Risse am Haus d. Bauarb. auf dem Nachbargrundstück

Hallo,
an unserem Haus sind aufgrund von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück (Generalsanierung einer öff. Schule mit teilweisen Neubauten) Schäden entstanden (Rissebildung an der Außenfassade und auch im Innenbereich).Ein Gutachter des Landratsamtes hat die Schäden bereits aufgenommen.Der tat aber die meisten Fälle als „Altfälle“ ab.Welche Ansprüche haben wir und wie berechnet man die Höhe? Müssen z.B. nur die Risse übertüncht bzw. verspachtelt werden, oder muß die gesamte Fassade gestrichen werden?
Brauchen dringend Hilfe-Vielen Dank!

Hallo Frager,

das ist wahrscheinlich nen übler Schaden. Das alter der Rißschäden kann man z.B. relativ leicht feststellen, über jeden Riß setzt man eine Gipsblombe, das heißt ein kleinerer Batzen gutfeuchten Gips wird auf den Riß gebappt so daß er auf der Fassade hält, wenn der Riß sich verändert reißt auch der „frische“ Gips, damit ist klar zu belegen amxx.xx.xx Plombe gesetzt und am xx.xx.xx Riß in Plombe, der Riß verändert sich durch ???
Risse in der Fassade bzw im Mauerwerk als solchem haben verschiedene Ursachen; Spannungen im Außenputz und/oder Spannungen im Mauerwerk und/oder in beiden, solche Schäden zeigen sich meist recht früh also 2-5 Jahre nach Bau des Gebäudes. Risse die oberhalb oder unterhalb von Fenstern/Türen sind deuten ebenfalls auf Spannungen aber aus verschiedenen Setzungsgründen hin und sin meist nach 10-15 Jahren vorbei oder bei aktuellen „Nachsetzungen“ bei varierender Bodenbelastung oder -entlastung, diese Risse sollte man profilmäßig vermessen und für 1-2 Jahre beobachten lassen. Desweiteren kann ein „Rissfachmann/-frau“ durch miskroskopische Untersuchung des Risses feinste Staub/Schmutzpartikel im Riss finden und dann sagen der Riss ist wahrscheinlich xx entstanden.
Auf jeden Fall sollte ein Fachmann/frau die Risse beurteilen.
Sie könnten mir z.B. Fotos eMailen an [ubbmartinsprengerättt-online.de] und ich könnte versuchen anhand der Fotos etwas zu Ursache und Zeitpunkt sagen zu können, das könnte ggfls aufwendig werden und dann ne gutachterliche Stellungnahme bewirken, die dann zu entlohnen wäre. Aber auch das kann ich wirklich erst nach näheren Infos zum Schaden sagen. Ihre Schilderung der Bauarbeiten auf dem Nachbargrund deuten für mich auf Setzung durch veränderte Belastungen des Bodens des Nachbargrunds hin. Die Baufirma hat doch sicherlich als qualifizierte Fachfirma vor Beginn der Arbeiten ihr Haus besichtigt und vorhande „Altschäden“ protokolliert und somit dokumentiert - das ist normalerweise der erste Schritt vor Beginn der Arbeiten.
Die Risse die im Innenbereich sich zeigen deuten auf Setzungen hin und wenn vorher keine Risse da waren dann auf Setzungen wegen verschiedener Belastung des nachbarlichen Grunds hin.
Also, genau überlegen, wann und wo hatten Sie schon Risse, wann und wo sind in welche Risse aufgefallen und was schrieb der Kollege dazu und was ist der Kollege „für einer“?
Ich bin hauptberuflich Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, zuzügl. Nässe und Wärme-probleme, auf jeden Fall sollten Sie einen rechtskundigen Menschen hinzuziehen, denn Risseschäden können große Probleme verursachen und deren Beseitigung… familär Risse infolge Bergbau - Kosten gesamt 40.000 DM…also Anwalt und ggfls Versicherung befragen, wenn die Risse ihrer Meinung frisch sind die Gebäudeversicherung informieren, die könnten event einen Gutachter beauftragen und Sie hätten zuvor keine Kosten und der Vers nix vom Gutachten erzählen, das fällt Ihnen erst später ein oder Sie haben es später ersr richtig verstanden, denn als Vers-nehmer ist man/frau ja doof.
Gutes Gelingen
und bei Bedarf steht ja oben ne Adresse oder einfach mich googlen
tschööö
Martin Sprenger
unabhängige Bauherren Beratung

Hallo,

das ist eher eine rechtliche Frage. Zu der kann und darf ich nicht Stellung beziehen. Bitte wenden Sie sich deswegen lieber an einen Rechtsanwalt oder an ein entsprechendes Forum.

