Riesterzulagenrückforderung bei Beamten

Ich habe als Beamter für die Jahre 2002 - 2009 im Jahre 2012 die Zulagen zurückgefordert bekommen, weil die Einwilligungserklärung beim Dienstherrn nicht vorlag. Ich wußte davon nichts, mein Anbieter sagt, es habe im Kleingedruckten aber gestanden (was es auch tat…)
Die Steuervorteile werden jetzt auch noch zurückgefordert.
Es kann doch nicht sein, dass ich an Riester finanziell zugrunde gehe. Was kann ich nun tun? Wenn ich widerspreche und klage, werde ich doch sicher auf verlieren, denn das Recht ist nun mal nicht auf meiner Seite. Aber wie kann der Gesetzgeber sowas zulassen?

Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Selbst wenn dann der Widerspruch abgelehnt wird.
Aber die Problematik ist bekannt und wird derzeit auch dem Bundestag präsentiert (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a07/…)

Und warum kann der Gesetzgeber sowas zulassen? Tja - jede Menge handwerklicher Fehler. Die Prüfung durch die ZfA findet halt sehr spät (nach Jahren) statt. Der Anbieter hat nicht alle Informationen (das Du Beamter bist). Und das Gesetz sieht aus Gründen der schnellen Abwicklung nur die rückwirkende Beantragung von 2 Jahren an. Und nun sitzt Du (und etliche andere Beamte) mit Problemen da.
Ich habe glücklicherweise meine Kunden auf diese Dinge bei Abschluss hingewiesen. Aber wer sich selber eine Anlage gesucht hat oder einen Neuling als Berater hatte der hat ein Problem

Hallo Ninette,

ohne die Details zu kennen, ist da immer schwer was zu zusagen. Wie steht es denn mit dem Argument „Fehlberatung“ und Haftung des damaligen Beraters? Das würde ich auf jeden Fall prüfen. Ansonsten sehe ich da von meiner Seite aus auch wenig Chancen.

Sicherheitshalber würde ich aber diese Frage auch noch mal in der Rubrik „Recht“ stellen, denn es geht hierbei ja auch oder vor allem um den juristischen Aspekt.

Viel Erfolg!!
S. Heddinga

Hallo

das ist ein bekanntes Problem.
Beamte müssen bei der Versicherungsgesellschaft den Zulagenantrag stellen UND beim Dienstherrn einen Antrag auf Erteilung einer Zulagennummer beantragen.

In der Regel bekommt der Kunde diese Anträge vom Vermittler. Der KUnde muss also bei der Besoldungsstelle regelrecht vorsprechen und denen erklären, dass dieses Formular abgestempelt und unterschrieben an die ZfA geschickt werden soll.

Die Versicherung hat hier keine Kontrollmöglichkeit sondern erfährt nach einigen Jahren erst selber davon, dass dieser antrag von der Besoldungsstelle nicht vorliegt und deshalb die Zulagen wieder rückgebucht werden.

Man kann dann versuchen diese Mitteilung nachzuholen, wobei für die Zeit die länger als 2 Jahre zurückliegt, die Zulagen verloren sind.

Hier fehlt es tatsächlich an einer Kontrollfunktion.

Tip:

Lassen Sie sich auf einer Kopie der Erklärung den Empfang bei der Besoldungstellle bestätigen. Sonst haben Sie keine Chance - denn sicherlich wird dort niemand bestätigen, dass Sie seinerzeit die Unterlagen dort abgegeben haben.

gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Guten Tag,
einfach den Vertrag auflösen und von der Auszahlung die Zulagen erstatten lassen - eine vernünfte Altersvorsorge war und ist der „Riestervertrag“ für ihre Zwecke nicht.

Die Zusatzversorgung der Beamten ist als Altersvorsorge in jedem Fall besser. Wenn weitere Vorsorge erforderlich ist, bleiben „private“ Möglichkeiten genug - angefangen von Eigentumswohnung, Haus oder private Rentenversicherung.

Nicht ärgern & nicht klagen…
beste Grüße

das ist aber eine sehr dumme Situation…
und es scheint schon amtlich zu sein das alles richtig gelaufen ist…!?
ich persönlich würde mich an das Bundesaufsichtsamt wenden und mein Problem dort schildern…
danach würde ich mir meinen Vers.-Vermittler schnappen und um Klärung bitten…!!!

mehr kann ich dazu leider nicht sagen und hoffe auf Erfolg!!!

