Risikobewertung

Guten Tag,

heutzutage müssen ja in einem Betrieb die Arbeitsmittel sicher in der Anwendung sein. Ich bin etwas unsicher bei der Ermittlung der Gefährdungen mittels Risikoanalyse von elektrischen Geräten.

Es ist klar, dass bei einer 230V Bohrmaschine z.B. ein Kabelbruch oder Isolationsfehler vorkommen kann, der zu einem elektrischen Schlag führen kann. Zur Vermeidung wird deshalb ja auch die BGV A3 durchgeführt.

Muss ich nun bei jeder Risikoanalyse eines elektrisch betrieben Betriebsmittel das Risiko „Stromschlag“ bewerten?

Meiner Meinung nach ist es ein „allgemein bekanntes Risiko“, das nicht extra bewertet werden braucht.

Wie seht ihr es?

Gruß,
Fred

Hallo,

wir haben in unserer Gefährdungsbeurteilung in allen elektr. Geräten den Stromschlag drin. Allerdings werden die Geräte zusammen gefasst.

Evtl. mal einen BG Lehrgang besuchen. Oder seid Ihr die Hersteller der Bohrmaschine?

Gruß
Tobi

Hallo Tobi,

wir haben in unserer Gefährdungsbeurteilung in allen elektr.
Geräten den Stromschlag drin. Allerdings werden die Geräte
zusammen gefasst.

Wie genau zusammengefasst? Gruppe Bohrmaschinen, Gruppe elektr. Betriebsmittel, Gruppe Gefahr…???

Evtl. mal einen BG Lehrgang besuchen.

Ist vorhanden. Frage mich nur, ob die Frage- und Zielstellung einfacher zu gestalten ist.

Oder seid Ihr die Hersteller der Bohrmaschine?

Nein

Gruß,
Fred

Guten Morgen,

ich würde z.B. „elektr. Handbetriebsmittel“ wählen. Das können dann z.B. Bohrmaschinen, Stichsägen, Kreissägen usw. sein.

Der Wortlaut darf keine Zweifel aufkommen lassen oder dass man zwischen den Zeilen lesen kann. Sozusagen lupenrein.
Der Staatsanwalt und die BG sind ganz gierig auf fehlende oder falsche Unterlagen. Spätestens wenn etwas passiert ist.

Gruß
Tobi