Rohr verstopft nach Klempnerarbeit

Situation: Ein Klempner hat den Auftrag, einen Abwasseranschluss in einer Küche zu versetzen. Dafür schließt er nach Stemmarbeiten ein neues Stück Abwasserrohr an ein altes Fallrohr an. Später fällt nach Einbau der Küche auf, dass durch den versetzten Abfluss kein Wasser abfließt.

Frage: Hätte der Klempner die Funktion des Gesamtsystems prüfen müssen, oder liegt der Schaden allein beim Auftraggeber?

Hallo!

Natürlich muss der Handwerker seine Arbeit auf Dichtigkeit und Funktion prüfen. Heißt, er muss Wasser zur Probe ablaufen lassen.

Sollten nicht besondere Umständen (hier unbekannt) vorliegen so muss er ein Fallrohr/Hauptfallrohr nicht auf Funktion prüfen. Man darf schlicht davon ausgehen es ist intakt.
Wie gesagt, es kann mal abweichen, Beispiel Altbau, Rohrstück war nie im Gebrauch usw.

Je nachdem wie viele Einleiter an diesem Teilstück liegen käme doch auch schlicht eine Verstopfung unabhängig vom Versetzen und Neuanschluss in Betracht.
Du schilderst es nämlich nicht ganz eindeutig ob der Fehler im Teilstück Küche bis Hauptfallrohr oder im Fallrohr liegt.
Fehler im Teilstück ist eindeutig zu Lasten des Handwerkers zu sehen.

MfG
duck313

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Besten Dank für die Antwort.

In dem konkreten Fall ist die Verstopfung in etwa an der Stelle, wo das neue PVC Rohr in das alte Gusseisenrohr übergeht (Entfernung anhand der Wassermenge bestimmt, die ins neue Rohr passt, bis es überläuft). Das Fallrohr hat und hatte nur diesen einen einzigen Einleiter, und es war die Küchenspüle der Vorbesitzer dort angeschlossen, über ein dünnes Bleirohr, welches nicht verstopft war.

Was genau die Verstopfung verursacht, ist für mich kaum feststellbar, da am Eingang zwei aufeinanderfolgende 90Grad Winkel verbaut wurden, die den Zugang für eine Diagnose behindern. Die Frage ist, wer für die (vermutlich kostspielige) Beseitigung der Verstopfung aufkommen muss. Der Meisterbetrieb erklärt sich für nicht haftbar, würde es aber „mal mit einer Spirale versuchen“ wollen.

Also muss man annehmen der Handwerker hat keinen Probeablauf gemacht,wenn sich der Fehler erst nach Anschluss der Spüle zeigt.

Wie auch immer, hätte er das gemacht so wäre der Fehler schnell aufgefallen, wenn es überliefe. Und dann käme es darauf an ob ihm selbst was ins Rohr gefallen war oder eben nicht. Es war was von vorher drin und das wäre nicht sein Fehler.
Die Beseitigung des Fremdkörpers hättest Du auch damals bezahlen müssen (Arbeitszeit).
Und nun auch. Aber nur die Zeit und nicht Abfahrt und sonstige Pauschalen, denn hätte er Probeablauf gemacht,wäre der Fehler aufgefallen.
Ein Verschulden für die Verstopfung (etwas war ihm reingefallen) ist nachträglich kaum zu beweisen. Wäre aber bei der Arbeit noch schnell zu beheben gewesen,wenn man das Rohr auf Durchgang geprüft hätte.

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Eine interessante Frage: bin als Auftragseber für den Murks verantvoltlich, was die beauftragte Firma produziert hat? Das ist eine ganz neue Sichtweise.
Tatsache ist: Firma wurde beauftragt, bestimmte Arbeit durchzuführen, wo am Ende ein Effekt (Wasserablauf) erzielt werden sollte. Da das Ziel nicht erreicht wurde, gibt es auch keine Abnahme - keine Zahlung. Geld gibt es erst, wenn das ganze funktioniert. Punkt.
Vielleicht hat der „Handwerker“ das neue Rohr am alten Abfallrohr nur angeklebt? Sollche missgeschicke passieren des öffteren, wenn kein Frühstück, kein Kaffee und kein Kasten Bier als Hilfe zur verfügung gestellt wurden …

Mmmhhh, juristisch betrachtet ist das wegen

fragwürdig. Der geschuldete Erfolg beruht erst einmal darauf, einen Anschluss zu versetzen.

awM

Da hast Du ja ganz formaljuristisch dem Wortlaut nach recht. Ich finde Deinen Einwurf spannend, weil mir bei einem Teilumbau in meiner Wohnung ähnliche Blödsinnigkeiten der teilnehmenden Handwerker passiert sind ( den Wäschetrockner vor Einbau einer kleinen Trennwand derart umschieben, dass er anschließend weder an einer Steckdose anschließbar noch zu öffnen war. Wurde nach kräftigem Rüffel aber ganz schnell ohne erkennbare Mehrkosten behoben).
Ähnlich sehe ich das bei dieser Frage.
Von einem Fachmann (Klempner) erwarte ich, dass er meine vielleicht unfachmännische Schadensdiagnose überprüft, um das herzustellen, was ich als Laienkundin letztendlich erwarte: Abfluss des Wassers in die dafür zuständigen Rohre.
LG
Amokoma1

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In Sachen Fallrohr weiß ich inzwischen Hebammen immer häufiger zu schätzen, insbesondere nach den Backpulvertipps, die im Netz kursieren und die zumindest mit Dampfreinigeraktionen anderer Mieter zeitlich koordiniert werden müssen, um keine natronwasserglasähnlichen Barrieren zu generieren.

Meinst du das ernst oder war das die Autokorrektur?

Ich kenne „Hebamme“ als allgemeinen Begriff für ein (Hilfs)Werkzeug. Hier ein Pömpel eventuell.

awM

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Sind halt Erwartungen. Gehen mit Enttäuschungen nicht selten einher.
Die Prüfung des alten Fallrohrs kann, muss aber nicht Bestandteil des Auftrags sein.

awM

Die Verbraucherzentrale sagte mir dazu, dass der Handwerker aufgrund des geschlossenen Werksvertrages „den Erfolg schuldet“. Und das bedeute, dass das neue Abflussrohr auch als solches benutzbar sein muss.

Im konkreten Fall kam der Klempner dann selber mit der lange Spirale (die dicke war nötig), und hat das Rohr damit freigebohrt.