Hallo,

was der Gesetzgeber zulässt oder nicht, kann ich an dieser Stelle nicht beantworten. Fakt ist jedoch, das die Riester-Zulage an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Bei Beamten ist dies u.a. die Zustimmung durch den Dienstherren. Dies sollte Ihr Berater Ihnen gesagt haben - ansonsten wäre es dessen Fehler. Der Rechtsweg in Bezug auf die Zulagestelle ist aussichtslos. Ggf. können sie gegen Ihren Berater rechtlich vorgehen.
Es tut mir leid, ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
MfG
M. Macht

Hallo,

also ehrlich gesagt ist mir nicht bekannt, dass man von seinem Dienstherrn eine Einwilligung benötigt…?!

Was man aber braucht ist eine Sozialversicherungsnummer. hat man keine und ist man auch nicht rentenversicherungspflichtig, muss man eine Zulagennummer beantragen. Entweder über die Besoldungsstelle, oder aber über den Arbeitgeber. Die beantragen dann diese Zulagennummer bei der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Dann musst Du, nach Abschluss des Riester-Vertrages, noch eine Einverständniserklärung zur Weitergabe Deiner Einkommensdaten an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) abgeben.

Ohne die erhält man auch keine Zulage und keine Steuervorteile, da die Zulagenstelle das dann ja gar nicht bearbeiten kann.

Insofern verstehe ich Deine Konstellation nicht ganz. wie konnte es sein, dass du trotzdem die Zulagen und die Steuervorteile dann über die Steuererklärung erhalten hast???

Hallo Ninette!
Mit dem Thema Riester habe ich mich hinsichtlich des finanziellen Nutzens sehr intensiv beschäftigt und ich gebe meine Ergebnisse nachstehend auch gerne weiter, nur mit der rechtlichen Situation die Einwilligungserklärung betreffend habe ich keine Erfahrung.Das Problem bei Riester sind die Versicherungen. Ausgenommen bei allen Wohnriesterprodukten , aber da gibt es andere Fallstricke, gerät man früher oder später immer in die Fänge einer Versicherung. Entweder man hat gleich von Beginn an bei einer Versicherung abgeschlossen oder man schließt bei einer Bank ab, aber mit Beginn der Phase ab dem 85 Lebensjahr ist man immer bei einer Versicherung gelandet. Es geht um die Auszahlungsphase des Zeitrahmens von 85 Jahren+, denn in diesem Zeitfenster tut sich ein Risiko auf, das auch erheblichen Einfluss auf die Höhe der Rente in der Lebensphase vom Auszahlungsbeginn bis zum 85. Lebensjahr hat.
Dazu ein Beispiel:
Angenommene Sparsumme zum 65 Lebensjahr 100.000 Euro. Davon werden für die lebenslange Rente nach dem 85. Lebensjahr 30 % und mehr entnommen, die an eine Versicherung für die lebenslange Rente gehen.
Es verbleiben somit 70.000 Euro für den Zeitraum 65 - 85. Lebensjahr, somit 70.000 Euro : 240 Monate (entspricht den 20 Jahren vom 65 - 85 Lebensjahr) = 292 Euro Monatsrente. Für den Zeitraum nach dem 85. Lebensjahr wird dies Monatsrente von 292 Euro lebenslang von der Versicherung weitergezahlt.
Bei der Rechnung 30.000 Euro : 292 Euro ergibt dies gerundet 103 Monate = 8 Jahre + 7 Monate d.h. für die Versicherung beginnt erst nach dem Lebensalter von 93 Jahren und 7 Monaten eine Leistung, die nicht schon durch das vor 20 Jahren entnommene Kapital gedeckt ist.
Diese willkürlich und einseitig zu Gunsten der Versicherung gewählte Berechnung steht markant den Zahlen des Statistischen Bundesamtes entgegen. Für Männer werden da folgende Zahlen genannt:
Geburtsjahr 65 Jahre alt in weitere Lebenserwartung statistisches Todesalter
1947 2012 18 Jahre mit 83 Jahren
1957 2022 20 Jahre mit 85 Jahren
1967 2032 21 Jahre mit 86 Jahren
1977 2042 21 1/2 Jahre mit 86 1/2 Jahren
Die Versicherungen rechnen also mit 7 Jahre bis 10 Jahre/7Monate zu ihren Gunsten. Dabei ist die Gesamtsumme von 30.000 Euro zu Gunsten der Versicherung verfallen, wenn der Versicherungsnehmer z.B. mit 84 Jahren stirbt. Es gibt zwar die Möglichkeit eine sogenannte Todesfallleistung zu Beginn der Auszahlphase im 65. Lebensjahr zu vereinbaren, aber die kostet ca. 5 % der mtl. Rente von 292 Euro = 14,60 Euro über den Zeitraum vom 65. bis zum 85 Lebenslahr= 14,60 x 240 Monate = 3504 Euro. Manche Versicherungen bieten allerdings überhaupt keine Todesfallleistung an, was nach dem Gesetz durchaus legal ist und von jeder Versicherung nach Belieben angeboten werden kann oder nicht.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Versicherung die 30.000 Euro 20 Jahre der Versicherung zur beliebigen Anlage zur Verfügung stehen. Wenn diese 30.000 Euro auch nur zu 2 % über 20 Jahre angelegt werden, ergibt dies eine Summe von 14520 Euro mit Zinseszinsen gerechnet. Von diesen Erlösen und das sind annähernd 50 % der für den Lebenszeitraum ab dem 85. Lebensjahr abgeschöpften Summe von 30.000 Euro, kommt dem Versicherungsnehmer absolut nichts zu Gute.
Zusammengefasst sind also für die Vertragsphase über dem 85 Lebensjahr folgende Punkte zu kritisieren.

