Riss in Schaufensterscheibe Mietobjekt wer zahlt

Durch den Mieter wurde ein Riss im Schaufenster angezeigt. Es ist nur die innere Scheibe gerissen (Verbundglas) die aüssere ist in Ordnung. Das Fenster ist vor ca 20Jahren montiert worden. Wer zahlt den Austausch ? Mieter oder Vermieter

Mit freundlichen Gruß
Axel Weisbach

Hallo,

wenn offensichtlich keine Anzeichen für eine äußere Einwirkung vorhanden ist, scheint es sich um einen Spannungsriss zu handeln. Dafür kann der Mieter nichts, so dass der Vermieter die Kosten für die Reparatur tragen muss. Ein Glasermeister aber könnte für Gewissheit über die Ursache sorgen.

Viele Grüße,
Helmut

Hallo Axel,
bei Gewerbemietverträgen gibt es keine gesetzliche Regelung. Jeder Gewerbemietvertrag ist individuell. Oftmals ist geregelt, dass der Mieter eine Glasbruchversicherung abschließt und damit dann über seine Versicherung den Schaden abwickelt. Also bitte erst einmal im Mietvertrag nachsehen. Eventuell hat auch der Vermieter eine Glasversicherung. Andernfalls musst Du Dich mit dem Vermieter einigen.

Viel Erfolg und frohe Weihnachten
Udo