Rohrbruch Bad - Kostenübernahme durch Versicherung

Hallo,
wir haben einen Rohrbruch im Bad, der ebenfalls das Gäste-WC betrifft. Heute kommt der Installateur und der Gutachter von der Versicherung. Der Gebäudeversicherung… Wir haben eine Eigentumswohnung und der Schaden ist in der Warmwasserleitung in der Wand bei der Dusche. So müssen sie die Dusche rausruppen, die Wand aufstemmen, den Boden zur Hälfte und im Gäste-WC den Boden und Wand.
Das Haus ist 35 Jahre alt. Und mir wurde gestern erklärt, das die Rohre ca. 20-25 Jahre halten. Nun möchte der Gutachter schauen, was gemacht werden müsste und der Chef macht uns einen Vorkostenanschlag, bzw. der Versicherung. Wir überlegen nun, ob wir nicht das Bad komplett machen lassen. Nein, wir werden es machen, da wir sonst vllt. in einem halben Jahr den gleichen M… haben werden.
Wir haben die Wohnung letztes Jahr gekauft und da gab es schon Schäden. Ich schätze mind. 3, da wir 3 verschiedene Fliesenarten haben. Man hat uns aber damit beruhigt, dass nun alles geflickt sei… Ja, schön dumm von uns, das zu glauben.
Nun zur eigentlichen Frage: Wie ist das mit den Fliesen und allen Folgeschäden? Übernimmt das die Hausrat oder Haftpflicht?
Ist es sinnvoll alles machen zu lassen?
Wir sind hin und her gerissen - kurz vor Weihnachten und dann mit Säugling, der Dreck, die Kosten,…

Wie gehen wir am besten vor?

Vielen lieben Dank
Eure Sami

Hallo Sami,
ich kenne mich damit leider nicht wirklich aus.
Allerdings denke ich, dass ihr schon Chancen habt, dass die Hausratversicherung das übernimmt.
Müsstet mal auf der Internetseite eurer Versicherung schauen, ob ihr dazu Informationen findet. Ansonsten schaut auch mal unter http://www.fachinformationen-versicherungen.de, gebt Wasserschaden oder ähnliches als Suchbegriff ein und guckt, ob ihr dazu nen Artikel findet.
Zu eurem Plan alles neu zu machen kann ich nur meine eigene Meinung sagen:
Würde auch sichergehen und es einmal komplett in Ordnung bringen. Dann habt ihr auch ein schönes neues Bad und braucht euch keine Sorgen darum machen, wann das nächste Mal was passiert.

Hoffe, das hilft euch ein wenig und ihr kriegt alles gut geregelt.

Ihre Haftpflichtversicherung ist nicht für den Schaden zuständig, als Eigentümer der Wohnung ist Ihre Hausratversicherung NUR für Schäden am Mobiliar zuständig, evtl. noch für Bodenbeläge wenn diese nicht der erste Bodenbelag über Estrich sind.
Zuständig für den Schaden ist die Wohngebäudeversicherung Leitungswasser. Diese wurde hoffentlich von Ihrer Hausverwaltung / Zuständige Person der WEG abgeschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie von dieser…

Hallo,

ich muss mich aus zeitlichen Gründen kurz halten:

Die einzige Versicherung, die für den Schaden aufkommt ist die Wohngebäudeversicherung.
Die Haftpflicht ist für Schäden, die einem anderen zugefügt wurden zuständig und die Hausrat ausschließlich für Inventar etc.

Die Versicherung wird den Schaden regulieren - mehr nicht. Sollten Sie das Badezimmer komplett renovieren wollen, beteiligt sich der Versicherer in der Höhe der Kosten, die zur Regulierung des Schadens notwendig sind.

Grüße
Esser

hallo Sami

leider kann ich dir nicht helfen, ich bin erst am anfang meines Studium, deshalb noch keine Erfahrung.

ich würd es mir überlegen ob ihr jetzt das Bad neu macht, vor allem mit säuglin im hause.

wir hatte auch mal eine kommpler bad renovierung+rohrewechsel…es ist laut und schmuzig und jetzt im winter, zieht es dann auch sehr aus allen ritzen.

