Risse in Wänden beim Neubau. Wie erkennt man, ob diese gefährlich werden könnten? Gewährleistung, Gutachten

Hallo.
Wie geht man mit Rissen in Wänden beim Neubau (Kauf über Bauträger) um?
Dass Risse in Wände entstehen ist ja normal (durch Absenkung des Gebäudes mit der Zeit).
Doch wie erkennt man, ob diese Risse später (also nach Gewährleistungszeit) zu größeren Problemen (Statik)
führen könnten?
-Meldet man jede Art von Rissen während der Gewährleistung den Bauträger?
-Schaltet man während der Gewährleistung einen Gutachter ein, welcher diese beurteilt?
-Oder reicht es, dem Bauträger die Risse per Foto zu melden.

Was, wenn nach der Gewährleistung aus diesen „kleinen“ Rissen doch größere Probleme entstehen?
Gewährleistung greift dann wohl nicht mehr?

Wie geht man also mit Rissen beim Neubau um.
Besten Dank

Das wäre ja schon mal unnormal. Es hat sich nix zu senken. Die Gründung ist gerade dafür da, sie senkt sich nicht .

Klar meldet man jeden Riss dem Bauträger. Dazu ist man sogar verpflichtet.

Und ein eigener Gutachter ? Kann man machen, wenn man zum Bauträger und seinem Baufachmann der zur Besichtigung kommt kein rechtes Vertrauen hat.
Man kann auch erst mal die Reaktion des Bauträgers abwarten und dann ggf. einen Sachverständigen einschalten wenn man Bedenken über Ursache und geplante Nachbesserung hat.

Die „Gefährlichkeit/Bedenklichkeit“ erkennt man i.d.R. schlicht nach der Art der Risse, Breite (!), Länge und Lage(Verlaufsrichtung) an der Wand/Decke/Boden. Und natürlich aus schneller Veränderung, womöglich gar Geräuschen. Dann wäre es aber auch höchste Zeit zu handeln !

MfG
duck313

Danke wieder für deine Tips.
Wir melden also dem Bauträger sofort (Bau wird 3 Jahre alt) die bekannten Risse.
Müssen wir diese dann dokumentieren und den BT abzeichnen lassen?
oder reicht es, wenn Zeugen (also Eigentümer) bei dieser Besichtigung dabei sind?
Oder sollen wir die Mängel per Foto und Email mit Rückantwort/Stellungnahme anfordern?
Bevor die Gewährleistung abläuft, sollte man wohl nochmals rechzeitig nach Mängel schauen?
Dann wohl mit Gutachter?
Danke

Hallo,
Die Tage war darüber ein Bericht im TV:
Hausbau :
Käufer Firma
Und
Käufer Bauträger
DA gibt es grundlegende Unterschiede im Vertragsrecht.
Schaue mal hier mach…
Www.liebert-roeht.de
Und: Google selbst.
Das hilft weiter
Viel Erfolg
Werner

Ja, würde ich schon empfehlen. Soweit ich noch weiß seit ihr ja eine Eigentümergemeinschaft und müsst gemeinsam gegenüber dem Bauträger auftreten.

Fotos könnt ihr gerne schicken, bittet den Bauträger aber um Rückmeldung und Ortsbesichtigung. Fotos können dem BT einen Überblick verschaffen, über Ausmaß und Aussehen der Risse, manchmal ist daraus schon ableitbar ob das mehr etwas für den Maler wäre oder ob man mehr untersuchen muss.

hi,

mal nebenbei: wo sind denn die Risse?

Wenn der Bauleiter pennt und die Ausführenden Gewerke nur arbeiten und nicht denken, werden Fugen zwischen Trockenbau und Massivwand auch schnell mal zugespachtelt.
Dito Gipsdielen, die obere Fuge ist da auch mal schnell verfüllt. Die reißen auch generell sehr gern über Türen, was aber unkritisch wäre, nur eben nicht schön.

Bei massiven Außenwänden sehe ich es wie Duck: da hat nix zu reißen. Weder jetzt, noch später.

grüße
lipi

Jetzt mal Klartext: Ich hatte in meinen jungen Jahren des Öfteren Kontak zu Bauträgern. Dabei ist mir schnell etwas klar geworden:
Das sind Verkaufsprofis und Schminkprofis.

Trauen würde ich denen nie, niemals.

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Hallo,

Pflicht es nicht, aber man sollte, im Rahmen einer Mängelanzeige, und zur Nachbesserung in einer angemessenen Frist auffordern.

Unnötig. Das macht, wenn man die Mängel ordnungsgemäß angezeigt/dokumentiert hat und diese nicht beseitigt wurden, der Anwalt im Streitfall.

Das grundsätzliche Problem, das auch auf die vorangegangenen Antworten zutrifft:
Nach Abnahme, im Rahmen der Gewährleistung, ist der Bauherr in der Nachweispflicht, dass der Bauträger für die Mängel verantwortlich ist.

Mehr als Mängel anzeigen und sorgfältig dokumentieren bleibt nicht. Wenn eine Gewährleistungsbürgschaft vorliegt, dann hat man noch ein Druckmittel zur Durchsetzung zur Beseitigung der Mängel.

awM