Beste Grüße & viel Erfolg!

Moin,
sieht nicht so gut für Euc aus. Vor Beginn der Bauarbeiten hätte ein Beweisfeststellungsverfahren durch einen Gutachter durchgeführt werden müssen. Nun müsst Ihr beweisen, dass die Schäden vor Beginn der Bauarbeiten noch nicht vorhanden waren. In welcher Form die Risse saniert werden kann ohne Begutachtung nicht gesagt werden.
Gruß
ppunktb

Hallo,

aus meiner früheren Tätigkeit weiß ich, dass bei größeren Baumaßnahmen (z.B. Straßen-/Tiefbauarbeiten) durch verantwortliche Unternehmen vor allem zum Selbstschutz vor nachträglich geltend gemachten alten Rissen Bestandsgutachten im Vorfeld der Arbeiten gemacht wurden. Damit wäre ein eindeutiger Nachweis gegeben. Alles andere läuft meistens auf langwierige juristische Streitereien hinaus. Ein Fernaussage ist in so einem Fall unmöglich.
Wichtig ist, die Forderungen geltend zu machen und zu dokumentieren, am besten durch setzen von Gipsmarken auf den Rissen, mit Datum versehen und fotografieren.

Mehr kann ich dazu nicht weiterhelfen.

VG roro

Hallo Geschädigter,
Es scheint mir, dass an Ihrem Haus schon Risse vorhanden waren, diese sich vergrößert haben oder/und neue dazu gekommen sind.Wurde eine Beweissicherung vor Baubeginn gemacht? Wenn nicht, dürften die Risse strittig sein. An den Rissufern kann man evtl. erkennen ob frische Risskanten vorliegen. Da es sich hier um einen Haftpflichtschaden ( neu für alt) handelt, ist der Zustand der Fassade entscheidend ob die Risse nur geschlossen werden und evtl. auch ein Anstrich der Fassade geltend gemacht werden kann. Ist der Anstrich schon älter, dann wird die technische Lebensdauer des Altanstrichs berücksichtigt und beim Geschädigten die dann zwangsläufig entstehende Wertverbesserung angerechnet. Generell sollten die Risse nicht kraftschlüsssig verspachtelt, sondern dauerplastich geschlossen werden. Diese schadenbedingten Kosten sind voll vom Verursacher zu übernehmen. Problematisch wird sein, wenn man sich an die verursachende Baufirma wendet. Besser, einfacher an den Nachbarn !
Viel Glück

Hallo,
den Gutachter vom Landratsamt müßt Ihr nicht akzepieren, denn der ist ja normalerweise nicht neutral.Da die Behöre wohl vergessen hat, vor den Baumaßnahmen eine Bestandsicherung zu machen, ist sie nachweispflichtig, das die Risse nicht durch die Baumaßnahmen ausgelöst wurden, wenn offentsichtlich bestimmte Schäden durch die Baumaßnahme hervorgerufen wurden. Euer Anspruch den Ihr gegenüber dem Verursacher habt, ist dann eine einwandfreie, mängellose und voll gebrauchtstüchtige wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Wobei Ihr entscheiden könnt, laßt Ihr es durch die Baufirma erledigen, oder nehmt Ihr einen Handwerker Eueres Vertrauens. Damit es nicht auf einen teueren Rechtsstreit hinausläuft, der Zeit und Nerven kostet, neben Geld für Gutachter und Rechtanwälten, rate ich immer es zuerst friedlich zu versuchen:
Deailierte Auflistung der Schäden mit ergänzenden Daten, Wann, Wo, Wie groß etc. möglichst mit analogen Fotos mit Maßstab belegen und mit Zeugen festhalten.Wer das nicht kann, beauftragt Architekten oder Bausachverständigen, das kostet was, kann aber auf den Verursacher abgewälzt werden. Dann an alle Beteiligten persönlich, oder per Einschreiben verteilen und zu einer gemeinsmen Begehung zu einem Ihnen pssenden Termin einladen, um Umfang und Art der Indstandsetzung für jeden der aufgeführten Punkt festzuhalten. Nach dem Termin ein Besprechungsprotokoll verfassen,was die Ergebnisse festhält und für jeden Punkt die vereinbarte Lösung festhält. Falls die vorgeschlagen Lösungen nicht Ihren Ansprüchen genügen, kündigen Sie an, dass ein vom gerichtbestellter Sachverständiger eingeschaltet werden soll falls die anderen Parteien nicht zustimmen und gegenfalls die Baustelle sofort still gelegt wird, um weitere Schäden zu vermeiden. Polizei rufen! Auf jeden Fall Emotionen vermeiden und sachlich bleiben und einen neutralen Freund mit hinzunehmen, der Sie auch mal zurecht weisen kann.
So müßte ein tragbarer Kompromis zu finden sein und bitte daran denken, dass falls Setzungen aufgetreten sind, diese Ihre Zeit brauchen um abzuklingen, dh. sich mit der Beseitung der Schäden etwas Zeit lassen, damit man nicht gleich nochmal anfängt. Mit dem Verursacher aushandeln, dass er für die Sanierung 5 Jahr Garantie übernimmt!
Viel Glück

