Riesterzulagenkürzung

Hallo, liebe (Mehr)Wissende!
Kann es sein, dass nach jahrelanger regelmäßiger Auszahlung der monatlichen Riesterrente
plötzlich eine Kürzung vorgenommen wird, ohne dass weder die Zulagenstelle noch eine andere Behörde (Finanzamt?)  dem Riesterentner davon jemals in Kenntnis gesetzt hat? Ist es ausreichend in so einem Fall, dass die Versicherungsgesellschaft als Grund eine Zulagenrückforderung der ZfA benennt? Und welche Einrichtung bzw. wem kann ein freiwilliger Riesterrentner anrufen, da sich sicher ein Gericht nicht mit Summen im unteren einstelligen Bereich befasst.
Danke schon im Voraus für Eure Antworten und freundliche Grüße

dieterriester

Hallo,

dazu bitte bei der Zulagenstelle sich beschweren.
Denn warum man erst die Zulagen ungeprüft zahlt, obwohl dies zeitnah möglich wäre, und dann zurück fordert, kann nur die ZFA wissen oder der Gesetzgeber.
Rückforderungen sind mir bis zu zwei Jahre bekann…

VG

Hallo,
eine Kürzung ist schon möglich.Die zu erstattenden Zulagen mindern das Vertragsguthaben,dementsprechend muss vom Anbieter die monatliche Rente neu kalkuliert und nach unten angepasst werden.
Das die Rückforderung und damit einhergehende Kürzung unangekündigt und unbegründet erfolgt,ist leider auch nicht neu.
Allerdings sollten sie wissen,dass die ZfA die Zulagen nur für 4 Jahre zurückfordern kann,beginnend mit dem 01.01 des auf die Zulagenbeantragung folgenden Jahres.In ihrem Fall wäre das also die in 2010 beantragte Zulage.

Danke für beide Antworten, die sehr hilfreich sind. Ob zwei oder vier Jahre zurück, läßt sich sicher auch irgendwie klären. Nochmals Danke und weiterhin „hilfreiches Wissen“ und Helfen
dieterriester