auch ein PKV-Versicherter Arbeitnehmer zahlt Renten- und Arbeitslosenversicherung.

OK, macht Sinn, dennoch ist die Ersparnis in der Ansparphase dann eben geringer, auch wenn nur die GKV-Beiträge aus der Förderung rausfallen. Gleicht sich also doch irgendwo wieder aus. Davon abgesehen müsste das Einkommen von A über der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegen und das tut es nicht, also kann A nicht in die PKV wechseln.

Sorry, aber aufgrund der Fuelle und der Komplexitaet deiner Fragen solltest du dich an einen Fachberater wenden…ich bin leider keiner.
Gruss Robert

Sorry, aber aufgrund der Fuelle und der Komplexitaet deiner
Fragen solltest du dich an einen Fachberater wenden…ich bin
leider keiner.

Ich bin völlig deiner Meinung, dass Du hierzu keine Ahnung hast.

Mich würde nur mal interessieren, warum dieser Kommentar dann überhaupt nötig war ?

Und was verstehst Du denn überhaupt unter einem Fachberater ?
und wie soll dieser gefunden werden !

Gruss Robert

Gruß Merger

Hallo Merger,

ich muss Robert Heim da in Schutz nehmen. Ich hatte ihn als Experten ausgewählt, daher ist es legitim und richtig, dass er sich daraufhin mit einer Antwort meldet, auch wenn er die Frage an sich nicht beantworten kann. An dieser Stelle trotzdem vielen Dank.