Hallo,
zunächst müßte ich mir erst einmal die Schäden ansehen.
Zu den Ansprüchen ist hier schwer zu sagen, wie hoch Ihre Ansprüche sind, sollte sich herausstellen, dass die Baumaßnahmen ursächlich sind für die Schäden, sollten Sie klagen gegen das Landratsamt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Landratsamt friwillig Geld locker macht.
Mit freundlichen Grüßen
Heidi Kluge

Dipl.-Ing. Arch. Heidi Kluge
Sachverständige für Schäden an Gebäuden
Argentinische Allee 213
14169 Berlin
www.kluge-baugutachten.de
Tel. 030- 86 43 00 98
Fax 030 - 86 43 00 99
Mobil 0175 - 349 37 36

Hallo, ich möchte gern von Ihnen einige Bilder über die Risse bekommen.
Wenn es geht als Nahaufnahme ( bitte auf den entsprechenden Button der Kamera drücken).
Grundsätzlich wird es wohl sehr schwer sein die Arbeiten an dem Nachbar Objekt in Verbindung mit Ihren Rissen zu bringen.
Wenn an der Schule Ramm Arbeiten oder starke Vibrationen beim Abriss ( Bagger/ Stemmarbeiten) gemacht wurden, dann hätten Sie chancen den Bauherren oder die ausführende Firma in Regress zu nehmen.
dazu braucht man aber Hitergrundinformationen der Grundstücke und deren Bebauung.
Versuchen Sie mal mir bischen Informationen zu schicken.
Danke D.Eckhardt
-Bausachverstä#ndiger-

Hallo,das sieht schlimm aus!!
Erst mal der Sachverstand - der kommt von der Gegenseite und spielt die Sache runter.- kostet ja denen Geld.Also hier erstmal einen eigenen Fachmann ranholen für eigenes Gutachten.Hier gibt es Baufirmen,die erstmal ein Angebot machen umspäter die Sache zu reparieren.Dies kostet nichts und man weis erstmal was los ist.
Wenn dort die Erde gezittert hat,oder ein Loch gegraben wurde,kann sich ein Haus versetzen,wie bei einem Erdbeben.Bei älteren Häusern ist das der Fall,bei neuen Häusern wird dieses bereits eingeplant.
Spachteln oder Streichen – Eine alte Frau kann man so schön machen,aber die Frau bleibt alt und kann an einem Herzleiden sterben.Schminken rettet kein Leben.Dieser Vergleich ist etwas schräg,trifft aber den Nagel auf den Kopf.Doe Risse müßen aufgeschlagen werden,bis tief ins gute rissfreie Mauerwerk.Dannwerden dort Verbindungsstäbe / Eisen gesetzt und dann kann man beiarbeiten.Dies ist wichtig,da sonst die Risse weiterlaufen.Sollte das haus verputzt sein,muss dort ein Gewebegitter eingearbeitet werden,da sonst der Putz im alten Rissbereich oder an der Ansatzstelle reißen würde.Bedenken Sie bei den Arbeiten das ihr Haus nun aufgeplatzt ist,ähnlich wie ein Stück Teig vor dem Backen,was man mit dem Messer einschneidet.Wenn Sie fiffig sind,können sie die arbeiten selber machen,ansonsten nur vom Fachmann – aber vorher die Arbeiten genau absprechen,die pfuschen auch und sie haben nächstes Jahr wieder Risse.
Ein Hinweis in eigener Sache: Sollte mein spezieller Freund Sachverständiger meinen Rat nochmals professionell gebrauchen gibt es Ärger ! Diese Plattform soll Heimwerkern und Laien untereinander helfen.Hieraus Kapital schlagen zu hohen Preisen - Pfui!!Ich habe sie genau im Auge !!