Hoffe das trozdem alles gut gehen wird.

lg Sulti

Fliesenschaden wird ebenfalls von der Wohngebäudeversicherung getragen. haftpflicht ist ganz außen vor, Hausrat nur dann, wenn Ihr die Fliesen SELBST ind die Wohnung eingebracht habt.
Die Gebäudeversicherung muß das Fliesen an der Wand bezahlen wo der Rohrbruch ist. Ist die gleiche Fliese nicht mehr zu bekommen muß verhandelt werden was mit den restlichen Wänden geschieht, da man dem Kunden nicht zumuten kann, dass eine Wand z.B. blau und die anderen Wände grün sind. In solchen Fällen einigt man sich meist, dass die anderen Wände zu Häfte übernommen werden. Oft kann man auch alte Fliesen in Fachbetrieben bekommen oder sogar nachbrennen, wenn die Fliesen am Markt nicht mehr vorhanden sind.

Hi,

is nen Fall für deine Hausrat und auf alle Fälle mit deiner Versicherung reden und schriftlich vereinbaren. Ist alles auch nen bischen Kulanzsache und so weiter. Außerdem würd ich mit dem Vorbesitzer mal reden, evtl. geht da was usw. -> läuft aber wahrscheinlich auf nen Rechtsstreit etc. hinaus.
Kommt drauf an, was die Vers. genau zahlt und wie viel…

Gruß
Martin
http://www.der-banker.de

Hallo.

Zunächst möchte ich Ihnen mein Mitleid aussprechen, da Sie nun soviel Ärger um die Ohren haben.

  1. Ratschlag: Lassen Sie die Rohrleitungen dringend reparieren. Die Versicherung wird sich wohl keine weiteren Schäden mehr „tatenlos“ mit ansehen. Sie müssen bei diesem, spätestens aber beim nächsten Schaden mit einer hohen Selbstbeteiligung oder sogar der Vertragskündigung rechnen.

  2. Ratschlag: Zu Ihrer Frage nach der Zuständigkeit. Letztlich ist die Gebäudeversicherung für die Schäden am „festen“ Inventar und auch für die Folgeschäden aus dem Rohrbuch Zuständig. Haftpflicht spielt garkeine Rolle da diese nur geschädigte Dritte entschädigt. Ihre Hausrat würde ggfls Schäden am „beweglichen“ Inventar ersetzen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine komplette Neufliesung sondern lediglich der „Wiederherstellung“ unter Inkaufnahme kleiner „Schönheitsfehler“. Sollte natürlich die Fliesen in keinster Art mehr aufzutreiben sein, dann könnten Sie Glück haben und der Versicherer fliest komplett. Darauf würde ich aber nicht spekulieren :smile:

Bei weiteren Fragen fragen Sie mich gerne.

Wenn der Beitrag für Sie hilfreich war, dann belohnen Sie ihn mit einem Sternchen. DANKE

Viele Grüße aus Saarbrücken - Rodenhof

Claude Burgard
www.burgard-versicherungen.de

Hallo Sami,

Haftpflicht zahlt nur für Schäden an Dritten, bei der Hausratversicherung ist nur der Hausrat abgesichert (quasi alles was aus dem Haus rausfällt, wenn man es umdreht und schüttelt).
Der vorliegende Fall wäre ein Fall für die Gebäudeversicherung. Wenn die Versicherung für den Schaden aufkommt, dann wird der Neupreis für die Wiederherstellung erstattet. Alles was darüber hinaus geht, also das komplette Bad neu machen zu lassen, ist dann Privatvergnügen. Sollte die Wohnung für eine gewisse Zeit unbewohnbar sein, sind bei einigen Versicherungen auch die entstehenden Hotelkosten abgedeckt, hier lassen Sie sich am besten von Ihrem Betreuer beraten und schauen sich am besten noch einmal genau Ihren Versicherungsschein und die AVBs an.
Ich hoffe ich konnte helfen. Da ich ihre Versicherungsunterlagen nicht vorliegen habe, kann ich nicht mehr dazu sagen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie mich auch gerne anrufen unter 0160-90659397.
Viel Glück noch
LG Felix

Hallo Sami,

grundsätzlich sind solche Schäden in der Hausratversicherung, wenn der Leitungswasserrohrbruch miversichert ist. Ist nicht überall der Fall. Da aber der Gutachter der Versicherung kommt, gehe ich davon aus, dass ihr das mitversichert habt.

Bezüglich der „Vorschäden“ kommt es drauf an, was im notariellen Kaufvertrag steht. Hier kann ich keine Aussage treffen, ob der Vorbesitzer haftbar gemacht werden kann. Es empfiehlt sich der Gang zum Anwalt, Erstberatung machen. Kostet so um die 200€, aber dann wisst ihr Bescheid.

