Hallo Dieter,
das ist nicht möglich. Die Risikoprüfung muss erst abgeschlossen sein, bevor ein Vertrag zustande kommt. Mit einer offizielle Ablehnung kommst Du auf die Schwarze Liste und hast dann kaum noch eine Chance bei einem anderen Versicherer genommen zu werden.
Außerdem läufst Du Gefahr, dass möglicherweise beide Versicherungen eine Erschwernis oder eine Ablehnung signalisieren.
Das Problem ist einfach zu lösen in dem Du zu einem unabhängigen Makler gehst. Dort hast Du einen Ansprechpartner der per Gesetz Deine interessen vertreten muss. In diesem Falle heißt es, der Makler muss der Versicherung nicht alles erzählen. Beim Makler ist es möglich sogenannte Risikovoranfragen zu stellen. Dabei wird die Prämie nach Geschundheitseinschätzung von den Versicherungen „anonym“ erfragt. Das besondere ist, die Ergebnisse der Risikoprüfung werden nicht bei der Versicherung gespeichert. Eine Ablehnung oder Erschwernis wird nicht gespeichert und Du erscheinst nicht auf der „Schwarzen Liste“. Das ist ganz wesentlich, denn einmal Ablehnung heißt oft immer Ablehnung.
Ich mache das für meine Mandanten regelmäßig. Mit einem Formular kann ich Risikoeinschätzungen bei 30 Versicherern initialisieren.
Es grüßt der Ruhestandsplaner-Essen