Guten Tag @engerl,
haben Sie schon das schriftliche Gutachten des Landratsamtes? Erst was dort steht ist relevant, nicht was ein Gutachter vor Ort sagt.
Dann beauftragen Sie einen eigenen Gutachter, sich sowohl die Schäden als auch dieses Gutachten anzusehen. Lassen Sie sich erst mündlich beraten und dann schreiben Sie eine Stellungnahme an das Landratsamt. Wenn das nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfällt, wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Bauschäden auskennt.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bestellt das Gericht einen unabhängigen Gutachter. Nur dessen Aussage wird vom Gericht anerkannt.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer Bau NRW

Hallo engerl123,

diese Frage kann nur ein Sachverständiger vor Ort klären. Schlecht kann ich hier auf Grund der Beschreibung einschätzen, was für Risse vorhanden sind. Wie sind diese einzuschätzen, sind sie auf Grunfd der Erschütterungen oder Setzungen entstanden, waren es wirklich neue Risse,… ?

Also am besten einen Bausachverständigen oder Rechtsanwalt aufsuchen und die Sache fachgerecht begleiten lassen.

Viele Grüße
Jürgen

Anspruch gegenüber Bauherrn anmelden und halten
Beweissicherungsgutachten kurzfristig fertigen lassen (muss nicht teuer sein)
Veränderungen und Fortschritte protokollieren
Risse markieren
Ev. Erfordernis (vorläufigen) Baustopps prüfen (Sicherung der Nachbarbebauung verbessern)

Hallo zurück. Risse können entstehen durch Bewegungen im Untergrund, beispielsweise durch Ausschaschtungen erheblichen Umfangs nahe dem Nachbargrundstück. Als Ursache kommen also nur die Neu- bzw. Zubauten in Betracht, nicht die Gebäudesanierungen.
Problem ist die Beweisführung für evtl. ursächliche Zusammenhänge zwischen erfolgten Bauarbeiten und Rissbildungen auf dem Nachbargrundstück.
Tatsächliche „Altfälle“ sind am ehesten erkennbar mit der Lupe: Staubablagerungen in den Rissen?
Es gibt kaum Massivgebäude ohne irgendwelche Risse.
Wer also erhebliche Ausschachtungen beabsichtigt, wird klugerweise vorher Gipsmarken auf vorhandenen Rissen am Nachbargebäude anbringen lassen. Reißen auch die, ist der Riss „lebendig“ und hat sich erweitert durch die Ausschachtungs- oder Erschütterungsarbeiten.
Bleiben die Gipsmarken heil, können ursächliche Zusammenhänge zwischen Rissen und Baumaßnahmen schwerlich behauptet werden.
Leider werden in der Mehrzahl der Fälle soeben entdeckte Risse schnell zu Unrecht auf Bauarbeiten des Nachbarn zurückgeführt.
Zur Riss-Sanierung selbst, welcher Art auch immer, und deren Kosten lässt sich ohne Inaugenscheinnahme überhaupt nichts sagen.
Gruß von Gottfried.

