Hallo,
eine Person hat Riesterrente abgeschlossen und ist vorzeitig verstorben.
Für den Todesfall wurde als Bezugsberechtigte Person der Vater der Person eingetragen. Der Vater hat von Versicherung die Todesfall-Leistung abzügl. Zulagen und bereits gewährten Steuervergünstigungen (da „schädliche Verwendung“) erhalten.
Das restliche Vermögen haben Vater und Schwester der Person je zur Hälfte geerbt.
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen erlässt nun 4 1/2 Jahre nach dem Todesfall einen Bescheid in dem von beiden Erben insgesamt noch über 300 Euro an Zulagen und gewährter Steuervergünstigung zurückbezahlt werden sollen.
Ist die Schwester (als Miterbe der Verstorbenen) überhaupt für solche Rückzahlungen zuständig, wenn die Todesfall-Leistung nicht zum Erbe gehörte, denn Vater war ja der Bezugsberechtigte.
Vielen Dank für mögliche Antworten