hi
wer bei einem fotografen bilder machen läßt, zb. für die
hochzeit, der läßt (außer wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart - und das kostet ordentlich!) das copyright beim
fotografen. das bedeutet, daß auch die originalbilder nicht in
die hände des kunden kommen.
falsch die „originalbilder“ wie du sie nennst sind auch nur abzüge … die originale sind die negative und die bekommst du normalerweise nicht
weder bei paßfotos noch bei röntgenbildern hat das einen sinn,
da eine nachbestellung kaum verlangt wird.
ob es sinnvoll ist oder nicht ist hier uninteressant … das negativ bleibt beim urheber oder hast du schonmal die negative vom Passbild bekommen ?
man braucht
paßbilder ein einziges mal, und röntgenbilder auch.
falsch röntgenbilder müssen bis zu 10 Jahre aufbewahrt werden
nach 2 jahren sind sie sowieso überholt und es müssen neue gemacht
werden.
das hat aber mit dem urheberrecht nichts zu tun
der arzt ist zwar verpflichtet dir einsicht zu gewähren und auf Verlangen kopien anzufertigen und trotzdem gehören die Originale ihm …
das sie dir damals die Originale mitgegeben habe (bist du sicher dass das keine kopien waren ? *g*) heisst dass sie das urheberrecht an dich abgegeben haben (das dürfen sie aber sie müssen es nicht) aber sie hätten es nicht machen müssen … du hattest nur einen Anspruch auf eine Kopie
Gruß Hexerl