Hallo enger123,
wenn Ihr nachweisen könnt, dass die Risse erst entstanden sind, nachdem die Bauarbeiten begannen, habt Ihr gute Chancen, den Schaden ersetzt zu bekommen. In der Regel wird bei solchen Vorgängen ein Beweissicherungsverfahren veranlasst. Das hat auch der Nachbar, der Bauarbeiten durchführt, an den angrenzenden Gebäuden zu veranlassen.
Ich empfehle Euch, da dies ja so nicht geschen zu sein scheint, zu behaupten, dass die Risse erst entstanden sind, als die Bauarbeiten begonnen hatten, auch wenn der Sachverständige etwas anderes behauptet hat. Ein Gutachter kann die Schäden begutachten und auch feststellen, ob sie neu oder alt sind.
Er kann Euch auch die Sanierungsmöglichkeiten nennen, die sehr wahrscheinlich aufwendiger sind als nur verspachteln oder neu streichen, das kommt auch noch dazu. Er wird Euch eine Kostenschätzung bzw. -berechnung für die Beseitigung der Schäden anfertigen können. Aber ich gebe zu bedenken, dass Ihr überlegen müsst, welchen Gutachter Ihr einschalten wollt, denn es kann sein, dass im Falle eines Gerichtsstreites auch noch ein Gerichtsgutachter eingeschaltet wird.
Nach der Sanierung und ohne die Fassade gesehen zu haben, gehe ich davon aus, dass die gesamte Fassade farblich neu behandelt werden muss, weil man ein Ausbessern sofort erkennen würde.
Ich hoffe, Ihr seid nun ein wenig klüger.
Gruß
Lomex

Risse am Haus d. Bauarb. auf dem Nachbargrundstück
11.03.2013

Hallo,

  1. Es stellt sich die Frage, ob die an Deinem Objekt entstandenen Schäden tatsächlich der behaupteten Fremdeinwirkung (Generalsanierung etc.) anzulasten sind. Dafür bist DU allein beweispflichtig.

  2. Die Beweisführung ist nicht einfach. Es gibt einmal den Zeugenbeweis, der qualifiziert bestätigen müsste, dass VOR der Fremdeinwirkung keine Schäden vorhanden waren. Es gibt zudem den Sachverständigenbeweis.

  3. Was heisst: Ein Gutachter des Landratsamtes hat…?
    DU (und niemand anderes!!!) musst Deine erlittenen Schäden beweisen. Notfalls musst Du selber einen Sachverständigen beauftragen, falls Dir „der Gutachter des Landratsamtes“ nicht passt.

4.Wie später (nach Abklingen der Nachbar- Bautätigkeit) derartige Schäden fachgerecht zu beseitigen sind, muss im Einzelfall abgeklärt werden.
Mutmassungen darüber wären zum jetzigen Zeitpunkt m.E. leichtfertig.

MfG

Hallo,
an unserem Haus sind aufgrund von Bauarbeiten auf dem
Nachbargrundstück (Generalsanierung einer öff. Schule mit
teilweisen Neubauten) Schäden entstanden (Rissebildung an der
Außenfassade und auch im Innenbereich. Ein Gutachter des
Landratsamtes hat die Schäden bereits aufgenommen.Der tat aber
die meisten Fälle als „Altfälle“ ab.

Ob ein Riss alt ist kann man nur erkenne, wenn man den Riss mit einer Lupe oder einem mobilen Mikroskop analysiert. Hat der Gutachter so genau hingeschaut?

Welche Ansprüche haben wir

und wie berechnet man die Höhe? Müssen z.B. nur die Risse
übertüncht bzw. verspachtelt werden, oder muß die gesamte
Fassade gestrichen werden?

Die Sanierung muss verhältnismäßig sein. Welcher Sanierungsumfang erforderlich ist, kann man nur vor Ort entscheiden. Ich empfehle ihnen sich von einem Ortsansässigen Fachmann z.B. eine Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, beraten zu lassen. Eine Stunde a 100€ sollt dafür ausreichend sein.

Brauchen dringend Hilfe-Vielen Dank!

Hallo Engerl,

das ist leider ein typischer Fall von „Pech gehabt“, weil die Beweislast „neuer“ Risse bei dir liegt. Das wäre nur zu beweisen gewesen, wenn du vor Beginn der Baumaßnahmen eine Beweissicherung hättest durchführen lassen, ggf. auch auf Kosten des Nachbarn, falls die nachbarliche Zustimmung für das Bauvorhaben notwendig war (Grenzbebauung o.ä.).
Die Risse solltest du von einem Sachverständigen beurteilen lassen, wenn die Rissbildung abgeschlossen ist. Also erst einmal Gipsmarken auf den Riss und abwarten, ob es weiter reißt.
Am wichtigsten ist aber: Keine Panik!
Nur wenn die Risse weiter wachsen und größerer als ca. 0,3 mm werden, wird der Gang zum Rechtsanwalt wohl notwendig werden.