Hallo,
ein Ehepaar hat je einen Riestervertrag mit 10 Jahre Garantiezeit. Die Frage bezieht sich auf Regelungen im Todesfall einer Person. Habe ich es so richtig verstanden:
- Todesfall vor Rentenbeginn: Das gesamte Kapital (inkl. Zulagen) kann auf den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden.
- Todesfall während Garantiezeit: Die Rente wird als Hinterbliebenenrente bis Ende der Garantiezeit an den Ehepartner weitergezahlt.
- Todesfall nach der Garantiezeit: Keine Leistungen für den Ehepartner
Passt das so?