Riesterrente und Scheidung

Mir wurde bei der scheidung lt. scheidungsurteil ein betrag von ca. 3500€ der riesterente meines ex mann zugesprochen.
ich versuche nun seit 2jahren an dieses geld heranzukommen. weder die versicherungsgesellschaft (lt.der Versicherungsgesell. kann die ZfA den vertrag nicht berechnen) noch irgend wer anders kann mir genaue auskunft darüber erteilen wie ich nun an das geld komme (Auszahlung des betrages).
In meiner verzweiflung habe ich mich jetzt hier angemeldet, und hoffe hier vielleicht mal eine auskunft darüber zu erhalten.
danke schon mal im voraus
gruß
babs

Hallo,
ich kann hierzu nicht viel sagen.

Normalerweise würde ich denken, dass man sich mit einer Urteilskopie mit der Versicherung im Verbindung setzt, bei der der Vertrag abgeschlossen wurde. Dann sollte die Auszahlung bzw. eine Übertragung möglich sein. Ich sehe nicht, weshalb das nicht möglich sein sollte.

Notfalls muss man hier einen Anwalt bemühen, der ein Schreiben an die Versicherungsgesellschaft schickt um die Sache abzuschliessen.

Was sagt denn der Exmann zu der Sache? Kann der nicht behilflich sein? Ich würde mich auf den Standpunkt stellen, dass er und nicht die Versicherung Dir den Betrag schuldet.

Gruß

Hallo Babs,

tja, schwere Frage, auf die ich leider auch keine schnelle Antwort habe :frowning:

Die Idee mit diesem Forum ist aber schon nicht schlecht. Ich würde es allerdings eher im Bereich „Recht“ versuchen.

Außerdem könnte eventuell der Versicherungsombudsmann weiterhelfen. (www.versicherungsombudsmann.de) Hierbei handelt es sich um eine Schlichtungsstelle für Beschwerden gegen Versicherungen. Die können unterstützen, wenn es an der Motivation der Versicherung hakt.

Letztlich muss natürlich die ZfA (www.zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de) weiterhelfen können. Entsprechende Kontaktdaten sind ja vorhanden. Ich wünsche dir bei deinem Vorhaben viel Erfolg, auch wenn ich leider nicht viel helfen konnte.
Alles Gute!
S. Heddinga

Das wird sehr schwierig werden, da der Riestervertrag noch läuft. Ich glaube du brauchst ein Pfändungsurteil. Wie du siehst nützt dir das Scheidungsurteil nichts, da ist dir zwar Recht zugesprochen worden aber ohne Hinweis auf die Umsetzung und Benenung der Rechtsmittel, und wie und was das Ganze erfolgen soll. Überleg dir aber ob du nochmal klagst, Streitwert + Anwalt u. Gerichtskosten, dann bleibt nähmlich nichts davon über. Ich schlage dir vor das Du zu einer Rechtsberatung beim zuständigen Amtsgericht gehst.

Hallo Babs,

ich bin kein Rechtsanwalt, sondern Versicherungsmakler. Ich könnte mir aber vorstellen, dass das Gericht festgelegt hat, in welcher Form Dir der Ausgleich zusteht? Also entweder dass Dir Dein Ex-Mann 3.500 € zahlen muss. Oder Du erhälst einen Teil der bis dato angesammelten Beträge (3.500 €) auf Deinen eigenen Riester-Vertrag übertragen.

Eine Barauszahlung kann ich mir nicht vorstellen, da es sich ja um den Versorgungsausgleich handelt. Das ist bei Riester auch nicht so ohne weiteres möglich. Vermutlich einfach mit dem Scheidungsurteil an die Versicherung wenden und die Übertragung der Summe auf Deinen eigenen Riester-Vertrag verlangen. Falls noch keiner besteht einfach einen ohne Beitragszahlung eröffnen zum Zweck der Übertragung. Macht allerdings nicht jede Gesellschaft.

Im Zweifel nochmals an das Gericht wenden und nachfragen, wie das gedacht war. Höchstwahrscheinlich ging es aber um die Übertragung eines Teiles des Vertrages.