  1. Der viel zu hohe Entnahmeprozentsatz von wenigstens 30 %. Als das Riestergesetz verabschiedet wurde, ist der Gesetzgeber naiv, blauäugig und auf die Fairness und den Anstand der Versicherungswirtschaft vertrauend von 10 % Entnahme ausgegangen und so stand es auch im ersten Gesetzesentwurf. Dank der besonders intensiven Lobbyarbeit der Versicherungswirtschaft wurde der im Gesetzesentwurf stehende Entnahmeprozentsatz von 10 % auf die Formulierung „ein Anteil“ abgeändert und dies nutzen die Versicherungen jetzt weidlich aus. Rein theoretisch können die Versicherungen somit auch 50 % oder mehr entnehmen. Es in diesem Zusammenhang sicher nur ein Zufall, dass im Jahre 2001, in dem Jahr als dieses Gesetz verabschiedet wurde, ein Betrag von 4,1 Millionen Euro (siehe Doktorarbeit von Frau Dr. Wehlau) an Parteispenden von der Versicherungswirtschaft floß, ein Betrag, der in dieser Höhe nie zuvor und auch nie mehr danach erreicht wurde.
  2. Der Entnahmebetrag wird über einen Zeitraum von 20 Jahren angelegt, ohne dass der Versicherungsnehmer an den Erlösen auch nur im Geringsten beteiligt wird.
    3.Wenn der Versicherungsnehmer bei Todesfall vor dem 85 Lebensjahr nicht die Gesamtentnahmesumme bzw. beim Todesfall nach dem 85. Lebensjahr die Restsumme an die Versicherung verlieren will, ist er gezwungen eine sogenannte Todesfallleistung abzuschließen, soweit dies überhaupt möglich ist.
    So kann festgehalten werden, dass die Versicherungen nicht nur die kompletten staatlichen Zulagen vereinnahmen, sondern auch noch darüberhinaus einen markanten Prozentsatz der vom Riestersparer erbrachten Eigenanteile. Norbert Blüm hat das Riestergesetz in seiner bestehenden Form aus Sicht der Erträge ausschließlich für Allianz & Co gemacht bezeichnet und Carsten Maschmeyer, in der Zeit als er noch AWD-Chef war und als das Riestergesetz zu laufen begann, nannte diese Konstruktion eine Goldquelle für sich.
    mfg. Michael

Hier ist eine Antwort doppelt schwer. Zum einen, weil die Informationen im Beitrag sehr spärlich sind (war eine Einwilligungserklärung überhaupt beantragt, wurde sie übersandt usw.), zum anderen, weil es hier um einen schwierigen Rechtsfall geht, wo z.B. Verjährungsfristen eine Rolle spielen können. Es ist ungewöhnlich, dass die Zulagenstelle so viele Jahre tatenlos zusieht. Da es wohl um einen größeren Betrag geht, wäre eine Beratung von einem wirklich fachkompetenten Anwalt sicher eine gute Investition, die ich in jedem Fall empfehle. Auch kann ein Gespräch mit einer Verbraucherberatungsstelle weiterhelfen. Ich kann es in diesem Fall leider nicht.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz Rietzscher

Finanziell wird man da nicht zugrunde gehen, die Zulagen werden beim Riesteranbieter zurückgefordert und reduzieren den Vertrag; die ggf. gewährten Steuervorteile sind normalerweise auch überschaubar.

Es gibt hier nichts zu tun, außer das Fehlende nachzuholen. Hier können dann die letzten zwei Jahre „gerettet“ werden.

Eine Alternative gibt es sonst nicht.

MfG
CKH

Ich hoffe, dass du einen Festsetzungsantrag gestellt hast. Es gibt inzwischen zahlreiche Klagen gegen die Zulagenstelle wegen der angeblich fehlenden „Einwilligungserklärung“. Die von der Zulagenstelle verlangten „Einwilligungen“ widersprechen den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Für eine korrekte Einwilligung müssen die Betroffenen nämlich vorab genau informiert werden. Das ist aber nicht geschehen.
Leider sind die Klagen noch nicht entschieden.