Bezüglich es Ablaufs der Reparatur würde ich den Gutachter oder bei der Versicherung selbst anfragen. Normalerweise kann die Rep. in einem Zeitfenster gemacht werden, muss also nicht gleich beauftragt werden. Es sei denn, ihr braucht das Bad…

Hoffe geholfen zu haben, maxxler7

Hallo,

Hallo Sami,

Nun zur eigentlichen Frage: Wie ist das mit den Fliesen und
allen Folgeschäden? Übernimmt das die Hausrat oder
Haftpflicht?

Da es ein Rohrbruch ist und um den zu beheben die beschriebenen Arbeiten durchgeführt werden muss, werden diese Kosten von der Versicherung übernommen. Hierbei handelt es sich um die Wohngebäudeversicherung.

Ist es sinnvoll alles machen zu lassen?

Die Kosten, die notwendig sind um den Rohrbruch zu reparieren incl. die Kosten die aufgewendet werden müssen um die betroffenen Räume wieder bewohnbar zu machen, werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Sollten Einrichtungsgegenstände (Teppiche, Schränke) und Gebrauchsgegenstände (z.B. Bekleidung)/ Verbrauchsmaterial (z.B. Waschpulver, Kosmetika etc.) in Mitleidenschaft bzw. zerstört worden sein, werden diese Wiederherstellungskosten von der Hausratversicherung übernommen. Wurden durch den Rohrbruch Dritte geschädigt (Nachbarn die unter euch wohnen), so übernähme deren Schäden eure Private Haftpflichtversicherung.

Wir sind hin und her gerissen - kurz vor Weihnachten und dann
mit Säugling, der Dreck, die Kosten,…

Wie gehen wir am besten vor?

Lasst euch vom Gutachter und der Versicherung schriftlich bestätigen, welche Kosten von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Lasst euch bestätigen, dass das Bad nun komplett neu gefliest werden muss, da euch nicht zugemutet werden kann, dass die neuen Fliesen nicht zu den alten Fliesen passen. Dieses würde das Wohngefühl erheblich stören. Außer sie tauschen die Fliesen so aus, dass die Reparatur nicht auffällt. Die Versicherung wird, wenn notwendig, bei komplettem Austausch der Fliesen angemessene Fliesen bezahlen. Angemessen heißt, die Qualität, Optik und der Preis der Fliesen werden so bemessen, wie die vorhergehenden Fliesen beschaffen waren und u.U. wie die Wertigkeit der gesamten Wohnung beschaffen ist. Wenn ihr das ruhig und sachlich mit dem Gutachter und der Versicherung besprecht, dürfte das realisierbar sein.
Beispiel: Eine sehr einfach ausgestattete Wohnung wird kaum exklusive Villeroy & Boch-Fliesen erhalten, sofern nicht solche bereits vorhanden waren. Ebenso umgekehrt. Eigentümer einer sehr hochwertig und edel eingerichteten Wohnung müssen sich nicht damit zufrieden geben, dass sie absolut einfache Fliesen als Ersatz erhalten, außer diese waren bereits so vorhanden.
Auf jedenfall, den Schaden mit eigenen Bildern dokumentieren. Auch die Reparaturfortschritte und das Endergebnis.

Vielen lieben Dank
Eure Sami

Viel Erfolg
Winni

Hallo,

da würde ich mal mit der Verbraucherzentrale reden.

Hallo Sami,

die Gebäudeversicherung, also der Bereich Leitungswasser, bezahlt den Schaden der entstanden ist. Eine komplette Sanierung bzw. Renovierung wird aber hierbei nicht übernommen, sondern nur der Teil der durch den Wasserschaden entstanden ist (Aufbruch der Wand, Instandsetzen des Rohres, Austrocknung wenn notwendig, beschädigte Fliesen…). Diese Kosten ermittelt der Gutachter und gibt dir bzw. wenn schon ein Reperaturfirma beaufragt wurde, die Freigabe damit der Schaden behoben werden kann.

Die Hausrat bezahlt hier leider nichts, da die Hausrat nur Inventar (Möbel, Kleidung, Fernseher…) versichert.

Die Privathaftpflicht übernimmt nur Schäden die einen Dritten entstehen, bspw. wenn der Schlauch der Waschmaschine geplatzt wäre und das Wasser dadurch in die darunter liegende Wohnung laufen würde.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Gruß Peter

Also diesen Schaden übernimmt die Gebäuteversicherung mit Einschluss " Leitungswasser" meist sind da aber SB
bis 300.€ kommt auf den Vertrag an.
Sollten Sie dann aber Nachweisen kpönnen das hier ein
anderer Gepfuscht hat können Sie dies der Versicherung mitteilen diese kann dann Gegebenenfalls gegen diesen Handwerker oder Person in Haftung nehmen.

Leitungswasser Schaden gehört zur Gebäuteversicherung