Riesterrente - Was passiert im Todesfall

Hallo,

ein Ehepaar hat je einen Riestervertrag mit 10 Jahre Garantiezeit. Die Frage bezieht sich auf Regelungen im Todesfall einer Person. Habe ich es so richtig verstanden:

  • Todesfall vor Rentenbeginn: Das gesamte Kapital (inkl. Zulagen) kann auf den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden.
  • Todesfall während Garantiezeit: Die Rente wird als Hinterbliebenenrente bis Ende der Garantiezeit an den Ehepartner weitergezahlt.
  • Todesfall nach der Garantiezeit: Keine Leistungen für den Ehepartner

Passt das so?

Hallo!

Ja, das passt( und stimmt) so.

mfG
duck313