Grüße aus Stuttgart
Volker Riegel

Hallo Babs,
wenn dir der Anspruch im Rahmen des Versorgungsausgleiches zugesprochen wurde, ist eine Barauszahlung sowieso nicht möglich. Die ZfA hat in diesem Spiel eigentlich auch keine Karten, da sie nur für die Anspruchsprüfung und Zahlung der Zulage zuständig ist, nicht aber für die Verwaltung des eigentlichen Versicherungsvertrages. Zwar sehen die Zertifizierungskriterien die Übertragung von Riesterkapital auf andere Anbieter vor, die Anbieter haben aber damit zum Teil noch ihre liebe Not. Ich gehe mal davon aus, dass du einen eigenen Riestervertrag noch aus der Ehezeit hast. Vielleicht ist der sogar beim gleichen Anbieter abgeschlossen wie der Vertrag deines Ex. Dann sollte es eigentlich kein Problem sein. Du musst den Anbieter unter Hinweis auf das Scheidungsurteil termingebunden auffordern, den Kapitalanspruch auf deinen Riestervertrag zu übertragen. Eine angemessene Frist wären etwa vier Wochen. Das ganze (Brief und Scheidungsurteil in Kopie) bitte per Einschreiben mit Rückschein an deine Versicherung / Bank / Bausparkasse schicken, je nach dem, wo der Riestervertrag deines Mannes besteht. Wenn das Kapital dann übertragen wurde, ist eine Kündigung möglich. Allerdings muss der Anbieter alle geleisteten Zulagen vom vorhandenen Kapital abziehen und an die Zulagenstelle zurückgeben. Außerdem behält er eine Bearbeitungsgebühr ein, die durchaus 100€ und mehr betragen kann und zu letzt erfolgt auch eine Information über die Kündigung an das zuständige Finanzamt, das den Erhalt von Steuervorteilen aus der bisherigen Beitragszahlung prüft und ggf. eine Steuerrückzahlung fordert. Wenn du also das Geld wirklich nicht dringend brauchst, wäre eine Beitragsfreistellung die bessere Alternative. Solltet ihr (du und dein ex) unterschiedliche Anbieter bei euren Riesterverträgen haben oder du noch keinen besitzen, sieht die Sache etwas anders aus. Das hier zu erklären, würde etwas zu weit führen. Wenn du einen Festnetzanschluss hast, kannst du mich auch gerne anrufen (0841-95199360). Sollte ich nicht da sein, bitte deine TelNr auf den Anrufbeantworter sprechen. Ich rufe dann zurück.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher

Hallo Babs,

ohne weitere Kenntnis ist der Fall schwer zu beurteilen. Hilfreich ist, wenn ein eigener Vertrag besteht, dann kommt eine Übertragung des Altersvorsorgekapitals infrage. Die Zulagenstelle kann da Auskunft geben. Gibts keinen Berater in der Nähe, der sich auskennt?

Grüße, Uli

Hallo babs,
sofern im Scheidungsurteil dieser Anspruch schwarz auf weiss festgelegt wurde, kannst du einen Titel erwirken, der sofort zur Vollstreckung gelangt.
Die Versicherungsgesellschaft wird dir nichts auszahlen, da der Vertrag auf deinen Ex läuft.
Frag einfach mal beim Gericht nach.
LG

das Urteil stellt ein sogenannter „Titel“ dar, welcher einklagbar ist. Bitte vom Gericht bestätigen lassen ob dem so ist.
Dann ist der Eigentümer der Rente zur Zahlung (abgezinst)verpflichtet. Alternativ wird dieser Betrag fällig mit Auszahlung der Riesterrente.
Bitte konkrete Umsetzung beim Gericht hinterfragen.

Alles gute EJWW

hallo,
sorry, aber davon habe ich keine ahnung…evtl.bekommen Sie den Betrag erst, wenn sie in Rente,aber null ahnung

lisa

halle babs,

hier kann wahrscheinlich nur ein Anwalt weiterhelfen. Ich würde mir einen Beratungstermin holen bei einem Anwalt, der sich mit diesen Versicherungen auskennt. Vielleicht wäre das ein Fachanwalt für Familienrecht.
Auf jeden Fall vor Vereinbarung eines Termins danach fragen.

Oder unter: frag-einen-anwalt.de die Frage einem Anwalt stellen. Hier zahlt man einen kleinen Betrag, den man von seinem Konto abbuchen lassen kann und erhält dafür auf seine spezielle Frage eine Antwort von einem Fachanwalt, der sich damit auskennt.

Tut mir leid, dass ich hier sonst auch nicht weiter helfen kann.

Nett Grüße!

Hallo,
eine Auszahlung ist immer schädliche Verwendung und das bedeutet, daß die auf den Betrag anfallenden Zulagen anteilig zurückgezahlt werden müssen.
Das wäre hier der Fall. Technisch erfolgt eine Teilkündigung und schädliche Verwendung (Auszahlung).
Ansprechpartner der Versicherung ist aber immer der Versicherungsnehmer - und dass wird der Mann sein. Dann kann auch er nur Verfügungen vornehmen.
Da es um den Versorgungsausgleich geht, wird eine Auszahlung des Riester-Anteils nicht im Sinne des Ausgleichs sein. D.h. es müsste ein eigener Vertrag existieren, auf welchen umgebucht wird. D.h. Schreiben an die Versicherung, daß die 3,5 T auf Vertrag NrXXX umzubuchen sind laut Urteil … . (Tip: Falls noch kein eigener Vertrag existiert - keine Versicherung, Bausparkasse oder einen Banksparplan nehmen.).
Was dann die Zulagenstelle macht ist deren Problem.
MfG
JOs